Leasing Vertrag - Übersicht
Wenn man ein Leasing abschließen möchte, hat man die Wahl zwischen verschiedenen Leasingverträgen, um sich für das Leasing die nach Situation besten Konditionen zu sichern. Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, wie ein Leasing Vertrag abgeschlossen werden kann sowie sehr viele verschiedene Varianten dieser.
Grundsätzlich kann ein Leasing in Form einer
- Teilamortisation oder
- Vollamortisation sowie
- eines kündbaren Leasings
abgeschlossen werden. Was sich genau hinter einer Teilamortisation oder einer Vollamortisiation versteckt ist detailiert den obigen Artikeln zu entnehmen.
Der grundsätzliche Unterschied zwischen diese drei Grundformen bei einem Leasing Vertrag ist, dass es sich bei einer Teilamortisation um eine Finanzierung handelt, bei dem nur ein Teil des Wertes mit einer Leasingrate abbezahlt wird. Nach Ablauf des Leasingsvertrages bleibt somit ein Restwert bestehen, weswegen die Teilamortisation auch als Restwert Leasing bekannt ist.
Bei einer Vollamortisation besteht zum Ende der Laufzeit kein Restwert mehr, der Leasinggegenstand wird somit vollständig abbezahlt und es fallen zum Ende des Vertrages keine Kosten mehr an. Aber: Trotzdem bleibt ein Wert mit dem Buchwert bzw. Restbuchwert bestehen.
Man darf das Leasing nicht mit einer Finanzierung verwechseln, denn bei einem Leasing gibt es nach Vertragsende keinen automatischen Eigentumsübergang - weder bei der Teilamortisation noch bei der Vollamortisation. Bei einer Finanzierung erfolgt nach der letzten Rate (Schlussrate) in der Regel der Eigentumsübergang, da damit alles bezahlt wurde, wenn der Eigentumsübergang nicht schon zu Beginn der Finanzierung erfolgte und das Objekt nur ein Pfand ist.
Bei einem Leasing Vertrag hat man am Ende der Laufzeit immer ein Wahlrecht - das heißt, man kann sich dann entscheiden, ob man das Eigentum an dem geleasten Objekt übernehmen möchte oder nicht.
Bei einem Leasing mit einer Teilamortisation muss am Ende in der Regel der vorab vereinbarte Restwert bezahlt werden (ähnlich einer Schlussrate bei der Finanzierung), damit man das Eigentum auch erwirbt. Bei der Vollamortisation kann bereits beim Abschluss des Leasings eine Kaufoption vereinbart werden oder nicht. Danach richtet sich der Preis, der am Ende gezahlt werden muss. Schließt man eine Vollamortisation ohne Kaufoption ab, so erfolgt der Eigentumsübergang ab einer bestimmten Nutzungsdauer, die fest vereinbart wird. In diesem Fall fällt keine „Schlussrate„ an.
Bei einem kündbaren Leasing handelt es sich um eine Sonderform des Leasings - denn weder bei einem Leasing mit einer Vollamortisation oder einer Teilamortisation ist eine Kündigung ohne weiteres möglich, ohne dass Vertragsstrafen oder Ansprüche des Leasinggebers entstehen können. Bei einem kündbaren Leasing werden die Konditionen, ab wann eine Kündigung möglich ist und was dann gilt (Restwert, Kündigungskosten usw.) bereits von vornherein festgelegt.
Neben diesen 2 bzw. 3 möglichen Grundarten bei einem Leasing Vertrag gibt es sehr viele verschiedene Varianten, wie ein Leasing Vertrag prinzipiell gestaltet werden kann, siehe:
- Leasing mit Spezialleasing,
- Leasing mit Depotzahlungen (nur bei einer Teilamortisation),
- Leasing mit Mietvorauszahlung,
- Leasing mit Andienungsrecht (nur bei einer Teilamortisation),
- Leasing mit Staffelung der Leasingraten,
- Leasing mit variablen Leasingraten,
- Leasing mit Beteiligung am Verkaufserlös (nur bei einer Teilamortisation),
- Leasing mit Restwertfixierung,
- Leasing mit Kilometerbegrenzung,
- Leasing mit Service Leasing,
- Leasing als Flotten Leasing,
- Leasing als Null Leasing.
Grundsätzlich kann ein Leasing in Form einer
- Teilamortisation oder
- Vollamortisation sowie
- eines kündbaren Leasings
abgeschlossen werden. Was sich genau hinter einer Teilamortisation oder einer Vollamortisiation versteckt ist detailiert den obigen Artikeln zu entnehmen.
Der grundsätzliche Unterschied zwischen diese drei Grundformen bei einem Leasing Vertrag ist, dass es sich bei einer Teilamortisation um eine Finanzierung handelt, bei dem nur ein Teil des Wertes mit einer Leasingrate abbezahlt wird. Nach Ablauf des Leasingsvertrages bleibt somit ein Restwert bestehen, weswegen die Teilamortisation auch als Restwert Leasing bekannt ist.
Bei einer Vollamortisation besteht zum Ende der Laufzeit kein Restwert mehr, der Leasinggegenstand wird somit vollständig abbezahlt und es fallen zum Ende des Vertrages keine Kosten mehr an. Aber: Trotzdem bleibt ein Wert mit dem Buchwert bzw. Restbuchwert bestehen.
Man darf das Leasing nicht mit einer Finanzierung verwechseln, denn bei einem Leasing gibt es nach Vertragsende keinen automatischen Eigentumsübergang - weder bei der Teilamortisation noch bei der Vollamortisation. Bei einer Finanzierung erfolgt nach der letzten Rate (Schlussrate) in der Regel der Eigentumsübergang, da damit alles bezahlt wurde, wenn der Eigentumsübergang nicht schon zu Beginn der Finanzierung erfolgte und das Objekt nur ein Pfand ist.
Bei einem Leasing Vertrag hat man am Ende der Laufzeit immer ein Wahlrecht - das heißt, man kann sich dann entscheiden, ob man das Eigentum an dem geleasten Objekt übernehmen möchte oder nicht.
Bei einem Leasing mit einer Teilamortisation muss am Ende in der Regel der vorab vereinbarte Restwert bezahlt werden (ähnlich einer Schlussrate bei der Finanzierung), damit man das Eigentum auch erwirbt. Bei der Vollamortisation kann bereits beim Abschluss des Leasings eine Kaufoption vereinbart werden oder nicht. Danach richtet sich der Preis, der am Ende gezahlt werden muss. Schließt man eine Vollamortisation ohne Kaufoption ab, so erfolgt der Eigentumsübergang ab einer bestimmten Nutzungsdauer, die fest vereinbart wird. In diesem Fall fällt keine „Schlussrate„ an.
Bei einem kündbaren Leasing handelt es sich um eine Sonderform des Leasings - denn weder bei einem Leasing mit einer Vollamortisation oder einer Teilamortisation ist eine Kündigung ohne weiteres möglich, ohne dass Vertragsstrafen oder Ansprüche des Leasinggebers entstehen können. Bei einem kündbaren Leasing werden die Konditionen, ab wann eine Kündigung möglich ist und was dann gilt (Restwert, Kündigungskosten usw.) bereits von vornherein festgelegt.
Neben diesen 2 bzw. 3 möglichen Grundarten bei einem Leasing Vertrag gibt es sehr viele verschiedene Varianten, wie ein Leasing Vertrag prinzipiell gestaltet werden kann, siehe:
- Leasing mit Spezialleasing,
- Leasing mit Depotzahlungen (nur bei einer Teilamortisation),
- Leasing mit Mietvorauszahlung,
- Leasing mit Andienungsrecht (nur bei einer Teilamortisation),
- Leasing mit Staffelung der Leasingraten,
- Leasing mit variablen Leasingraten,
- Leasing mit Beteiligung am Verkaufserlös (nur bei einer Teilamortisation),
- Leasing mit Restwertfixierung,
- Leasing mit Kilometerbegrenzung,
- Leasing mit Service Leasing,
- Leasing als Flotten Leasing,
- Leasing als Null Leasing.