Oldtimer Leasing

Wessen Herz statt für einen Neuwagen eher für einen Oldtimer oder Youngtimer schlägt, der kann mittlerweile auch spezielle Angebote von Leasing Partnern nutzen, die ein Oldtimer Leasing anbieten. Das Oldtimer Leasing ist hierbei ähnlich wie das Leasen eines Neufahrzeuges, mit kleinen Unterschieden.

So kann man entweder aus einer Fahrzeugdatenbank eines Anbieters ein Leasing Fahrzeug für das Oldtimer Leasing aussuchen - oder man hat bereits eines gefunden und würde dieses gerne leasen. Im zweiten Fall ist jedoch häufig ein zusätzliches Wertgutachten für den Anbieter erforderlich, an dem dieser den Fahrzeugwert festmachen und ein Leasingangebot vorschlagen kann.

Um überhaupt ein Oldtimer Leasing nutzen zu können, benötigt man vor allem eines, neben einem Wunschfahrzeug: Die entsprechende Bonität. Diese wird seitens des Leasinganbieters mit einer Selbstauskunft und einer Einwilligung in eine Schufa Auskunft erbracht. Sowohl die Überprüfung der Selbstauskunft als auch das Wertgutachten sollten kostenlos sein.

Ein Leasing Partner, der eines von beiden oder auch beides auf den Leasingnehmer umlegt, kann als unseriös eingeschätzt werden, da das erstellen eines Wertgutachtens in die Verantwortung des Anbieters fällt.

Oft wird von dem Anbieter eines Oldtimer Leasings verlangt, dass der Verkäufer die Mehrwertsteuer gesondert ausweisen kann, was das Leasen von Oldtimern, die von Privatverkäufern angeboten werden, erschwert. Hiermit sichert sich der Leasing Anbieter in der Regel gegen Schäden ab, da ein Händler prinzipiell eine Gewährleistung anbieten muss - auch auf ältere Gebrauchtwagen wie etwa Oldtimer oder Youngtimer.

Die Bedingungen bei einem Oldtimer Leasing entsprechen denen des Leasens von Gebrauchtfahrzeugen und Neufahrzeugen: Man hat die Wahl zwischen einem Restwertleasing und einem Kilometerleasing.

Das Kilometerleasing bedeutet, dass mit dem Fahrzeug nur bis zu einer im Leasingfahrzeug festgelegten Kilometergrenze gefahren werden darf - wird diese überschritten, so muss man die zusätzlich gefahrenen Kilometer oft sehr teuer nachbezahlen. Diese Nachzahlung kann so hoch sein, dass sich das Anmieten eines Mietwagens oft als billiger herausstellt, als das Weiterbenutzen des Leasing Fahrzeuges.

Um hier nicht für zu wenig Kilometer, oder zuviel, vereinbarte Kilometer extra zahlen zu müssen, sollte vorab gut kalkuliert werden, wie viel man mit dem Leasing Fahrzeug fahren möchte. Eine nachträgliche Änderung ist zwar meist möglich, aber oft mit der Erhöhung der monatlichen Leasingraten verbunden.

Beim Restwertleasing wird keine maximale Kilometerleistung vereinbart, aber ein Restwert, den das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages noch haben muss. Dies ist die ungünstigste Leasingvariante, da bereits leichte Schäden wie Kratzer, die noch nicht einmal selbstverschuldet sein müssen, den Wert bereits stark absenken.

Dazu kommt, dass bei der Rückgabe der Marktwert zählt - sollte dieser bis dato gesunken sein, so muss man ebenfalls dem Leasinggeber die Differenz zwischen dem vereinbarten Restwert und des erzielten Verkaufspreises leisten. Beide Faktoren sind für den Leasingnehmer eines Oldtimer Leasings nur schwer abzuschätzen, weshalb das Kilometerleasing grundsätzlich vorzuziehen ist.

Nach Ablauf des Leasingvertrages hat man die Möglichkeit, das Fahrzeug auch selbst zu kaufen - nur: Mit einer Leasingrate wird im Gegensatz zu einer Finanzierung nicht das Fahrzeug selbst abbezahlt, sondern man leistet nur eine günstigere Mietrate. Wer ein Fahrzeug dauerhaft erwerben und abbezahlen möchte, sollte eher eine Finanzierung vorziehen, bei der die Raten zwar höher sind, aber das Fahrzeug während der Laufzeit auch abbezahlt wird und die Schlussrate geringer ausfällt als der Restwert bei einem Oldtimer Leasing.

Zusätzlich zu einem Oldtimer Leasing Vertrag sollte mindestens eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Denn sollte das Fahrzeug beschädigt oder gar zerstört werden, so muss man hier weiterhin Raten für ein Fahrzeug zahlen und den hohen Restwert, welches es gar nicht mehr gibt. Die Teilkasko sichert zumindest gegen Fremdschäden ab - für selbst verursachte Schäden benötigt man eine Vollkaskoversicherung.

Die Versicherungen verteuern das Oldtimer Leasing natürlich zusätzlich, so dass das Oldtimer Leasing im Vergleich zu einer Oldtimer Finanzierung letztendlich ein sehr teures Vergnügen ist und sich nur für Unternehmen lohnt, die diese Ausgaben auch abschreiben können - Privatpersonen können dies nicht.

Generell sollte man bei einem Oldtimerleasing noch beachten:
- sich eher für einen sehr gefragten Oldtimer oder Youngtimer zu entscheiden, damit der Restwert im besten Fall höher ausfällt durch die Wertsteigerung des Fahrzeugs. - sich das Fahrzeug selbst auszusuchen und bestenfalls den Kaufpreis runterzuhandeln.
Denn Oldtimer aus Fahrzeugdatenbanken von Leasinggebern enthalten meist schon einen Aufpreis bzw. Provisionen, die an Händler gezahlt werden.