Kredit kündigen - Kreditnehmer Rechte und Pflichten
Zwar ist es nicht die Regel, doch kann es durchaus vorkommen, dass man einen Kredit beantragt hat, und nach Bewilligung doch zögert, ob es sich um die richtige Entscheidung handelt und ob man entsprechend den Kredit nicht lieber kündigen sollte - oder es ergeben sich während der Kreditlaufzeit neue finanzielle Rahmenbedingungen, die man beachten möchte oder auch muss.
Prinzipiell haben Verbraucher, die einen Kredit beantragt haben, nach Bewilligung des Kreditwunsches und zustande kommen des Kreditvertrages zwei Wochen bzw. 14 Tage Zeit, wenn sie den Kredit kündigen wollen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine Angabe von Gründen ist jedoch nicht notwendig - Sie schulden also der Bank keine Rechenschaft, und auch ein schlechtes Gewissen müssen Sie nicht haben, wenn Sie sich Ihres guten Rechts bedienen.
Die vierzehntägige Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn die Bank den Kreditbetrag bereits auf das Konto des Kreditnehmers gezahlt bzw. überwiesen hat. Der Kreditnehmer muss beachten, dass im Falle der Kündigung der Kreditbetrag an die Bank zurückerstattet werden muss - in aller Regel gewährt die Bank dazu jedoch ein wenig mehr Zeit, als die 14 Tage, die man sich für die Kündigung nehmen konnte.
Sind die 14 tage verstrichen, so erlischt auch dieses Kündigungsrecht des Kreditnehmers. Nun kommt es darauf an, was im Kreditvertrag festgelegt wurde bezüglich der Sondertilgungen: bei sehr vielen Krediten sind keine Sondertilgungen vorgesehen, vor allem dann nicht, wenn es sich um Kreditbeträge unter 10.000 Euro handelt.
Entsprechend kommt es dann zu einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt, auch diese wird im Kreditvertrag vermerkt, ebenso wie das Recht auf Sondertilgungen.
Genauso gut kann es jedoch vorkommen, dass die Bank den Kredit kündigt und die Kreditsumme vom Kreditnehmer zurückfordert, wenn sich der Kunde nicht an die vertraglichen Bestimmungen hält, also die monatlichen Raten nicht pünktlich und/oder nicht regelmäßig bezahlt. Bevor man es so weit kommen lässt, sollte man sich unbedingt mit der Bank zusammensetzen und versuchen, Tilgungspausen zu vereinbaren.
Prinzipiell haben Verbraucher, die einen Kredit beantragt haben, nach Bewilligung des Kreditwunsches und zustande kommen des Kreditvertrages zwei Wochen bzw. 14 Tage Zeit, wenn sie den Kredit kündigen wollen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine Angabe von Gründen ist jedoch nicht notwendig - Sie schulden also der Bank keine Rechenschaft, und auch ein schlechtes Gewissen müssen Sie nicht haben, wenn Sie sich Ihres guten Rechts bedienen.
Die vierzehntägige Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn die Bank den Kreditbetrag bereits auf das Konto des Kreditnehmers gezahlt bzw. überwiesen hat. Der Kreditnehmer muss beachten, dass im Falle der Kündigung der Kreditbetrag an die Bank zurückerstattet werden muss - in aller Regel gewährt die Bank dazu jedoch ein wenig mehr Zeit, als die 14 Tage, die man sich für die Kündigung nehmen konnte.
Sind die 14 tage verstrichen, so erlischt auch dieses Kündigungsrecht des Kreditnehmers. Nun kommt es darauf an, was im Kreditvertrag festgelegt wurde bezüglich der Sondertilgungen: bei sehr vielen Krediten sind keine Sondertilgungen vorgesehen, vor allem dann nicht, wenn es sich um Kreditbeträge unter 10.000 Euro handelt.
Entsprechend kommt es dann zu einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt, auch diese wird im Kreditvertrag vermerkt, ebenso wie das Recht auf Sondertilgungen.
Genauso gut kann es jedoch vorkommen, dass die Bank den Kredit kündigt und die Kreditsumme vom Kreditnehmer zurückfordert, wenn sich der Kunde nicht an die vertraglichen Bestimmungen hält, also die monatlichen Raten nicht pünktlich und/oder nicht regelmäßig bezahlt. Bevor man es so weit kommen lässt, sollte man sich unbedingt mit der Bank zusammensetzen und versuchen, Tilgungspausen zu vereinbaren.