Eine Überweisung rückgängig machen

Man kann eine Überweisung rückgängig machen kann, ähnlich wie eine Lastschrift, falls man mit der Überweisung nicht einverstanden sollte. Doch hier gelten, entgegen der Lastschrift, wesentlich kürzere Fristen und auch feste Regeln. Eine Überweisung rückgängig zu machen geht immer nur dann, wenn man schnell handelt.

Im Gegensatz zur Lastschrift wird bei einer Überweisung nicht etwas von einem Dritten vom eigenen Konto abgebucht, sondern man gibt die Abbuchung vom eigenen Konto selbst bei der eigenen Bank in Auftrag. Damit eine Überweisung zügig stattfindet, sind der Bank seitens des Gesetzgebers in  § 675 BGB und  § 676 BGB hierfür feste Auflagen auferlegt, an die sie sich halten muss.

Mehr Spielraum hat eine Bank nur bei Auslandsüberweisungen - einen relativ kurzen, wenn die Überweisung innerhalb derselben Bank erfolgt. Generell liegen die vorgegebenen Fristen hier bei 1 - 5 Tagen (bei Überweisungen innerhalb der EU).

Der Sinn dahinter ist, dass so z. B. eine Überweisung nicht verschleppt wird und der Kunde ohne eigenes Verschulden ein Mahnverfahren eines Gläubigers am Hals hat, da eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Die Überweisungen rückgängig zu machen ist grundsätzlich nur dann möglich, solange die Zahlung noch nicht auf dem Konto des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Ist die Zahlung bereits auf dem Konto des Zahlungsempfängers eingegangen, so bleibt ihm nur der Weg, sich direkt an diesen zu wenden mit der Bitte, die Zahlung zurück zu überweisen oder, falls er sich weigert, den Klageweg einzuschlagen.

Wichtig für die Rückgabe einer Überweisung, und welchen Weg man einschlagen muss, ist die Art und Weise, wie diese erfolgt ist: Sollte die Überweisung mit einem Überweisungsträger erfolgt sein, so hat man etwas mehr Zeit als bei einer Online Überweisung über das Onlinebanking, die meist sofort angenommen und zu den üblichen Buchungszeiten automatisch ausgeführt wird.

Wenn man eine Überweisung rückgängig machen will, so muss man sich direkt und persönlich an die ausführende Bank wenden, und die Überweisung stornieren. Wenn man Glück hat wurde die Überweisung noch nicht bearbeitet und kann einfach aus dem Verkehr genommen werden. Sollte sie jedoch bereits bearbeitet worden sein, so ist es schwieriger, aber nicht unmöglich, eine Überweisung rückgängig zu machen. Hier muss die Bank der Empfängerbank sämtliche Daten der Überweisung unterschrieben, in der Regel per Fax, mitteilen und eine Stornierung verlangen.

Ist das Geld noch nicht bei der Empfängerbank eingegangen, so muss diese das Geld wieder an die ausführende Bank zurücküberweisen - ist das Geld bereits eingegangen, so ist ihr dies untersagt und es bleibt nur die Möglichkeit offen, sich direkt an den Empfänger mit der Bitte um Rücküberweisung zu wenden. Eine Kündigung der Überweisung, was einer Rücküberweisung gleich kommt, ist nur dann möglich, wenn man eindeutig ein Versehen nachweisen kann, z. B. in Form eines Zahlendrehers.

Eine Überweisung rückgängig zu machen ist stets mit Kosten verbunden - egal ob man die Stornierung selbst bei der eigenen Bank in Auftrag gibt oder falls die Gegenseite die Überweisung tätigt, solange sie die Kosten für eine Überweisung nicht inklusive hat.