Basisrente - Rürup-Rente als Steuersparmodell

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die mitunter auch Basisrente genannt wird. Bei der Basisrente erhalten die Versicherten eine Steuervorteile vom Staat, die je nach dem persönlichen Verhältnis des Versicherungsnehmers unterschiedlich ausfallen: die Steuervorteile orientieren sich am jeweiligen individuellen Steuersatz, dem man unterliegt.

Steuern sparen
Es ist recht einfach, mit Hilfe der Rürup-Rente Steuern zu sparen: die eingezahlten Beträge der Ansparphase bzw. Beitragsphase werden steuerlich geltend gemacht, das zu versteuernde bzw. steuerlich relevante Einkommen wird dadurch direkt gesenkt. Je höher dabei der Steuersatz des Versicherten ist, desto weniger muss er netto für die Rürup-Rente bzw. Basisrente aufbringen.

Im Jahr 2011 sind 72% der Versorgungsaufwendungen von der Steuer absetzbar, wobei der steuerlich absetzbare Betrag pro Kalenderjahr um zwei Prozentpunkte ansteigt und entsprechend im Jahr 2025 bei genau 100% liegt. Das bedeutet, dass man dann die Versorgungsaufwendungen in voller Höhe wird absetzen können. Berücksichtigt werden maximal 20.000 Euro an Beitragszahlungen bei Singles und 40.000 Euro bei Verheirateten.

Besteuerung der Rente
Die Rürup-Rente bzw. Basisrente wird nachgelagert besteuert: das bedeutet, dass der Sparer das Kapital zwar steuerfrei anspart, in der Auszahlungsphase die Rente jedoch versteuern muss. Dabei wird der volle Steuersatz jedoch erst ab dem Jahre 2040 greifen, und auch dann wird der Steuersatz die Einkommensteuer, die man während seines Berufslebens zahlen musste, nicht übersteigen.

Wem dient die Basisrente?
Prinzipiell kann die Rürup-Rente von jedem abgeschlossen werden - es ist allerdings so, dass sie vor allem für Selbständige und Freiberufler attraktiv ist, denn weder Gewerbetreibende noch Freiberufler sind abgesichert über die berufsständischen Versorgungswerke oder die gesetzliche Rentenversicherung.

Angestellten dient die Rürup-Rente dazu, ein zusätzliches Vermögen als Altersvorsorge bzw. für den Ruhestand zu bilden und dabei Steuern zu sparen. Zu beachten ist dann allerdings, dass die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls unter die Versorgungsaufwendungen, die steuerbegünstigt sind, fallen.