Solarleasing für die eigene Photovoltaikanlage
Es muss nicht immer ein KfW Kredit oder ein Solardarlehen einer Bank sein, wenn es um die Finanzierung einer Photovoltaikanlage geht. Vor allem für Gewerbetreibende und Landwirte kann ein Solarleasing wesentlich interessanter und lohnender sein als eine Finanzierung per KfW Kredit oder per Bankdarlehen.
Ein Solarleasing verbindet sowohl steuergünstige Aspekte, keine Eigenfinanzierung als keine Beeinträchtigung der Liquidität des eigentlichen Betriebes. Jedoch ist ein Solarleasing auch nicht völlig risikofrei, vor allem dann nicht, wenn man schlecht beraten wird und dann die teure Zeche zahlen darf. Wann ein Solarleasing interessant ist und was dabei zu beachten, erklären wir Ihnen ausführlich.
Für Unternehmen ergibt sich dadurch der zusätzliche Vorteil, dass ihre Liquidität nicht durch die Absenkung der Kreditlinie aufgrund der Aufnahme eines Kredites beeinträchtigt wird und so möglicherweise wirtschaftliche Probleme drohen könnten, da diese im Bedarfsfall nicht wie gewohnt genutzt werden kann. Dadurch minimiert sich trotz einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach (oder einer entsprechenden Freifläche) das unternehmerische Risiko.
Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Leasinggesellschaft, welche die Finanzierung für die Photovoltaikanlage aufnimmt, meist deutlich bessere Konditionen eingeräumt bekommt als ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder ein Landwirt und so teilweise (wenn der Preisvorteil weitergegeben wird) günstiger sein kann als die eigene Hausbank oder ein KfW Kredit!
Die Leasingraten für ein Solarleasing sind im Schnitt jedoch oft leicht höher als die Raten für einen KfW Kredit oder ein Bankdarlehen. Aber: Im Gegensatz zu einer Finanzierung per Solarkredit kann die Leasingrate komplett steuerlich in Abzug gebracht werden - bei einer Finanzierung sind lediglich die Kreditkosten an sich (Gebühren, Zinsen, usw.) absetzbar, jedoch nicht die Tilgung.
Bei einer Solarfinanzierung hingegen können zwar die Kreditkosten in Abzug gebracht werden, jedoch nicht die zu tilgende Rate. Das heißt: Man muss den Gewinn (Einnahmen abzüglich Kreditkosten) möglicherweise versteuern und diesen gleichzeitig zur Tilgung der Finanzierung verwenden. Hat man ein Finanzierungsmodell, in welches der Gewinn zu nahezu 100 % einfließt, so ist die Finanzierung nicht wie im Idealfall kostenneutral, sondern man muss aufgrund der Steuerlast letztendlich mehr bezahlen bzw. noch Geld dazu schießen!
Für Privatpersonen kann sich ein Solarleasing ebenfalls lohnen, jedoch unter sehr viel eingeschränkteren Bedingungen.
Wer einen sehr hohes zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert ähnlich einem Unternehmen sehr stark von einem Solarleasing, da sich dieses, sofern man als Unternehmer agiert und dieses als Gewerbe anmeldet - bei unter 30 m ² Pflicht, bei über 30 m ² nimmt das Finanzamt generell eine gewerbliche Tätigkeit an - weitestgehend bilanzneutral verhält und somit keine hohen Gewinne entstehen, die (im schlechtesten Fall) mit dem hohen persönlichem Steuersatz zu versteuern wären.
Wer jedoch nur ein geringes zu versteuerndes Einkommen hat oder nur sehr wenig Einkommenssteuer zahlen muss, der profitiert weniger stark von einem Solarleasing. Der einzige Vorteil ist, dass das Finanzierungsrisiko nicht bei einem selbst liegt, jedoch amortisiert sich ein Solarleasing aufgrund der oft leicht höheren Leasingraten erst später als eine Solarfinanzierung per KfW Kredit / Bankdarlehen (im Schnitt 11 - 14 Jahre), so dass der mögliche „Reingewinn„ durch die verbleibende Restlaufzeit der garantierten Einspeisevergütung (20 Jahre ab Einrichtung) geringer ist.
Wer eine sehr knapp kalkulierte Baufinanzierung abgeschlossen hat und kein KfW Darlehen in Anspruch nehmen kann oder kein Solardarlehen einer Bank, da sein Kreditrahmen nahezu ausgeschöpft ist, kann auch von einem Solarleasing profitieren, da die Finanzierung über den Leasinggeber läuft. Der Gewinn ist zwar letztendlich geringer, aber dem kann entgegen gehalten werden: Besser wenig haben als gar nichts haben, da bei den aktuellen Kosten für eine Photovoltaikanlage und der garantierten Einspeisevergütung eine Dachsolaranlage sich so gut wie selbst bezahlt.
Am Ende der Leasinglaufzeit steht der Leasingnehmer dann vor der Entscheidung, die geleaste Solaranlage gegen Zahlung eines Abschlags zu übernehmen oder das Leasing auslaufen zu lassen - und beispielsweise ein neues aufzunehmen. Sollte man das Leasing auslaufen lassen, so kann das je nach Leasingvertrag ohne Folgekosten oder mit Folgekosten verbunden sein, siehe dazu ausführlich: Leasing - Übersicht
Sollte man sich für eine Übernahme der Photovoltaikanlage nach dem Solarleasing entscheiden, ca. nach einer Laufzeit von 13 - 16 Jahren, geht die Solaranlage vom Eigentum des Leasinggebers in das Eigentum des Leasingnehmers über - dann können jedoch nur noch Betriebskosten geltend gemacht werden, beispielsweise für eine Wartung oder Reparaturen, die Einnahmen können dann nicht mehr ohne Weiteres stark steuergemindert werden. Auch ein Sale-and-Lease-Back Leasing ist oft im Anschluss nicht möglich, da die Anlage am Ende der Leasinglaufzeit nur noch einen geringen Restwert (durch Abschreibungen) besitzt.
Je nach Leasing ist es auch möglich, dass der Leasingnehmer die Solaranlage, beispielsweise wenn er keine Finanzierung benötigt, selbst installiert und bezahlt und anschließend an den Leasinggeber verkauft und zurückleast (Sale-and-Lease-Back Leasing), was für den Leasingnehmer den Vorteil hat, dass er den Gewinnen aus der Stromerzeugung mit der Photovoltaikanlage die Leasingraten gegenüberstellen kann und so dank Bilanzneutralität Steuern sparen kann, siehe zum Sale-and-Lease-Back Leasing ausführlich: Sale and Lease Back Leasing
Der Mietkauf ist im Gegensatz zum Leasing nicht steuerbegünstigt - als Leasingnehmer darf man dann höhere Raten (als bei einer KfW oder Bankfinanzierung) zahlen und möglicherweise den Gewinn versteuern, denn ein Mietkauf ist letztendlich nichts anderes als eine Finanzierung.
Leider haben sehr viele Kunden trotzdem den Schaden, wenn sie durch eine falsche Beratung bei diesem Spezialleasing durch eine unerfahrene Leasingfirma oder einen abschlussfreudigen Bank„berater„ oder eine schlecht arbeitende Firma benachteiligt werden.
Damit ein Solarleasing auch die Kriterien für ein echtes Solarleasing erfüllt, müssen folgende Kriterien zwingend (!) gegeben sein:
Liegt die Nutzungsdauer darunter, geht das Finanzamt von einer betrügerischen Absicht des Leasingnehmers und des Leasinggebers aus, da nur der Wert der Solaranlage (aus Sicht des Leasinggebers) gemindert werden sollte (durch hohe Anfangsabschreibungen), nur vorübergehend Steuern gespart werden (aus Sicht des Leasingnehmers) sollten und das Leasingobjekt am Ende so vergünstigt übernommen werden sollte (Versteckte Kaufabsicht, damit auch: feststehender Eigentumsübergang!).
Sollte die Leasingdauer mehr als 90 % der Nutzungsdauer betragen, kann das Leasing nur durch eine Verlängerung des Leasings steuerlich „gerettet„ werden. In diesem Fall muss die Leasingrate jedoch deutlich über der Abschreibungsrate liegen.
Aber: Sollte die Photovoltaikanlage in das Dach oder Gebäude, z. B. in der Fassade, integriert sein, so handelt es sich um einen Gebäudeteil, welches nicht leasingfähig ist. Die Photovoltaikanlage muss also so geplant und ausgeführt werden, dass sie nach Ablauf des Leasings theoretisch problemlos und ohne große Schäden am Gebäude demontiert und verkauft werden kann.
Um eine möglichst passgenaue Leasingrate, zur Absicherung des Leasingnehmers und des Leasinggebers, festzulegen sollte mittels eines Ertragsgutachtens festgestellt werden, mit welchen Gewinnen pro Monat gerechnet werden kann. Je nachdem ist auch ein spezieller Leasingvertrag möglich, der variable Leasingraten anbietet - niedrige in den ertragsschwachen Wintermonaten und hohe im ertragreichen Sommer.
Nicht ausgeschlossen werden können jedoch „sonnenscheinarme„ Sommer - diese stellen das Restrisiko (wie auch bei einem KfW Kredit oder Solardarlehen einer Bank) dar, welches beim Leasingnehmer verbleibt und für welches er zumindest geringfügig etwas vorsorgen sollte, und im Fall des Falles die Leasingrate trotzdem bedienen zu können.
Ein Solarleasing verbindet sowohl steuergünstige Aspekte, keine Eigenfinanzierung als keine Beeinträchtigung der Liquidität des eigentlichen Betriebes. Jedoch ist ein Solarleasing auch nicht völlig risikofrei, vor allem dann nicht, wenn man schlecht beraten wird und dann die teure Zeche zahlen darf. Wann ein Solarleasing interessant ist und was dabei zu beachten, erklären wir Ihnen ausführlich.
Warum lohnt sich ein Solarleasing?
Der Vorteile des Solarleasings gegenüber einem KfW Kredit oder einer Finanzierung per Solardarlehen ist, dass das Finanzierungsrisiko komplett beim Leasinggeber liegt, das heißt: Der Leasinggeber stellt das Kapital für die Photovoltaikanlage komplett und der Leasingnehmer muss weder einen Kredit aufnehmen noch ein Kreditrisiko eingehen.Für Unternehmen ergibt sich dadurch der zusätzliche Vorteil, dass ihre Liquidität nicht durch die Absenkung der Kreditlinie aufgrund der Aufnahme eines Kredites beeinträchtigt wird und so möglicherweise wirtschaftliche Probleme drohen könnten, da diese im Bedarfsfall nicht wie gewohnt genutzt werden kann. Dadurch minimiert sich trotz einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach (oder einer entsprechenden Freifläche) das unternehmerische Risiko.
Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Leasinggesellschaft, welche die Finanzierung für die Photovoltaikanlage aufnimmt, meist deutlich bessere Konditionen eingeräumt bekommt als ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder ein Landwirt und so teilweise (wenn der Preisvorteil weitergegeben wird) günstiger sein kann als die eigene Hausbank oder ein KfW Kredit!
Die Leasingraten für ein Solarleasing sind im Schnitt jedoch oft leicht höher als die Raten für einen KfW Kredit oder ein Bankdarlehen. Aber: Im Gegensatz zu einer Finanzierung per Solarkredit kann die Leasingrate komplett steuerlich in Abzug gebracht werden - bei einer Finanzierung sind lediglich die Kreditkosten an sich (Gebühren, Zinsen, usw.) absetzbar, jedoch nicht die Tilgung.
Versteuerung entfällt praktisch
Das heißt in der Praxis, dass das Solarleasing nach dem Pay-as-you-earn Prinzip abläuft: Die Einnahmen aus der Stromerzeugung können größtenteils oder komplett zur Bedienung der Leasingrate verwendet werden, welche wiederum als Betriebsausgabe zählen. Das Resultat: Steuerlich entsteht kein oder nur ein sehr geringer Gewinn, womit das zu versteuernde Einkommen nahezu 0 ist - und das, obwohl man Eigentum finanziert!Bei einer Solarfinanzierung hingegen können zwar die Kreditkosten in Abzug gebracht werden, jedoch nicht die zu tilgende Rate. Das heißt: Man muss den Gewinn (Einnahmen abzüglich Kreditkosten) möglicherweise versteuern und diesen gleichzeitig zur Tilgung der Finanzierung verwenden. Hat man ein Finanzierungsmodell, in welches der Gewinn zu nahezu 100 % einfließt, so ist die Finanzierung nicht wie im Idealfall kostenneutral, sondern man muss aufgrund der Steuerlast letztendlich mehr bezahlen bzw. noch Geld dazu schießen!
Für wen lohnt sich ein Solarleasing?
In erster Linie richtet sich ein Solarleasing, wie auch ein herkömmliches Leasing, an Unternehmer, Gewerbetreibende und Landwirte aufgrund der angesprochen Vorteile. Bei einem Pay-as-you-earn Modell verhält sich das Leasing weitestgehend bilanzneutral (und erhöht damit nicht das zu versteuernde Einkommen), baut dabei trotzdem langfristig Vermögen auf und gefährdet nicht die Liquidität des Unternehmens durch eine Inanspruchnahme der Kreditlinie.Für Privatpersonen kann sich ein Solarleasing ebenfalls lohnen, jedoch unter sehr viel eingeschränkteren Bedingungen.
Wer einen sehr hohes zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert ähnlich einem Unternehmen sehr stark von einem Solarleasing, da sich dieses, sofern man als Unternehmer agiert und dieses als Gewerbe anmeldet - bei unter 30 m ² Pflicht, bei über 30 m ² nimmt das Finanzamt generell eine gewerbliche Tätigkeit an - weitestgehend bilanzneutral verhält und somit keine hohen Gewinne entstehen, die (im schlechtesten Fall) mit dem hohen persönlichem Steuersatz zu versteuern wären.
Wer jedoch nur ein geringes zu versteuerndes Einkommen hat oder nur sehr wenig Einkommenssteuer zahlen muss, der profitiert weniger stark von einem Solarleasing. Der einzige Vorteil ist, dass das Finanzierungsrisiko nicht bei einem selbst liegt, jedoch amortisiert sich ein Solarleasing aufgrund der oft leicht höheren Leasingraten erst später als eine Solarfinanzierung per KfW Kredit / Bankdarlehen (im Schnitt 11 - 14 Jahre), so dass der mögliche „Reingewinn„ durch die verbleibende Restlaufzeit der garantierten Einspeisevergütung (20 Jahre ab Einrichtung) geringer ist.
Wer eine sehr knapp kalkulierte Baufinanzierung abgeschlossen hat und kein KfW Darlehen in Anspruch nehmen kann oder kein Solardarlehen einer Bank, da sein Kreditrahmen nahezu ausgeschöpft ist, kann auch von einem Solarleasing profitieren, da die Finanzierung über den Leasinggeber läuft. Der Gewinn ist zwar letztendlich geringer, aber dem kann entgegen gehalten werden: Besser wenig haben als gar nichts haben, da bei den aktuellen Kosten für eine Photovoltaikanlage und der garantierten Einspeisevergütung eine Dachsolaranlage sich so gut wie selbst bezahlt.
Wie funktioniert ein Solarleasing?
Wie bereits angerissen übernimmt bei einem Solarleasing der Leasinggeber die Finanzierung der Photovoltaikanlage, sorgt sich um die korrekte Installation und verleast diese dann zu einer monatlichen Rate an den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer kann die Photovoltaikanlage anschließend nutzen und mit dem erzielten Gewinn die Leasingrate bedienen.Am Ende der Leasinglaufzeit steht der Leasingnehmer dann vor der Entscheidung, die geleaste Solaranlage gegen Zahlung eines Abschlags zu übernehmen oder das Leasing auslaufen zu lassen - und beispielsweise ein neues aufzunehmen. Sollte man das Leasing auslaufen lassen, so kann das je nach Leasingvertrag ohne Folgekosten oder mit Folgekosten verbunden sein, siehe dazu ausführlich: Leasing - Übersicht
Sollte man sich für eine Übernahme der Photovoltaikanlage nach dem Solarleasing entscheiden, ca. nach einer Laufzeit von 13 - 16 Jahren, geht die Solaranlage vom Eigentum des Leasinggebers in das Eigentum des Leasingnehmers über - dann können jedoch nur noch Betriebskosten geltend gemacht werden, beispielsweise für eine Wartung oder Reparaturen, die Einnahmen können dann nicht mehr ohne Weiteres stark steuergemindert werden. Auch ein Sale-and-Lease-Back Leasing ist oft im Anschluss nicht möglich, da die Anlage am Ende der Leasinglaufzeit nur noch einen geringen Restwert (durch Abschreibungen) besitzt.
Je nach Leasing ist es auch möglich, dass der Leasingnehmer die Solaranlage, beispielsweise wenn er keine Finanzierung benötigt, selbst installiert und bezahlt und anschließend an den Leasinggeber verkauft und zurückleast (Sale-and-Lease-Back Leasing), was für den Leasingnehmer den Vorteil hat, dass er den Gewinnen aus der Stromerzeugung mit der Photovoltaikanlage die Leasingraten gegenüberstellen kann und so dank Bilanzneutralität Steuern sparen kann, siehe zum Sale-and-Lease-Back Leasing ausführlich: Sale and Lease Back Leasing
Was ist bei einem Solarleasing unbedingt zu beachten?
Wenn etwas so einfach klingt, versteckt sich meist irgendwo ein Haken - und davon gibt es beim Solarleasing nicht wenige, vor allem weil Leasingnehmern zu häufig direkt von den Leasinggebern ein Kuckucksei ins Nest gelegt wird, welches sich anschließend als Mietkauf entpuppt.Der Mietkauf ist im Gegensatz zum Leasing nicht steuerbegünstigt - als Leasingnehmer darf man dann höhere Raten (als bei einer KfW oder Bankfinanzierung) zahlen und möglicherweise den Gewinn versteuern, denn ein Mietkauf ist letztendlich nichts anderes als eine Finanzierung.
Leider haben sehr viele Kunden trotzdem den Schaden, wenn sie durch eine falsche Beratung bei diesem Spezialleasing durch eine unerfahrene Leasingfirma oder einen abschlussfreudigen Bank„berater„ oder eine schlecht arbeitende Firma benachteiligt werden.
Damit ein Solarleasing auch die Kriterien für ein echtes Solarleasing erfüllt, müssen folgende Kriterien zwingend (!) gegeben sein:
Eigentumsübergang darf nicht feststehen!
Das heißt, dass weder vor noch nach Abschluss des Leasings vertraglich festgelegt werden darf, dass die Photovoltaikanlage automatisch mit dem Ende des Leasings in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht oder dass dieser diese verpflichtend am Ende des Leasings kauft. Es muss Wahlfreiheit (Übernahme am Ende der Laufzeit: ja oder nein) bestehen!Es darf keine günstige Kaufoption bestehen!
Eine günstige Kaufoption besteht immer dann, wenn der Verkaufspreis, den der Leasinggeber dem Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit anbietet, unterhalb des Buchwertes (laut Abschreibung) liegt. Ist die Kaufoption im Vertrag selbst bzw. nach Ablauf günstig (Kaufpreis < Buchpreis), so geht das Finanzamt von einer verbotenen Absprache aus und erkennt das Solarleasing nicht an.Angemessene Nutzungsdauer ist Pflicht!
Eine unangemessene Nutzungsdauer besteht immer dann, wenn das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit abgeschrieben ist. Unter einer angemessenen Nutzungsdauer wird eine Nutzungsdauer von 40 - 90 % des Wertes der Photovoltaikanlage angesehen.Liegt die Nutzungsdauer darunter, geht das Finanzamt von einer betrügerischen Absicht des Leasingnehmers und des Leasinggebers aus, da nur der Wert der Solaranlage (aus Sicht des Leasinggebers) gemindert werden sollte (durch hohe Anfangsabschreibungen), nur vorübergehend Steuern gespart werden (aus Sicht des Leasingnehmers) sollten und das Leasingobjekt am Ende so vergünstigt übernommen werden sollte (Versteckte Kaufabsicht, damit auch: feststehender Eigentumsübergang!).
Sollte die Leasingdauer mehr als 90 % der Nutzungsdauer betragen, kann das Leasing nur durch eine Verlängerung des Leasings steuerlich „gerettet„ werden. In diesem Fall muss die Leasingrate jedoch deutlich über der Abschreibungsrate liegen.
Zu hohe Gewinnbeteiligung
Bei einem Solarleasing eher unüblich, aber trotzdem Pflicht: Sollte ein Restwertleasing als Solarleasing vereinbart worden sein, darf die Gewinnbeteiligung (wenn der Leasinggeber die Photovoltaikanlage weiterverkauft) nicht mehr als 75 % betragen.Keine Fungibilität und Integration!
Unter Fungibilität versteht man, dass ein Objekt leicht zu ersetzen oder auszutauschen ist. Dies darf bei einem Leasing nicht der Fall sein, was in der Regel erfüllt wird, da ein Solarmodul nichts ist, was man eben zwischendurch kaufen und einfach austauschen kann.Aber: Sollte die Photovoltaikanlage in das Dach oder Gebäude, z. B. in der Fassade, integriert sein, so handelt es sich um einen Gebäudeteil, welches nicht leasingfähig ist. Die Photovoltaikanlage muss also so geplant und ausgeführt werden, dass sie nach Ablauf des Leasings theoretisch problemlos und ohne große Schäden am Gebäude demontiert und verkauft werden kann.
Solarleasing: Kosten und Höhe der Leasingrate
Was nicht minder wichtig ist, ist letztendlich die Höhe der Leasingrate, welche auch darüber entscheidet, ob das Leasing (zu) teuer ist oder nicht. Bei einem Solarleasing handelt es sich in der Regel um einen Vertrag, der über eine Laufzeit von im Schnitt 15 Jahren erstreckt. Zwar ist die Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert, aber nicht der Sonnenschein sowie der monatliche Ertrag durch die Stromerzeugung.Um eine möglichst passgenaue Leasingrate, zur Absicherung des Leasingnehmers und des Leasinggebers, festzulegen sollte mittels eines Ertragsgutachtens festgestellt werden, mit welchen Gewinnen pro Monat gerechnet werden kann. Je nachdem ist auch ein spezieller Leasingvertrag möglich, der variable Leasingraten anbietet - niedrige in den ertragsschwachen Wintermonaten und hohe im ertragreichen Sommer.
Nicht ausgeschlossen werden können jedoch „sonnenscheinarme„ Sommer - diese stellen das Restrisiko (wie auch bei einem KfW Kredit oder Solardarlehen einer Bank) dar, welches beim Leasingnehmer verbleibt und für welches er zumindest geringfügig etwas vorsorgen sollte, und im Fall des Falles die Leasingrate trotzdem bedienen zu können.