Leasing mit Teilamortisation
Wenn man etwas leasen möchte, so hat man beim Leasing die Wahl, ob man sich für ein Leasing mit einer Teilamortisation oder einer Vollamortisation entscheidet. Ein Leasing mit Teilamortisation ist auf den ersten Blick das günstigere Leasing, es birgt aber auch einige Risiken, vor allem wenn bestimmte Konditionen vereinbart wurden.
Das Leasing mit einer Teilamortisation ist ein Finanzierungsleasing, das heißt, dass für den Leasingzeitraum eine feste monatliche Leasingrate über einen im Leasingvertrag festgelegten Zeitraum (die Grundmietzeit) gezahlt werden muss.
Teilamortisation heißt, dass zwar mit den Leasingraten die Finanzierungskosten durch den Leasingnehmer getragen werden, jedoch nicht vollständig, sondern nur zum Teil. Am Ende der Laufzeit sind somit die Anschaffungskosten des Leasinggebers nur teilweise ausgeglichen (amortisiert).
Das heißt: Dadurch, dass man nur einen Teil abbezahlt, bleibt am Ende ein Restwert übrig, für den gewisse Regelungen vereinbart und getroffen werden können. Der Vorteil ist hierbei, dass dadurch, dass die Anschaffungskosten nicht vollständig während der Laufzeit beglichen werden müssen (mit oder ohne Leasing mit Anzahlung), die monatliche Rate natürlich niedriger ist und sogar niedriger als bei einer Finanzierung sein können, je nachdem wie hoch der vereinbarte Restwert ist.
Der Nachteil ist jedoch, dass einem Leasing mit Teilamortisation das Risiko des Restwerts oft auf den Leasingnehmer abgewälzt wird, der im Leasingvertrag vereinbart wird, das heißt: Sollte der Restwert höher sein, so kann der Leasingnehmer am Gewinn bei einem Verkauf zu diesem Wert beteiligt werden, sollte der Rest am Ende des Leasingzeit niedriger sein, so muss er die Differenz zwischen dem tatsächlichen Restwert / Verkaufspreis und dem vereinbarten Restwert tragen.
Dass der Restwert überschritten wird, ist jedoch nur sehr selten der Fall, denn bei einem Fahrzeug müsste dieses übertrieben gesagt fast noch im Neuzustand bzw. neuwertig sein - bereits kleine Schäden können den Restwert stark senken.
Bei einem Leasing mit Teilamortisation ist zudem das Andienungsrecht recht häufig anzutreffen. Das Andienungsrecht besagt, dass das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit durch den Leasingnehmer gekauft werden muss, wenn der Leasinggeber es nicht veräußern kann. Das Andienungsrecht ist dabei eine böse Falle, da es nur einseitig gilt.
Sollte beispielsweise der Restwert höher sein als vereinbart, so kann der Leasinggeber entscheiden, diesen höheren Restwert durch einen Verkauf an den Leasingnehmer zu bekommen - sollte er niedriger sein, so muss er, siehe davor, die Differenz zwischen tatsächlichem Restwert und vereinbartem Restwert tragen. Aber: Er hat, da der Leasinggeber bei einem Verkauf entscheiden darf, an wen er verkauft, nicht das Recht, dass der Leasinggeber das Objekt an ihn verkauft.
Vorteile bei einem Leasing mit Teilamortisation
Der große Vorteil bei einem Leasing mit Leasing mit Teilamortisation ist, dass dadurch, dass das Leasingobjekt nicht vollständig abbezahlt werden muss, die monatliche Leasingrate, vor allem mit einer Anzahlung, sehr niedrig ausfallen kann. Sollte beispielsweise ein Fahrzeug geleast werden mit einem Wert von 50.000 Euro und ein Restwert von 20.000 Euro vereinbart sein sowie eine Anzahlung von 5.000 Euro, so muss man nur den Betrag von 25.000 mit den Leasingraten abbezahlen. Bei einer Laufzeit von 6 Jahren (72 Monaten) wäre das somit nur eine Leasingrate von ca. 350 Euro im Monat.
Nachteile bei einem Leasing mit Teilamortisation
Die Grundmietzeit ist bereits die erste Hürde, denn ein Leasing kann während der Grundmietzeit nicht gekündigt werden, unabhängig davon, warum. Kündigen kann nur der Leasinggeber, aber: Provoziert man eine Kündigung, z. B. indem man einfach die Leasing Raten nicht zahlt und damit den Vertrag verletzt, kann der Leasinggeber verschiedene Strafen aufgrund der Vertragsverletzung geltend machen, die meist weit über dem liegen, was man noch in der Grundmietzeit an Leasingraten hätte bezahlen müssen.
Außerdem gibt es bei einem Leasing mit Teilamortisation einen Risikoübergang, das heißt: Auch wenn der Eigentümer des geleasten Objekts der Leasinggeber ist, so muss man selbst alle Risiken dafür übernehmen, z. B. für Wertminderung, Beschädigung, Diebstahl oder gar Zerstörung. Sich gegen dieses Risiko abzusichern, außer bei einem Service Leasing, liegt ebenfalls in der Verantwortung des Leasingnehmers
Somit ist bei einem Leasing immer mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, wenn man sich gegen eine Beschädigung, Zerstörung (Totalschaden) oder den Diebstahl absichern möchte, z. B. idealerweise mit einer Vollkasko Versicherung - und diese ist gerade bei teuren Leasinggütern nicht billig.
Darüber hinaus können bestimmte im Vertrag festgelegte Bedingungen wie der Restwert oder das Andienungsrecht, sowie weitere, siehe: Leasing Vertrag - Übersicht, einen großen finanziellen Nachteil darstellen, den man zu Beginn des Leasings kaum kalkulieren kann. Das günstige Leasing mit Teilamortisation erkauft man sich somit mit einem großen Risiko.
Das Leasing mit einer Teilamortisation ist ein Finanzierungsleasing, das heißt, dass für den Leasingzeitraum eine feste monatliche Leasingrate über einen im Leasingvertrag festgelegten Zeitraum (die Grundmietzeit) gezahlt werden muss.
Teilamortisation heißt, dass zwar mit den Leasingraten die Finanzierungskosten durch den Leasingnehmer getragen werden, jedoch nicht vollständig, sondern nur zum Teil. Am Ende der Laufzeit sind somit die Anschaffungskosten des Leasinggebers nur teilweise ausgeglichen (amortisiert).
Das heißt: Dadurch, dass man nur einen Teil abbezahlt, bleibt am Ende ein Restwert übrig, für den gewisse Regelungen vereinbart und getroffen werden können. Der Vorteil ist hierbei, dass dadurch, dass die Anschaffungskosten nicht vollständig während der Laufzeit beglichen werden müssen (mit oder ohne Leasing mit Anzahlung), die monatliche Rate natürlich niedriger ist und sogar niedriger als bei einer Finanzierung sein können, je nachdem wie hoch der vereinbarte Restwert ist.
Der Nachteil ist jedoch, dass einem Leasing mit Teilamortisation das Risiko des Restwerts oft auf den Leasingnehmer abgewälzt wird, der im Leasingvertrag vereinbart wird, das heißt: Sollte der Restwert höher sein, so kann der Leasingnehmer am Gewinn bei einem Verkauf zu diesem Wert beteiligt werden, sollte der Rest am Ende des Leasingzeit niedriger sein, so muss er die Differenz zwischen dem tatsächlichen Restwert / Verkaufspreis und dem vereinbarten Restwert tragen.
Dass der Restwert überschritten wird, ist jedoch nur sehr selten der Fall, denn bei einem Fahrzeug müsste dieses übertrieben gesagt fast noch im Neuzustand bzw. neuwertig sein - bereits kleine Schäden können den Restwert stark senken.
Bei einem Leasing mit Teilamortisation ist zudem das Andienungsrecht recht häufig anzutreffen. Das Andienungsrecht besagt, dass das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit durch den Leasingnehmer gekauft werden muss, wenn der Leasinggeber es nicht veräußern kann. Das Andienungsrecht ist dabei eine böse Falle, da es nur einseitig gilt.
Sollte beispielsweise der Restwert höher sein als vereinbart, so kann der Leasinggeber entscheiden, diesen höheren Restwert durch einen Verkauf an den Leasingnehmer zu bekommen - sollte er niedriger sein, so muss er, siehe davor, die Differenz zwischen tatsächlichem Restwert und vereinbartem Restwert tragen. Aber: Er hat, da der Leasinggeber bei einem Verkauf entscheiden darf, an wen er verkauft, nicht das Recht, dass der Leasinggeber das Objekt an ihn verkauft.
Vorteile bei einem Leasing mit Teilamortisation
Der große Vorteil bei einem Leasing mit Leasing mit Teilamortisation ist, dass dadurch, dass das Leasingobjekt nicht vollständig abbezahlt werden muss, die monatliche Leasingrate, vor allem mit einer Anzahlung, sehr niedrig ausfallen kann. Sollte beispielsweise ein Fahrzeug geleast werden mit einem Wert von 50.000 Euro und ein Restwert von 20.000 Euro vereinbart sein sowie eine Anzahlung von 5.000 Euro, so muss man nur den Betrag von 25.000 mit den Leasingraten abbezahlen. Bei einer Laufzeit von 6 Jahren (72 Monaten) wäre das somit nur eine Leasingrate von ca. 350 Euro im Monat.
Nachteile bei einem Leasing mit Teilamortisation
Die Grundmietzeit ist bereits die erste Hürde, denn ein Leasing kann während der Grundmietzeit nicht gekündigt werden, unabhängig davon, warum. Kündigen kann nur der Leasinggeber, aber: Provoziert man eine Kündigung, z. B. indem man einfach die Leasing Raten nicht zahlt und damit den Vertrag verletzt, kann der Leasinggeber verschiedene Strafen aufgrund der Vertragsverletzung geltend machen, die meist weit über dem liegen, was man noch in der Grundmietzeit an Leasingraten hätte bezahlen müssen.
Außerdem gibt es bei einem Leasing mit Teilamortisation einen Risikoübergang, das heißt: Auch wenn der Eigentümer des geleasten Objekts der Leasinggeber ist, so muss man selbst alle Risiken dafür übernehmen, z. B. für Wertminderung, Beschädigung, Diebstahl oder gar Zerstörung. Sich gegen dieses Risiko abzusichern, außer bei einem Service Leasing, liegt ebenfalls in der Verantwortung des Leasingnehmers
Somit ist bei einem Leasing immer mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, wenn man sich gegen eine Beschädigung, Zerstörung (Totalschaden) oder den Diebstahl absichern möchte, z. B. idealerweise mit einer Vollkasko Versicherung - und diese ist gerade bei teuren Leasinggütern nicht billig.
Darüber hinaus können bestimmte im Vertrag festgelegte Bedingungen wie der Restwert oder das Andienungsrecht, sowie weitere, siehe: Leasing Vertrag - Übersicht, einen großen finanziellen Nachteil darstellen, den man zu Beginn des Leasings kaum kalkulieren kann. Das günstige Leasing mit Teilamortisation erkauft man sich somit mit einem großen Risiko.