Pferdehaftpflichtversicherung: Was ist wichtig?
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist eine der speziellen Tierhalterhaftpflichtversicherungen, welche zwar nicht grundsätzlich Pflicht oder vorgeschrieben für die Halter von Pferden ist, jedoch aufgrund der hohen finanziellen Konsequenzen bei Personenschäden unbedingt abgeschlossen werden sollte.
Wichtig: Bei der Pferdehaftpflichtversicherung wird meist zwischen mit und ohne Beritt unterschieden, was sich in der Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrages widerspiegelt.
Kritisch ist das vor allem bei der Haltung von Großtieren wie etwa Pferden, da hier bereits die Haltung allein eine Gefährdungshaftung auslöst (da die Haltung grundsätzlich gefährlich ist). Und: Man sollte die Gefahr teurer Sachschäden nicht unterschätzen, denn sollte ein Dritter z. B. durch ein Pferd getreten und verletzt werden oder das Pferd ausbrechen und einen Unfall verursachen, so wird es leider oft sehr schnell sehr teuer.
Ähnlich verhält es sich bei Tierhütern: So sind Schäden die Dritten zugefügt werden, während das Pferd durch einen Hüter betreut wird, beispielsweise einem Fremdreiter, zwar versichert, jedoch entfällt bei sehr günstigen Versicherungen häufig der Hüterschutz. Bei einem Unfall heißt das, dass ein geschädigter Hüter nicht durch die Versicherung entschädigt wird, was z. B. bei einem Knochenbruch nach einem Sturz, selten günstig ist.
Wird das Pferd nicht nur durch den Halter selbst geritten, sondern auch durch andere, so müssen diese per Deckungseinschluss sowie durch eine Haftungsverzichtserklärung mitversichert werden.
Wichtig: Mittels der Haftungsverzichtserklärung verzichtet der Hüter bzw. die Reitbeteiligung auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem Halter, falls dieser durch das Pferd beim Reiten geschädigt werden sollte.
Gute Versicherung trotzdem günstig
Das gilt umso mehr, da eine gute Versicherung nicht zwingend teuer sein muss - so kostet eine Pferdehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 10 bis 15 Millionen Euro und einem ausreichenden Basisschutz selten mehr als 28 Euro pro Jahr (weniger als 2,5 Euro pro Monat!) und kann noch um verschiedene Zusatzleistungen, die je nach Situation angemessen bis überflüssig sein können, aufgestockt werden.Wichtig: Bei der Pferdehaftpflichtversicherung wird meist zwischen mit und ohne Beritt unterschieden, was sich in der Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrages widerspiegelt.
Warum überhaupt extra versichern?
Eigentlich sind Schäden, die Dritten hinzugefügt werden, im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung versichert - dies gilt jedoch nicht für Großtiere wie etwa Pferde. Und wie auch in der privaten Haftpflichtversicherung gilt, dass man sich mit einer speziellen Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor allem gegen sehr kostspielige Sachschäden oder Personenschäden versichern möchte - anderenfalls haftet man in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen.Kritisch ist das vor allem bei der Haltung von Großtieren wie etwa Pferden, da hier bereits die Haltung allein eine Gefährdungshaftung auslöst (da die Haltung grundsätzlich gefährlich ist). Und: Man sollte die Gefahr teurer Sachschäden nicht unterschätzen, denn sollte ein Dritter z. B. durch ein Pferd getreten und verletzt werden oder das Pferd ausbrechen und einen Unfall verursachen, so wird es leider oft sehr schnell sehr teuer.
Achtung bei Reitbeteiligung und Tierhütern
Während bei fast allen Pferdehaftpflichtversicherungen Schäden gegenüber Dritten versichert sind, gilt dies wie auch bei der privaten Haftpflichtversicherung nicht für die Halter - und ggfs. sind auch Fremdreiter oder Reitbeteiligungen ausgeschlossen! Wichtig: Die Reitbeteiligung allein zu versichern ist in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht ausreichend, wenn diese nicht namentlich benannt werden sollten!Ähnlich verhält es sich bei Tierhütern: So sind Schäden die Dritten zugefügt werden, während das Pferd durch einen Hüter betreut wird, beispielsweise einem Fremdreiter, zwar versichert, jedoch entfällt bei sehr günstigen Versicherungen häufig der Hüterschutz. Bei einem Unfall heißt das, dass ein geschädigter Hüter nicht durch die Versicherung entschädigt wird, was z. B. bei einem Knochenbruch nach einem Sturz, selten günstig ist.
Wird das Pferd nicht nur durch den Halter selbst geritten, sondern auch durch andere, so müssen diese per Deckungseinschluss sowie durch eine Haftungsverzichtserklärung mitversichert werden.
Wichtig: Mittels der Haftungsverzichtserklärung verzichtet der Hüter bzw. die Reitbeteiligung auf sämtliche Ansprüche gegenüber dem Halter, falls dieser durch das Pferd beim Reiten geschädigt werden sollte.