Leasing - Spezialleasing

Eine Sonderform beim Leasing stellt das Spezialleasing dar. Bei einem Spezialleasing wird kein eigentlicher Leasingvertrag abgeschlossen, sondern es wird ein Leasing an einen Leasingnehmer vergeben, welches sich nur an ihm ausrichtet. Das hat Vorteile, aber leider auch einige Nachteile.

Der Vorteil bei einem Spezialleasing ist, dass man kein x-beliebiges Leasingobjekt bekommt, sondern auch ein Leasing für etwas in Anspruch nehmen kann, was speziell auf die Erfordernisse des eigenen Betriebs abgestimmt ist. Das können beispielsweise Spezialmaschinen und Produktionsmittel sein, die nur der eigene Betrieb verwenden kann oder im Falle eines Immobilienleasings, dass Werkhallen oder Produktionshallen speziell an den eigenen Erfordernissen ausgerichtet werden können.

Wie auch bei anderen Leasingarten wird dadurch die Liquidität des Unternehmens nicht eingeschränkt, da die Finanzierung des Objekts durch den Leasinggeber erfolgt. Wird die Finanzierung nicht über die Hausbank abgeschlossen, so wird auch der Kreditrahmen nicht durch die Anschaffung eingeschränkt, da die Finanzierung nicht das eigene Unternehmen belastet.

Leider stehen dem bei einem Spezialleasing eine Reihe an Nachteilen gegenüber: Dadurch dass das Leasingobjekt speziell zugeschnitten ist, kann ein Weiterverkauf oder ein Leasing an andere nach dem Ende des Leasing nicht mehr erfolgen, das heißt, dass hier häufig ein Andienungsrecht inklusive ist - das heißt, dass das Leasingobjekt nach dem Ende des Leasing über dem eigentlichen Buchwert und nicht zum Restwert (wenn diese unter dem Buchwert liegen sollte) erworben werden muss, was das Leasing im Nachhinein verteuert.

Dazu kommt, dass das Leasingobjekt bei einem Spezialleasing auch bilanziert werden muss - denn: sollte ein Leasingobjekt zu weniger als 40 % und zu mehr als 90 % der Nutzungsdauer genutzt werden und ist ein Erwerb vor dem oder beim Abschluss des Leasings bereits beabsichtigt (siehe Andienungsoption) oder kann das Leasingobjekt nach Ablauf des Leasings nicht mehr verkauft oder von Dritten geleast werden, handelt es sich nicht mehr um ein Leasing, sondern um einen sogenannten Mietkauf, da das Leasingobjekt dem Leasingnehmer und nicht dem Leasinggeber (durch die gebundene Verwendung) zugerechnet wird.

Damit aber ein Leasingobjekt als fungibles Wirtschaftsgut nicht der Bilanzierung unterliegt, muss ein Leasing und kein Mietkauf vorliegen. Das heißt auch, dass die Bedingungen des Leasings nachrangig sind, wie beispielsweise die Leasingdauer, der Restwert oder die Grundmietzeit. Diese können steuerlich nicht mehr im gleichen Maß berücksichtigt werden.

Der einzige echte Vorteil beim Spezialleasing ist somit, dass die eigene Liquidität und der Kreditrahmen / Finanzierungsrahmen bei einer Bank nicht eingeschränkt wird. Man sollte jedoch stets bedenken, dass ein Leasing stets teurer ist als eine Finanzierung - sinnvoll ist beim Leasing das Spezialleasing dann nur, wenn auf keinen Fall ein Liquiditätsabfluss stattfinden soll.