Haftpflichtversicherung: Mietsachschäden und Schlüsselschäden

Während die Haftpflichtversicherung gängige Alltagsrisiken problemlos abdeckt, wird es bei der Mietsache / Mietwohnung oft problematisch, da die Deckungssummen hier oft nicht nur eingeschränkt sind, sondern auch nur bei bestimmten Schadensfällen der Versicherungsschutz überhaupt eintritt.

Mietsachschäden und Schlüsselschäden sind in der Haftpflichtversicherung meist sehr stark reguliert und erfordern oft den Abschluss von Zusatzversicherungen oder Zusatzleistungen. Leider sind diese dann oft nicht nur teuer, sondern häufig auch vollkommen überflüssig.

Haftpflichtversicherung: Mietsachschäden

Mietsachschäden sind sämtliche Schäden, die an der Mietsache durch den Mieter verursacht werden und die dieser ggfs. zu beseitigen hat. Mietsachschäden sind eigentlich durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt, jedoch oft begrenzt: So gelten die sonst üblichen Deckungssummen von mehreren Millionen Euro oft nicht und im Versicherungsvertrag / Versicherungsschein ist die Deckung meist auf Summen von (je nach Anbieter) 70.000 - 1.000.000 Euro begrenzt.

Und: Nur einmalige, außergewöhnliche Mietsachschäden sind über die private Haftpflichtversicherung versichert - das heißt: Verrückt man ein Möbelstück und macht dadurch einen tiefen Kratzer ins Parkett oder werden die Fliesen zerbrochen bei einem Haushaltsunfall zerbrochen, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Schaden.

Wenn das Parkett jedoch durch den normalen Gebrauch allmählich abgenutzt wird oder die Fliesen nach und nach blind werden nicht, da dieser Schaden weder außergewöhnlich noch plötzlich ist.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind ebenfalls Glasschäden und Schäden an der elektrischen Anlage bei dauerhaft bewohnten Mietwohnung / Mietobjekten - jedoch nicht, wenn ein Fenster beispielsweise in einem Hotelzimmer oder einer Pension beschädigt werden sollte (da nicht dauerhaft bewohnt). Wer sich gegen ein kaputtes Fenster versichern möchte, muss dies in der Haftpflichtversicherung oder gesondert im Rahmen einer Glasbruchversicherung / Glasversicherung machen.

Tipp: Der Abschluss einer Glasbruchversicherung / Glasversicherung ist absolut überflüssig und ein klassisches Beispiel für unnötige Versicherungen. Der jährliche Aufpreis entspricht ungefähr dem Zeitwert, der maximal ersetzt wird, nicht dem Neupreis (! - siehe: ), eines Ceranfeldes oder Glasfensters - wer also weniger als 2 Glasfenster / Ceranfelder pro Jahr zerstört, der zahlt für die Versicherung oft mehr, als wenn er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen würde.

Haftpflichtversicherung: Schlüsselschäden

Ein anderes Problem, welches oft nicht versichert ist, sind sogenannte Schlüsselschäden. Von einem Schlüsselschaden spricht man dann, wenn man den eigenen Haustürschlüssel verlieren sollte - oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe den Schlüssel der Nachbarn, auf deren Wohnung man achten sollte - und nun das Schloss der Wohnung, oder bei Spezialschlössern (ausgenommen Tresore und Tresorschlösser) der gesamten Hausgemeinschaft, ausgetauscht werden muss.

Diese Möglichkeit muss gesondert als Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung versichert werden. Dabei ist zu beachten, dass nur die Handwerkerleistung versichert ist - mögliche Folgen durch den Verlust, z. B. Einbruchdiebstähle, sind nicht abgedeckt.