Steuer in Raten zahlen

Wer sich angesichts einer hohen Steuernachzahlung am Jahresende fragt, ob man die Steuer in Raten zahlen kann, dem kann die Frage mit: „Ja„ beantwortet werden. Aber: Ob man die Steuer in Raten zahlen kann, hängt von einigen Vorbedingungen ab.

So muss man tatsächlich nicht in der Lage sein, die Steuer zahlen zu können - wer nur gerade keine Lust hat oder die Zahlung aufteilen möchte, weil es besser in seinen Finanzplan passt, kann nicht die Steuer in Raten zahlen. Vielmehr braucht es hier einen berechtigten Grund, warum man momentan nicht in der Lage ist, die Steuerforderung sofort zu bedienen.

Ein berechtigter Grund ist z. B., dass man arbeitslos geworden ist oder das Einkommen aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitszeitverkürzung geringer ausfällt und man die Summe daher nicht auf einen Schlag aufbringen kann.

Selbständige haben auch die Möglichkeit, die Steuer in Raten zu zahlen, müssen jedoch nachweisen, dass sie momentan zu geringe Einnahmen und Reserven haben, um die Steuerforderung bezahlen zu können. Das kann entweder durch den Steuerberater geschehen, oder man stellt dem Finanzamt eine ausführliche und vollständige Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben und finanziellen Reserven zur Verfügung.

Selbständige müssen ggfs. ebenfalls nachweisen können, dass eine Bank momentan keinen Kredit an das Unternehmen vergibt, mit dem die Steuerschuld beglichen werden könnte. Diese Aussage der Bank muss man schriftlich haben, ein Nachweis der Form „Man hat mir gesagt…„ reicht nicht aus.

Diese Gründe müssen mit dem Antrag auf Ratenzahlung - den man am besten sofort stellt, nachdem die Aufforderung zur Steuernachzahlung eingegangen ist - beim Finanzamt eingereicht werden. Man sollte hierbei nicht vergessen, dass man vom Finanzamt etwas will und nicht umgekehrt: Denn wer hier auf das „Recht„ zur Ratenzahlung pocht, der verschließt sich sämtliche Türen. Das Recht, die Steuer in Raten zahlen zu können gibt es nicht, im Gegenteil, man ist dazu verpflichtet, diese sofort zu bedienen.

Es muss übrigens nicht unbedingt eine Ratenzahlung sein - man kann beim Finanzamt auch eine Stundung der Steuerforderung beantragen. Das heißt, dass die Zahlungsfrist, die anfangs mitgeteilt wurde, verlängert wird. Das bietet sich immer dann an, wenn die Begründung für eine Ratenzahlung zu schlecht ist und man in der nahen Zukunft mit einem hohen Geldeingang rechnen kann.

Die Steuer in Raten zahlen oder stunden zu können ist eine Ermessensfrage des Finanzamts - es kann dieser Bitte nachkommen oder auch nicht. Wie es entscheidet hängt maßgeblich vom Antragssteller, seinem Auftreten und seiner Begründung ab.

Das Finanzamt kann Zinsen (in der Regel: unter 1 % pro Monat) dafür erheben, dass es in eine Ratenzahlung oder Stundung einwilligt - jedoch kann man auf Antrag auch davon entbunden werden, z. B. wenn die Zinslast wirtschaftlich nicht zu schultern wäre.

Das allerwichtigste ist, dass, sobald das Finanzamt eingewilligt hat, dass man die Steuer in Raten zahlen kann, die vom Finanzamt festgesetzten Zahlungstermine eingehalten werden. Sollte es hier zu, wenn auch nur geringfügigen, Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen kommen, kann das Finanzamt die Ratenzahlungsvereinbarung sofort aufkündigen und die noch ausstehende Summe wäre auf einen Schlag fällig.