Kredit für Schüler
Als Schüler verfügt man selten über ausreichende Mittel um sich alle Wünsche zu erfüllen - der teuerste ist oft ein eigener PC, der Führerschein und ein eigenes Auto oder ein eigener Motorroller. Kann man auch als Schüler einen Kredit erhalten und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dann erfüllt sein?
In der Regel handelt es sich bei Krediten, die für einen Führerschein, einen PC oder auch einen Motorroller oder ein gebrauchtes Auto benötigt werden um Konsumentenkredite oder Ratenkredite. Das sind Kredite, welche eher als geringwertig einzustufen sind, da die Kreditsumme selten einen Betrag von 1.000 - 3.000 Euro übersteigt und die häufig nicht zweckgebunden sind.
Zwar gibt es auch einen Kredit für Schüler, z. B. um den Führerschein oder einen Motorroller zu finanzieren, diese sind jedoch meist indirekt an die Eltern gebunden. Das hat 2 Gründe:
Zum einen dürfen Minderjährige ohne Einverständnis ihrer Eltern keine Verträge schließen - wer also unter 18 ist, benötigt immer die Zustimmung der Eltern, die als gesetzlicher Vormund und gesetzlicher Vertreter auch für diese Verträge haften müssen. Sollte das Kind also einen Vertrag nicht ordentlich bedienen, so werden dafür die Eltern in Haftung genommen, da die strenggenommen den Vertrag abgeschlossen haben durch ihre Zustimmung.
Das heißt jedoch nicht, dass beispielsweise bei einer Vertragsverletzung das Kind „fein raus„ ist - wird beispielsweise ein Kreditvertrag geschlossen zur Führerschein Finanzierung, so erhält das Kind einen Eintrag bei der Schufa aufgrund des Zahlungsausfalls und ggfs. auch die Eltern, wenn diese anschließend als Bürge den Vertrag und die Schulden nicht bedienen können.
Zum Anderen verfügt man als Schüler nicht über ein festes Einkommen in einer ausreichenden Höhe. Ein festes Einkommen heißt, dass man sowohl keine Probezeit mehr haben darf als auch, dass das Einkommen regelmäßig in Form eines Lohns oder Gehalts auf ein Konto ausgezahlt werden muss. Für die meisten Schüler ist das schon allein deswegen unmöglich, da der Jugendschutz es verbietet, dass eine bestimmte Höchstgrenze an Arbeitszeit, dazu zählt auch die Schulzeit, pro Woche überschritten werden darf.
Mit der ausreichenden Höhe ist gemeint, dass das Nettoeinkommen über der Pfändungsfreigrenze liegen muss - denn darunter kann die Bank im Fall des Falles keine Pfändung des Einkommens vornehmen, was sich nach einem Tilgungsausfall und Tilgungsstau nach der Kreditkündigung anschließen könnte. Die Bank hat somit keine ausreichende Sicherheit.
Als Sicherheit wird hier meist ein Bürge, häufig die Eltern verlangt, der dafür bürgt, dass der Kreditnehmer den Kredit ordentlich bezahlt - wenn nicht, muss der Bürge die den Kredit bezahlen. Häufig sind das aber nicht nur die Raten, sondern der komplette Betrag auf einmal. Gerade bei einem Kredit für Schüler über 18 ist damit der Schüler als Kreditnehmer oft nur vorgeschoben, da aufgrund sittlicher Einschränkung nahe Verwandte nicht ohne weiteres bürgen können.
In der Praxis heißt das, dass zwar ein Bürge in Form der Eltern verlangt wird als „Mitunterzeichner„ oder zweiter Kreditnehmer, aber im Grunde dieser der eigentliche Kreditnehmer ist und der Kredit für Schüler an das Kind ausbezahlt wird und dieses vorerst dafür zahlen muss. Fällt er erste „Mitunterzeichner„ aus, so muss der zweite, also der Bürge, für dessen Schuld eintreten.
Ein Kredit für Schüler ist immer mit Vorsicht zu genießen - nicht nur, dass ein (zinsloser) Kredit in der Verwandtschaft oft billiger ist, sondern auch dahingehend, dass durch eine frühe Kreditaufnahme und mögliche Verschuldung das Kreditprofil bei der Bank und der Schufa schnell verschlechtert werden kann. Dazu kommen die hohen Mehrkosten im Falle einer Kündigung.
Zudem ist ein Kredit für Schüler oft aufgrund dessen geringer Bonität und des höheren Risikos wesentlich teurer - sollte beispielsweise ein Elternteil einen Kredit aufnehmen und damit den Führerschein finanzieren oder den Motorroller finanzieren, so bekommen sie oft sehr viel bessere Konditionen und damit einen günstigeren Kredit als Schüler.
In der Regel handelt es sich bei Krediten, die für einen Führerschein, einen PC oder auch einen Motorroller oder ein gebrauchtes Auto benötigt werden um Konsumentenkredite oder Ratenkredite. Das sind Kredite, welche eher als geringwertig einzustufen sind, da die Kreditsumme selten einen Betrag von 1.000 - 3.000 Euro übersteigt und die häufig nicht zweckgebunden sind.
Zwar gibt es auch einen Kredit für Schüler, z. B. um den Führerschein oder einen Motorroller zu finanzieren, diese sind jedoch meist indirekt an die Eltern gebunden. Das hat 2 Gründe:
Zum einen dürfen Minderjährige ohne Einverständnis ihrer Eltern keine Verträge schließen - wer also unter 18 ist, benötigt immer die Zustimmung der Eltern, die als gesetzlicher Vormund und gesetzlicher Vertreter auch für diese Verträge haften müssen. Sollte das Kind also einen Vertrag nicht ordentlich bedienen, so werden dafür die Eltern in Haftung genommen, da die strenggenommen den Vertrag abgeschlossen haben durch ihre Zustimmung.
Das heißt jedoch nicht, dass beispielsweise bei einer Vertragsverletzung das Kind „fein raus„ ist - wird beispielsweise ein Kreditvertrag geschlossen zur Führerschein Finanzierung, so erhält das Kind einen Eintrag bei der Schufa aufgrund des Zahlungsausfalls und ggfs. auch die Eltern, wenn diese anschließend als Bürge den Vertrag und die Schulden nicht bedienen können.
Zum Anderen verfügt man als Schüler nicht über ein festes Einkommen in einer ausreichenden Höhe. Ein festes Einkommen heißt, dass man sowohl keine Probezeit mehr haben darf als auch, dass das Einkommen regelmäßig in Form eines Lohns oder Gehalts auf ein Konto ausgezahlt werden muss. Für die meisten Schüler ist das schon allein deswegen unmöglich, da der Jugendschutz es verbietet, dass eine bestimmte Höchstgrenze an Arbeitszeit, dazu zählt auch die Schulzeit, pro Woche überschritten werden darf.
Mit der ausreichenden Höhe ist gemeint, dass das Nettoeinkommen über der Pfändungsfreigrenze liegen muss - denn darunter kann die Bank im Fall des Falles keine Pfändung des Einkommens vornehmen, was sich nach einem Tilgungsausfall und Tilgungsstau nach der Kreditkündigung anschließen könnte. Die Bank hat somit keine ausreichende Sicherheit.
Als Sicherheit wird hier meist ein Bürge, häufig die Eltern verlangt, der dafür bürgt, dass der Kreditnehmer den Kredit ordentlich bezahlt - wenn nicht, muss der Bürge die den Kredit bezahlen. Häufig sind das aber nicht nur die Raten, sondern der komplette Betrag auf einmal. Gerade bei einem Kredit für Schüler über 18 ist damit der Schüler als Kreditnehmer oft nur vorgeschoben, da aufgrund sittlicher Einschränkung nahe Verwandte nicht ohne weiteres bürgen können.
In der Praxis heißt das, dass zwar ein Bürge in Form der Eltern verlangt wird als „Mitunterzeichner„ oder zweiter Kreditnehmer, aber im Grunde dieser der eigentliche Kreditnehmer ist und der Kredit für Schüler an das Kind ausbezahlt wird und dieses vorerst dafür zahlen muss. Fällt er erste „Mitunterzeichner„ aus, so muss der zweite, also der Bürge, für dessen Schuld eintreten.
Ein Kredit für Schüler ist immer mit Vorsicht zu genießen - nicht nur, dass ein (zinsloser) Kredit in der Verwandtschaft oft billiger ist, sondern auch dahingehend, dass durch eine frühe Kreditaufnahme und mögliche Verschuldung das Kreditprofil bei der Bank und der Schufa schnell verschlechtert werden kann. Dazu kommen die hohen Mehrkosten im Falle einer Kündigung.
Zudem ist ein Kredit für Schüler oft aufgrund dessen geringer Bonität und des höheren Risikos wesentlich teurer - sollte beispielsweise ein Elternteil einen Kredit aufnehmen und damit den Führerschein finanzieren oder den Motorroller finanzieren, so bekommen sie oft sehr viel bessere Konditionen und damit einen günstigeren Kredit als Schüler.