Haftpflichtversicherung für Studenten
Wenn es eine Versicherung gibt, die ausnahmslos jeder haben sollte, dann ist dies die Haftpflichtversicherung: Bereits für wenig Geld schützt die Haftpflichtversicherung gegen erhebliche, finanzielle Risiken. Gilt das auch bei einer Haftpflichtversicherung für Studenten?
Trotz diverser Angebote von diversen Seiten, gibt es keine spezielle Haftpflichtversicherung für Studenten, während bei anderen Versicherungen häufig ein Studententarif angeboten wird, da eine ausreichend gute private Haftpflichtversicherung bereits für 2 - 4 Euro im Monat abgeschlossen werden kann - sprich: Die Beiträge bewegen sich in einem Rahmen, der kaum Nachlässe zulässt bzw. nicht dafür attraktiv genug ist.
Die Leistungen fast aller Haftpflichtversicherungen, auch die der günstigen, sind dabei beim Basisschutz relativ deckungsgleich - wichtig ist nur, dass die Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro betragen sollte, denn die Preisunterschiede kommen letztendlich nur durch den Ausschluss bestimmter Zusatzleistungen zustande, die bis auf die Schadenausfalldeckung oder der Ausschluss von Gefälligkeitsschäden, für Studenten überflüssig sind.
Fraglich ist jedoch, ob man als Student überhaupt eine extra Haftpflichtversicherung braucht: Denn je nach persönlichem Status kann man auch als Student, wie auch bei anderen Versicherungen, von den Versicherungen der Eltern profitieren, und weiter deren Versicherungsschutz genießen.
- das Studium sich direkt an eine schulische / berufliche Ausbildung anschließt,
- man als Student unverheiratet ist,
- man keinen eigenen Haushalt gegründet hat,
- die Haftpflichtversicherung der Eltern erwachsene Kinder einschließt.
Damit man in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist, muss man zwingend deren Haushalt angehören, da zwar nur ein einziges Haushaltsmitglied eine Haftpflichtversicherung benötigt und alle anderen Haushaltsangehörigen automatisch mitversichert sein können, aber man muss natürlich dafür auch ein Mitglied eines gemeinsamen Haushalts sein.
Das heißt: Zieht man aus dem elterlichen Haushalt aus, und sei es nur in eine abgeschlossene Einliegerwohnung, dann ist man juristisch kein Haushaltsmitglied eines gemeinsamen Haushalts mehr und damit nicht mehr mitversichert.
Auch die „automatische„ Mitversicherung kann hier Schwachstellen haben: Bei der Haftpflichtversicherung sollten in der Regel alle Haushaltsangehörigen genau aufgeführt werden - zwar stehen die Gerichte zwar häufig auf Seiten der Versicherten, wenn diese nicht alle Haushaltsangehörigen benannt haben, jedoch gilt dies nicht für erwachsene Kinder.
Während der Partner oder Minderjährige u. U. entfallen können und trotzdem noch den Versicherungsschutz genießen, ist dies bei erwachsenen Kindern nicht der Fall, da diese oft gesondert zusätzlich in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert werden müssen.
Haftpflichtversicherung für Studenten
Eine Haftpflichtversicherung für Studenten unterscheidet sich nicht wesentlich von einer normalen Haftpflichtversicherung, denn wer sich über die Haftpflichtversicherung versichert, ist den meistern Versicherungsgesellschaften egal - unterschieden wird hier, aufgrund der unterschiedlichen Haftungsbedingungen, letztendlich nur zwischen Privatpersonen, die eine private Haftpflichtversicherung abschließen können, und gewerblich tätigen Personen, die eine Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müssen.Trotz diverser Angebote von diversen Seiten, gibt es keine spezielle Haftpflichtversicherung für Studenten, während bei anderen Versicherungen häufig ein Studententarif angeboten wird, da eine ausreichend gute private Haftpflichtversicherung bereits für 2 - 4 Euro im Monat abgeschlossen werden kann - sprich: Die Beiträge bewegen sich in einem Rahmen, der kaum Nachlässe zulässt bzw. nicht dafür attraktiv genug ist.
Die Leistungen fast aller Haftpflichtversicherungen, auch die der günstigen, sind dabei beim Basisschutz relativ deckungsgleich - wichtig ist nur, dass die Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro betragen sollte, denn die Preisunterschiede kommen letztendlich nur durch den Ausschluss bestimmter Zusatzleistungen zustande, die bis auf die Schadenausfalldeckung oder der Ausschluss von Gefälligkeitsschäden, für Studenten überflüssig sind.
Fraglich ist jedoch, ob man als Student überhaupt eine extra Haftpflichtversicherung braucht: Denn je nach persönlichem Status kann man auch als Student, wie auch bei anderen Versicherungen, von den Versicherungen der Eltern profitieren, und weiter deren Versicherungsschutz genießen.
Braucht man eine Haftpflichtversicherung - oder ist man schon mitversichert?
Als Student braucht man unter Umständen keine Haftpflichtversicherung abschließen, da man möglicherweise noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert ist. Das kann dann der Fall sein, wenn:- das Studium sich direkt an eine schulische / berufliche Ausbildung anschließt,
- man als Student unverheiratet ist,
- man keinen eigenen Haushalt gegründet hat,
- die Haftpflichtversicherung der Eltern erwachsene Kinder einschließt.
Damit man in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist, muss man zwingend deren Haushalt angehören, da zwar nur ein einziges Haushaltsmitglied eine Haftpflichtversicherung benötigt und alle anderen Haushaltsangehörigen automatisch mitversichert sein können, aber man muss natürlich dafür auch ein Mitglied eines gemeinsamen Haushalts sein.
Das heißt: Zieht man aus dem elterlichen Haushalt aus, und sei es nur in eine abgeschlossene Einliegerwohnung, dann ist man juristisch kein Haushaltsmitglied eines gemeinsamen Haushalts mehr und damit nicht mehr mitversichert.
Auch die „automatische„ Mitversicherung kann hier Schwachstellen haben: Bei der Haftpflichtversicherung sollten in der Regel alle Haushaltsangehörigen genau aufgeführt werden - zwar stehen die Gerichte zwar häufig auf Seiten der Versicherten, wenn diese nicht alle Haushaltsangehörigen benannt haben, jedoch gilt dies nicht für erwachsene Kinder.
Während der Partner oder Minderjährige u. U. entfallen können und trotzdem noch den Versicherungsschutz genießen, ist dies bei erwachsenen Kindern nicht der Fall, da diese oft gesondert zusätzlich in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert werden müssen.