Hundehaftpflichtversicherung: Kostenfalle Operationsversicherung
Neben den Hundehaftpflichtversicherung Muss Leistungen, die Ihnen jede gute Hundehaftpflicht bieten sollte, gibt es eine Reihe von Kann Leistungen, die interessant sein können, jedoch nicht dem Basisschutz hinzugerechnet werden und diesen häufig nur teurer machen. Eine dieser bei der Hundehaftpflichtversicherung berüchtigten Kann Leistungen / Zusatzleistungen ist die Operationsversicherung.
Die Operationsversicherung ist eine klassische Luxusleistung / Zusatzleistung: Im Rahmen der Leistungen der Operationsversicherung sind die Kosten für Medikamente und Verbandsmaterial, eventuelle Nachsorgeuntersuchungen sowie die Kosten für die stationäre Unterbringung beim Tierarzt / in der Tierklinik seitens der Versicherung eingeschlossen.
Aber: Die Operationsversicherung in der Hundehaftpflicht ist zu oft ein versicherungstechnisches Minenfeld! So ist sie nicht nur geprägt von strengen Abschlussbedingungen, das Tier muss bei Abschluss oft mindestens bereits 3 Monate bzw. maximal 4 Jahre alt sein, sondern durch eine Reihe von Ausnahmen, in denen der Versicherungsschutz nicht greift und die Kosten nicht erstattet werden, z. B.:
- Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel,
- Kosten für Kastration und Sterilisation (außer medizinisch notwendig),
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände,
- Zahnsteinentfernung,
- Impfungen, Wurmkuren, Zeckenbehandlung, Flohbehandlung,
- Tierarztkosten, die nicht im Zusammenhang mit einer Operation stehen,
- Geburtshilfe,
- Prothesen des Bewegungsapparates und
- Kosten für das Erstellen von Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Bescheinigungen.
Zudem können die meisten Operationsversicherung frühestens 3 Monate nach Vertragsabschluss (wenn der Hund somit mindestens 6 Monate alt ist) in Anspruch genommen werden und sind auf maximal 1.000 Euro Kostenübernahme und -erstattung begrenzt. Üblich für die Operationsversicherung als Zusatzleistung im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung ist ein Aufschlag auf den Monatsbeitrag von 15 - 20 Euro!
Durch die Operationsversicherung entstehen somit bei der Hundehaftpflichtversicherung pro Jahr im Schnitt zusätzliche Kosten von 180 - 240 Euro, zu den sonst marktüblichen Jahreskosten von 30 - 60 (!) Euro, um maximal 1.000 Euro an Kosten zu versichern. Preis-Leistungs-Verhältnis: sehr schlecht!
Erfahrene Hundehalter können aus den Ausschlussbedingungen auch den sehr eingeschränkten Nutzen ableiten, da fast sämtliche Kosten, mit denen fest zu rechnen ist, im Versicherungszeitraum ausgegrenzt werden oder das Risiko dieser Kosten durch das Mindestalter und Höchstalter extrem gesenkt wird. Wenn ihr Hund überhaupt eine Operation benötigen sollte, dann ist dies rein statistisch jenseits dieser Altersgrenzen am Wahrscheinlichsten.
Dazu kommt: Nach einem Schadensfall kann die Haftpflichtversicherung beidseitig gekündigt werden. Das heißt im schlechtesten Fall: Man schließt eine Operationsversicherung für den Hund ab, zahlt 5 Jahre ca. 180 - 240 Euro (Summe: 900 - 1.200 Euro), nimmt dann die Versicherung für eine Operation von ca. 600 bis maximal 1.000 Euro in Anspruch - und kann danach von der Versicherung gekündigt werden und aufgrund der Alters des Hundes keine Operationsversicherung mehr abschließen. Die Wahrscheinlichkeit, hier mehr zu bezahlen, als man überhaupt bekommen kann, ist sehr hoch!
Hundehaftpflichtversicherung: Operationsversicherung
Die Operationsversicherung in der Hundehaftpflichtversicherung ist aus unserer Sicht komplett überflüssig, denn: sie ist aus unserer praktischen Erfahrung heraus oft überteuert im Verhältnis zum eigentlichen Nutzen. Während eine gute und günstige Hundehaftpflichtversicherung zwischen 30 bis 60 Euro pro Jahr kosten kann und vor Millionenschäden schützt, sowie häufigen Alltagsschäden, ist dies bei der Operationsversicherung nicht im Ansatz der Fall.Die Operationsversicherung ist eine klassische Luxusleistung / Zusatzleistung: Im Rahmen der Leistungen der Operationsversicherung sind die Kosten für Medikamente und Verbandsmaterial, eventuelle Nachsorgeuntersuchungen sowie die Kosten für die stationäre Unterbringung beim Tierarzt / in der Tierklinik seitens der Versicherung eingeschlossen.
Aber: Die Operationsversicherung in der Hundehaftpflicht ist zu oft ein versicherungstechnisches Minenfeld! So ist sie nicht nur geprägt von strengen Abschlussbedingungen, das Tier muss bei Abschluss oft mindestens bereits 3 Monate bzw. maximal 4 Jahre alt sein, sondern durch eine Reihe von Ausnahmen, in denen der Versicherungsschutz nicht greift und die Kosten nicht erstattet werden, z. B.:
- Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel,
- Kosten für Kastration und Sterilisation (außer medizinisch notwendig),
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände,
- Zahnsteinentfernung,
- Impfungen, Wurmkuren, Zeckenbehandlung, Flohbehandlung,
- Tierarztkosten, die nicht im Zusammenhang mit einer Operation stehen,
- Geburtshilfe,
- Prothesen des Bewegungsapparates und
- Kosten für das Erstellen von Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Bescheinigungen.
Zudem können die meisten Operationsversicherung frühestens 3 Monate nach Vertragsabschluss (wenn der Hund somit mindestens 6 Monate alt ist) in Anspruch genommen werden und sind auf maximal 1.000 Euro Kostenübernahme und -erstattung begrenzt. Üblich für die Operationsversicherung als Zusatzleistung im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung ist ein Aufschlag auf den Monatsbeitrag von 15 - 20 Euro!
Durch die Operationsversicherung entstehen somit bei der Hundehaftpflichtversicherung pro Jahr im Schnitt zusätzliche Kosten von 180 - 240 Euro, zu den sonst marktüblichen Jahreskosten von 30 - 60 (!) Euro, um maximal 1.000 Euro an Kosten zu versichern. Preis-Leistungs-Verhältnis: sehr schlecht!
Erfahrene Hundehalter können aus den Ausschlussbedingungen auch den sehr eingeschränkten Nutzen ableiten, da fast sämtliche Kosten, mit denen fest zu rechnen ist, im Versicherungszeitraum ausgegrenzt werden oder das Risiko dieser Kosten durch das Mindestalter und Höchstalter extrem gesenkt wird. Wenn ihr Hund überhaupt eine Operation benötigen sollte, dann ist dies rein statistisch jenseits dieser Altersgrenzen am Wahrscheinlichsten.
Dazu kommt: Nach einem Schadensfall kann die Haftpflichtversicherung beidseitig gekündigt werden. Das heißt im schlechtesten Fall: Man schließt eine Operationsversicherung für den Hund ab, zahlt 5 Jahre ca. 180 - 240 Euro (Summe: 900 - 1.200 Euro), nimmt dann die Versicherung für eine Operation von ca. 600 bis maximal 1.000 Euro in Anspruch - und kann danach von der Versicherung gekündigt werden und aufgrund der Alters des Hundes keine Operationsversicherung mehr abschließen. Die Wahrscheinlichkeit, hier mehr zu bezahlen, als man überhaupt bekommen kann, ist sehr hoch!