Leasing - Operatingleasing / operatives Leasing
Im Gegensatz zum konventionellen Leasing (Finanzierungsleasing) ist das Operatingleasing oder operative Leasing ein Sonderfall, da das Leasingobjekt beim Operatingleasing nicht finanziert, sondern tatsächlich nur gemietet wird. Ein Leasing Vertrag für ein operatives Leasing entspricht somit weitestgehend einem Mietvertrag.
Bei einem Operatingleasing gibt es somit auch keine echte und feste Grundmietzeit, die vertraglich vereinbart wird - damit besteht auch ein Kündigungsrecht, welches in der Grundmietzeit seitens des Leasingnehmers nicht genutzt werden kann. Das Kündigungsrecht ist beim Operatingleasing lediglich an die vereinbarten Fristen gebunden, die jedoch vergleichsweise kurz sind.
Zwar wird auch beim Operatingleasing in der Regel eine Grundmietzeit vereinbart, nur erstreckt sich diese nicht über die gesamte Laufzeit oder große Teile der Gesamtlaufzeit, sondern ist sehr kurz. In dieser Grundmietzeit kann wie auch beim konventionellen Leasing keine Kündigung durch den Leasingnehmer erfolgen.
Wie auch beim Spezialleasing oder Finanzierungsleasing wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber angeschafft, dieser trägt damit das Finanzierungsrisiko und ihm wird auch das Wirtschaftsgut zugerechnet - es wird somit im Gegensatz zum Spezialleasing nicht beim Leasingnehmer bilanziert und dieser kann die Aufwendungen für das Leasing auch voll als Aufwand (Betriebsausgaben) geltend machen. Das Leasinggut wird beim Operatingleasing somit auch über den Leasinggeber abgeschrieben.
Kennzeichnend für das operative Leasing ist darüber hinaus, dass Aufwendungen und Kosten, die normalerweise der Leasingnehmer als Nutzer zu tragen hat, beispielsweise für die Wartung und Instandhaltung sowie für die Reparatur als auch für die Versicherung, durch den Leasinggeber getragen werden. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn zur Wartung und Reparatur Spezialpersonal benötigt wird, welches der Leasinggeber stellen kann.
Das Operatingleasing findet vor allem vor allem bei universellen Leasingobjekten Anwendung, die nicht nur von einem bestimmten Leasingnehmer geleast werden können, sondern auch nach dem Ende der Laufzeit problemlos vermietet, verkauft oder erneut von anderen geleast werden können.
Der Vorteil für den Leasingnehmer ist, dass dieser nur das Kostenrisiko trägt, die Leasingrate zu bezahlen und dass er relativ günstig an Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge (usw.) kommt, ohne für diese langfristige Leasingverträge abschließen zu müssen oder gar eine Finanzierung. Da auch keine Bilanzierung erfolgt, wird auch das Betriebsvermögen nicht erhöht.
Bei einem Operatingleasing gibt es somit auch keine echte und feste Grundmietzeit, die vertraglich vereinbart wird - damit besteht auch ein Kündigungsrecht, welches in der Grundmietzeit seitens des Leasingnehmers nicht genutzt werden kann. Das Kündigungsrecht ist beim Operatingleasing lediglich an die vereinbarten Fristen gebunden, die jedoch vergleichsweise kurz sind.
Zwar wird auch beim Operatingleasing in der Regel eine Grundmietzeit vereinbart, nur erstreckt sich diese nicht über die gesamte Laufzeit oder große Teile der Gesamtlaufzeit, sondern ist sehr kurz. In dieser Grundmietzeit kann wie auch beim konventionellen Leasing keine Kündigung durch den Leasingnehmer erfolgen.
Wie auch beim Spezialleasing oder Finanzierungsleasing wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber angeschafft, dieser trägt damit das Finanzierungsrisiko und ihm wird auch das Wirtschaftsgut zugerechnet - es wird somit im Gegensatz zum Spezialleasing nicht beim Leasingnehmer bilanziert und dieser kann die Aufwendungen für das Leasing auch voll als Aufwand (Betriebsausgaben) geltend machen. Das Leasinggut wird beim Operatingleasing somit auch über den Leasinggeber abgeschrieben.
Kennzeichnend für das operative Leasing ist darüber hinaus, dass Aufwendungen und Kosten, die normalerweise der Leasingnehmer als Nutzer zu tragen hat, beispielsweise für die Wartung und Instandhaltung sowie für die Reparatur als auch für die Versicherung, durch den Leasinggeber getragen werden. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn zur Wartung und Reparatur Spezialpersonal benötigt wird, welches der Leasinggeber stellen kann.
Das Operatingleasing findet vor allem vor allem bei universellen Leasingobjekten Anwendung, die nicht nur von einem bestimmten Leasingnehmer geleast werden können, sondern auch nach dem Ende der Laufzeit problemlos vermietet, verkauft oder erneut von anderen geleast werden können.
Der Vorteil für den Leasingnehmer ist, dass dieser nur das Kostenrisiko trägt, die Leasingrate zu bezahlen und dass er relativ günstig an Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge (usw.) kommt, ohne für diese langfristige Leasingverträge abschließen zu müssen oder gar eine Finanzierung. Da auch keine Bilanzierung erfolgt, wird auch das Betriebsvermögen nicht erhöht.