Bürgschaft für Selbständige

Bürgschaften werden immer wieder notwendig im Bankenalltag - und zwar genau dann, wenn der Kreditnehmer nicht über die notwendigen banküblichen Sicherheiten verfügt, seine Bonität also entsprechend nicht ausreicht. Dabei stehen unterschiedliche Möglichkeiten für Bürgschaften zur Verfügung, zwischen denen, je nach Lage, gewählt werden kann oder muss - eine Bürgschaft erhalten natürlich auch Selbständige.

Bei kleineren Beträgen ist es vor allem üblich, dass Privatpersonen oder Unternehmen für den Kreditnehmer bzw. für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredites bürgen. Meistens wird dabei festgelegt, dass die Bank bzw. der Kreditgeber, ohne dass ein gerichtliches Vorgehen gegen den Schuldner notwendig ist, auf den Bürgen zugreifen kann - es handelt sich dann um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

Private Bürgschaften sind mit Vorsicht zu genießen - es ist Usus, dass der Bürge Einfluss auf das jeweilige Unternehmen nehmen möchte, hinzu kommt die große emotionale Belastung bei schlecht gehenden Geschäften und der Gedanke an eine wirksam werdende Bürgschaft - insofern sollten Bekannte oder Freunde lieber nicht als Bürgen genutzt werden.

Auch Ausfallbürgschaften können genutzt werden, sie werden bis zu einem betrag von 1 Million Euro von Kreditgarantiegemeinschaften oder Bürgschaftsbanken angeboten, bei Beträgen von mehr als 10 Million Euro ist es notwendig, sich an Landesbürgschaftsprogramme zu halten.

Eigentlich handelt es sich bei Bürgschaftsbanken um Selbsthilfeeinrichtungen des deutschen Mittelstands, die außerdem untereinander in Konkurrenz stehen. Für Sparkassen und Banken sind Ausfallbürgschaften von Bürgschaftsbanken vollwertige Kreditsicherheiten, wobei eine Bürgschaftsbank immer nur bis maximal zu 80 Prozent für den aufgenommenen Kredit bürgt.

Ausfallbürgschaften stehen für Freiberufler und gewerblich Tätige zur Verfügung, es wird jedoch vorausgesetzt, dass das Vorhaben, das finanziert werden soll, betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Gewährt werden Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken dann beispielsweise für Garantien und Avale, Betriebsmittel, Wachstumsfinanzierungen, Investitionsfinanzierungen sowie für Betriebsübernahmen und Existenzgründungen.

Beantragt wird eine solche Bürgschaft entweder über die Hausbank oder mit Hilfe des Programms „Bürgschaft ohne Bank„, bei dem sich Selbständige bzw. Existenzgründer direkt an die Bürgschaftsbank im jeweiligen Bundesland wenden können. Die Bürgschaftsbank überprüft dann den Finanzplan und bürgt je nach Konzept für 60 bis 80% des Kreditbetrages.