Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – so funktioniert's!

Eines ist sicher: mit zunehmenden Alter wird die Mitgliedschaft in der PKV immer teurer: steigende Beiträge lassen die nun wohl günstigere GKV immer attraktiver erscheinen. Doch wer kann von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Welche Voraussetzungen für den Wechsel gelten und wie Sie zurück in die GKV kommen, erfahren Sie bei uns.

Die Versicherungspflicht

Wechsel in die GKVGrundsätzlich ist es notwendig, dass die gesetzliche Versicherungspflicht nach  § 5 SGB V zu Grunde liegt, damit ein Wechsel in die GKV stattfinden kann. Oder anders: liegen die Voraussetzungen, um Mitglied bei der Privaten Krankenkasse zu werden, nicht mehr vor, können Sie zurück in die Gesetzliche Krankenkasse. Zumindest ist in der Theorie der Weg dafür geebnet, denn ob Sie tatsächlich die Krankenversicherung wechseln können, hängt auch von Ihrer beruflichen Situation ab.

Sie sind Angestellter

Was bei einem Wechsel von der GKV zur PKV als Angestellter gilt, gilt auch beim Wechsel von privat zu gesetzlich: entscheidend ist das jährliche Bruttoeinkommen. Um als Angestellter in die PKV wechseln zu können, muss das monatliche Einkommen 12 Monate in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Für das Jahr 2017 lag diese Grenze bei 4.800 Euro pro Monat bzw. 57.600 Euro im Jahr.

Wollen Sie nun wieder in die GKV wechseln, wird keine dreijährige Dauer für die Höhe der monatlichen Einkünfte zugrunde gelegt, vielmehr ist es ausreichend, wenn Ihr Einkommen ein Jahr lang unter der entsprechenden Einkommensgrenze bzw. der Versicherungspflichtgrenze liegt. Übrigens: wenn Ihre Einkünfte nach diesem Jahr wieder steigen und Sie sind bereits in die Gesetzliche Krankenkasse zurückgekehrt, dürfen Sie dort auch bleiben, ein neuerlicher Wechsel zur PKV ist nicht notwendig. Bei Lohnanpassungen und beim Jahreswechsel sollte jeweils überprüft werden, ob die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird oder nicht.

Sie sind selbständig

Rückkehr in die GKV Etwas problematischer wird es, wenn der Versicherte selbständig ist und seine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung beendet hat: solange die selbständige Tätigkeit nicht aufgegeben oder zumindest eingeschränkt wird, und zwar zugunsten eines Angestelltenverhältnisses, aus dem der Großteil der Einkünfte erzielt wird, gibt es praktisch keine Möglichkeit, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln. Ausschlaggebend ist auch hier wieder das Bruttojahreseinkommen: Die Versicherungsfreigrenze darf nicht überschritten werden, damit für Selbständige mit zusätzlichem Angestelltenverhältnis bzw. für nebenberuflich Selbständige die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.

Sie sind arbeitslos

Mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit bzw. wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, wird auch die Versicherungspflicht neu begründet: eine Rückkehr in die GKV sollte problemlos möglich sein. Mitunter kümmert sich sogar die Bundesagentur für Arbeit darum, dass Sie wieder pflichtversichertes Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden – und auch die monatlichen Krankenkassenbeiträge übernimmt der Staat.

Achtung: Für Bezieher von Arbeitslosengeld II besteht seit dem Jahr 2009 keine Versicherungspflicht mehr. Wer also vorher kein ALG I bezogen hat und direkt mit ALG II bzw. Hartz IV gestartet ist, wird nicht von der PKV zurück in die GKV wechseln können.

Wenn Sie in der PKV bleiben müssen

Private Krankenversicherung BasistarifDie Hürden zur Rückkehr in die Gesetzliche Krankenkasse sind, wie beschrieben, relativ hoch – und verschärfen sich mit steigendem Alter des Versicherten übrigens noch: ab dem 55. Lebensjahr bleibt man versicherungsfrei, selbst wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, sofern bis 5 Jahre vor dem Beginn des Angestelltenverhältnisses keine gesetzliche Versicherung bestand. Der Wechsel zur GKV ist somit ausgeschlossen.

Privatversicherten, die nicht zurück in die GKV können, bleibt dann im Grunde nur noch der PKV Basistarif. Die Höhe des hierbei anfallenden monatlichen Versicherungsbeitrags darf maximal dem Höchstsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Risikozuschläge, beispielsweise wegen Krankheit oder Vorbelastungen, gibt es nicht, die Leistungen orientieren sich in etwa an den Leistungen der GKV.

Fazit: Überlegen Sie sich den Wechsel in die PKV gut! Denn die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ist mitunter schwierig oder sogar unmöglich. Behalten Sie im Hinterkopf, dass die PKV immer teurer wird, je älter Sie werden, und die GKV dann deutlich günstiger ist. Denken Sie aber ebenso gründlich über eine Rückkehr von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung nach, denn: bei einer Rückkehr in die GKV verlieren Sie sämtliche Altersrückstellungen, die Sie in der PKV angesammelt haben!