Welche Daten speichert die Schufa?

Die Schufa ist immer wieder ein Ärgernis für Kreditnehmer - verhindert sie doch nicht selten die Kreditaufnahme, da die Bank bei Bedarf Zugriff auf die von der Schufa gespeicherten Daten hat. Schnell kann sich das freundlich optimistische Beratungsgespräch nach der Einholung der Schufaauskunft in ein unfreundliches Nein wandeln - je nachdem, was der Bankberater genau aus der Schufa Auskunft des Kunden herauslesen kann.

Der Name Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung„ wird mitunter zu Unrecht verteufelt - denn es ist nicht so, dass die Schufa Kreditabsagen erteilt. Die Schufa speichert einfach nur Daten zur Kreditwürdigkeit und kann ihren Vertragspartnern, zum Beispiel Banken, Versicherungen etc., Auskunft über den jeweiligen Kunden geben.

Was wird gespeichert?

Über 65 Millionen Personen stehen im Schufa Verzeichnis - entgegen der weit verbreiteten Meinung werden Daten wie Familienstand, Wertpapierdepots, Guthaben, Einkommen und Arbeitgeber jedoch nicht gespeichert, auch nicht kurzfristig. Bei einer Anfrage an die Schufa würde die Bank also nicht erfahren, was Sie verdienen - weswegen bei einer Kreditaufnahme auch immer ein separater Nachweis über das Einkommen erbracht werden muss. Die folgenden Daten speichert die Schufa:

  • Name, Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, frühere Adressen und die aktuelle Adresse

  • Angaben zu den Finanzen der jeweiligen Person: abbezahlte und laufende Kredite, Leasingverträge, Handyverträge, Kreditkarten, Kontoeröffnungen

  • so genannte Negativmerkmale: private Konkurse, eidesstattliche Versicherungen, Vollstreckungsbescheide, Mahnverfahren, geplatzte Schecks


Schufa Fristen bis zur Löschung

Die Daten, die die Schufa über Verbraucher speichert, werden innerhalb von bestimmten Fristen wieder gelöscht und nicht bis in alle Ewigkeit gespeichert. Die Dauer der Fristen gestaltet sich jeweils wie folgt:

  • 12 Monate für Anfragen von Unternehmen

  • 3 Jahre nach der Rückzahlung für Kredite
  • bei Benachrichtigung über die Auflösung bei Kreditkartenkonten und Girokonten

  • 1 Jahr für Kreditanfragen

  • 1 Jahr für Kreditkonditionenanfragen (für Banken nicht sichtbar)

  • 3 Jahre für Schuldnerverzeichnisse des Amtsgerichts

  • Angaben, die unstrittig falsch sind, können zu jeder Zeit auf Antrag gelöscht werden