Leasing für Selbständige - Leasingvertrag

Das Leasing erfreut sich gerade unter Selbständigen einer recht großen Beliebtheit, denn nicht immer steht das notwendige Eigenkapital zur Finanzierung von Fahrzeugen oder Maschinen zur Verfügung. Außerdem kann Leasing auch in steuerlicher Hinsicht für Unternehmer sinnvoll sein - dies sollte allerdings im Vorfeld, also bevor der Leasingvertrag unterschrieben wird, mit dem jeweiligen Steuerberater besprochen werden.

Leasing bedeutet im Grunde nur Miete bzw. Anmietung, und zwar von langlebigen Wirtschaftsgütern bzw. Investitionsgütern. Dabei stellt der so genannte Leasinggeber für die Dauer des Leasingvertrages eine unbewegliche oder bewegliche Sache zur Verfügung, er bleibt während der gesamten Leasing Laufzeit der Eigentümer des Leasingobjekts.

Die Pflichten, Rechte und Risiken liegen jedoch beim Leasingnehmer, dieser muss für eventuelle Schäden oder auch den kompletten Ausfall des Leasingobjekts haften. Ebenso hat er die Pflicht, das Objekt instand zu halten und anfallende Reparaturen durchzuführen. Der Leasingnehmer muss für die Nutzung des Leasingobjekts eine monatliche Gebühr entrichten, die im Leasingvertrag festgeschrieben wird. Als Leasingobjekte kommen beispielsweise Immobilien, Produktionsanlagen, Bürogeräte oder Fahrzeuge in Frage.

Beim Leasing verlangt der Leasingnehmer, also das Unternehmen, die Bank oder der Autohändler, diverse Sicherheiten, die der Leasingnehmer stellen muss. Dabei werden im Grunde die gleichen Anforderungen an die Bonität des Selbständigen gestellt, wie bei einer normalen Kreditvergabe. Existenzgründer sind in den Augen der Leasinggeber weniger gern gesehen und werden zumeist eher kritisch beäugt.

Je nachdem, wie gut die Bonität ist bzw. wie sich das Unternehmen des Selbständigen präsentieren kann, unterscheiden sich auch die Leasingkonditionen - ebenso wie bei einem Kredit verschlechtern sich die Konditionen und erhöhen sich damit die Gebühren, wenn die Bonität schlechter ist.

Zum einen wird in den meisten Fällen eine Schufa Auskunft eingeholt, es wird aber auch ein Blick auf die letzten Kontoauszüge und auf die Unternehmenszahlen des Selbständigen geworfen - bei Arbeitnehmern entsprechend auf die Gehaltsabrechnungen. Generell werden wie beim Kredit auch die Einnahmen und die Ausgaben einander gegenüber gestellt - bleibt keine anschauliche Summe, die zur freien Verwendung des Unternehmers bzw. des potentiellen Leasingnehmers dabei übrig, so wird auch keine Zusage zum Leasingvertrag gegeben.