Reiseversicherungen: Welche sind unnötig und teuer?
Neben dem Abschluss einer Reiseversicherung, die je nach Zielland sehr empfehlenswert oder unnötig sein kann, siehe 1 & 2, gibt es wie auch bei anderen Versicherungssparten auch Reiseversicherungen, die einfach nur überflüssig, nutzlos und teuer sind bzw. nur in sehr wenigen Fällen auch wirklich das bieten können, wogegen sie schützen sollen.
So soll die Reisegepäckversicherung in erster Linie gegen den Diebstahl des Gepäcks versichern - nur: Der Diebstahl des Gepäcks ist bereits über andere Versicherungen mitversichert sofern dieser nicht unterwegs erfolgt bzw. ist durch die Reisegepäckversicherung praktisch kaum abgedeckt.
Übrigens: Falls es zu einem Verlust des Gepäckstücks und des Inhalts auf dem Flug kommen sollte, ist dieser Fall ebenfalls versichert - und zwar von der zuständigen Fluggesellschaft. Auch hier ist die Reisegepäckversicherung also oft überflüssig.
Von grober Fahrlässigkeit kann man beispielsweise bereits dann sprechen, wenn das Gepäckstück für einen Moment unbeaufsichtigt ist und in diesem Augenblick gestohlen wird. Ein typisches Beispiel wäre, dass das Gepäckstück kurz stehen gelassen wird, weil man sich eine Zeitung oder etwas zu essen holen möchte und bei der Rückkehr gestohlen ist - da es nicht beaufsichtigt wurde, hat man den Diebstahl (Gelegenheit macht Diebe!) selbst verschuldet.
Aber: Selbst wenn man nur für einen sehr kurzen Augenblick, z. B. weil man den Koffer hinter sich loslässt um in der Tasche nach dem Flugticket zu suchen, die „Aufsichtspflicht„ verletzt kann ebenfalls von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden.
Übertrieben gesagt, nach unserer langjährigen Erfahrung, muss das Gepäckstück vom Dieb fast schon mit Gewaltanwendung entrissen werden, damit man nicht von einer fahrlässigen Handlung ausgehen kann. Nicht umsonst landet ein Großteil der Schadensfälle, welche über eine Reisegepäckversicherung abgedeckt sein sollten, immer wieder vor dem Gericht.
Wichtig: Der „Grad der Fahrlässigkeit„ lässt sich bei guten Reisegepäckversicherungen begrenzen, jedoch sind diese dann oft sehr viel teurer! Bei den Reisegepäckversicherungen als kostenlose „Zugabeversicherungen„, beispielsweise bei Kreditkartenanbietern oder Clubs, sowie als Bonus, handelt es sich in der Regel jedoch um Reisegepäckversicherungen mit hohen Ausschlusskriterien und relativ niedrigen Deckungssummen.
Die hohen Ansprüche der Reisegepäck Versicherungen, wann etwas Fahrlässigkeit ist und was nicht, einhergehend mit eher geringen Deckungssummen, werden noch dadurch ergänzt, dass natürlich auch nachgewiesen werden muss, was überhaupt gestohlen wurde - wem schon das Gepäck „gewaltsam„ abhanden kam und der somit einen Anspruch haben könnte, der muss dies im Fall des Falles, z. B. mit einem bezeugten Register (am besten mit Foto), auch nachweisen können.
All das heißt in der Praxis, dass die Reisegepäckversicherung als unnütz wie teuer betrachtet werden kann, da sie im Gegensatz zu anderen Versicherungen nur sehr selten den Schaden übernimmt, gegen den man sich eigentlich absichern wollte.
Reisegepäckversicherung: Überflüssig wegen Einschränkung
Eine dieser zu oft einfach nur überflüssigen Versicherungen ist die Reisegepäckversicherung - zum einen, weil viele Leistungen bereits durch andere Versicherungen vorweggenommen werden, welche man sowieso unbedingt haben sollte, sowie durch die zahlreichen Ausschlussbedingungen, die den Anbieter der Reisegepäckversicherung von der Schadensübernahme befreien.So soll die Reisegepäckversicherung in erster Linie gegen den Diebstahl des Gepäcks versichern - nur: Der Diebstahl des Gepäcks ist bereits über andere Versicherungen mitversichert sofern dieser nicht unterwegs erfolgt bzw. ist durch die Reisegepäckversicherung praktisch kaum abgedeckt.
Hausratversicherung: Diebstahl abgesichert
Wer eine Hausratversicherung hat, kann sich z. B. darüber freuen, dass der Diebstahl des Gepäcks oder von Sachwerten auch außerhalb des Hauses im Urlaub versichert ist - einzige Voraussetzung: Da nur der Einbruchdiebstahl versichert ist, muss es sich auch um einen Diebstahl infolge eines Einbruchs, z. B. in das Hotelzimmer, handeln.Übrigens: Falls es zu einem Verlust des Gepäckstücks und des Inhalts auf dem Flug kommen sollte, ist dieser Fall ebenfalls versichert - und zwar von der zuständigen Fluggesellschaft. Auch hier ist die Reisegepäckversicherung also oft überflüssig.
Wann zahlt die Reisegepäckversicherung?
Das wirft die Frage auf, wann nun die Reisegepäckversicherung zahlt? Unterm Strich sichert man sich mit der Reisegepäckversicherung gegen den Diebstahl des Gepäcks unterwegs, in der Regel Anreise und Abreise, ab - nur: Wenn durch (grobe) Fahrlässigkeit ein Diebstahl mitverschuldet wurde, ist die Reisegepäckversicherung mehr oder weniger aus dem Schneider.Von grober Fahrlässigkeit kann man beispielsweise bereits dann sprechen, wenn das Gepäckstück für einen Moment unbeaufsichtigt ist und in diesem Augenblick gestohlen wird. Ein typisches Beispiel wäre, dass das Gepäckstück kurz stehen gelassen wird, weil man sich eine Zeitung oder etwas zu essen holen möchte und bei der Rückkehr gestohlen ist - da es nicht beaufsichtigt wurde, hat man den Diebstahl (Gelegenheit macht Diebe!) selbst verschuldet.
Aber: Selbst wenn man nur für einen sehr kurzen Augenblick, z. B. weil man den Koffer hinter sich loslässt um in der Tasche nach dem Flugticket zu suchen, die „Aufsichtspflicht„ verletzt kann ebenfalls von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden.
Übertrieben gesagt, nach unserer langjährigen Erfahrung, muss das Gepäckstück vom Dieb fast schon mit Gewaltanwendung entrissen werden, damit man nicht von einer fahrlässigen Handlung ausgehen kann. Nicht umsonst landet ein Großteil der Schadensfälle, welche über eine Reisegepäckversicherung abgedeckt sein sollten, immer wieder vor dem Gericht.
Wichtig: Der „Grad der Fahrlässigkeit„ lässt sich bei guten Reisegepäckversicherungen begrenzen, jedoch sind diese dann oft sehr viel teurer! Bei den Reisegepäckversicherungen als kostenlose „Zugabeversicherungen„, beispielsweise bei Kreditkartenanbietern oder Clubs, sowie als Bonus, handelt es sich in der Regel jedoch um Reisegepäckversicherungen mit hohen Ausschlusskriterien und relativ niedrigen Deckungssummen.
Die hohen Ansprüche der Reisegepäck Versicherungen, wann etwas Fahrlässigkeit ist und was nicht, einhergehend mit eher geringen Deckungssummen, werden noch dadurch ergänzt, dass natürlich auch nachgewiesen werden muss, was überhaupt gestohlen wurde - wem schon das Gepäck „gewaltsam„ abhanden kam und der somit einen Anspruch haben könnte, der muss dies im Fall des Falles, z. B. mit einem bezeugten Register (am besten mit Foto), auch nachweisen können.
All das heißt in der Praxis, dass die Reisegepäckversicherung als unnütz wie teuer betrachtet werden kann, da sie im Gegensatz zu anderen Versicherungen nur sehr selten den Schaden übernimmt, gegen den man sich eigentlich absichern wollte.