Krankenversicherungen im Ausland: Richtig versichert in den Urlaub
Beinbruch, Virusinfektion, Sonnenstich – die Liste von typischen Urlaubskrankheiten ist lang. Auch wenn es glücklicherweise meist keine schweren Erkrankungen sind, geht es ganz ohne ärztliche Behandlung nur selten. Hinzu kommen bei schwereren Erkrankungen oder Unfällen eventuelle Rücktransportkosten, Medikamente etc. Wie teuer die medizinische Behandlung am Ende wird, hängt davon ab, ob und wie Sie sich versichert haben.
Damit Sie sich nicht zusätzlich zu den Blessuren auch noch über teure Rechnungen ärgern müssen, sollten Sie sich vorab entsprechend versichern.
Wer von seiner Krankenkasse eine europäische Krankenversicherungskarte erhalten hat, ist zwar im Ausland versichert, allerdings nur bis zu einem bestimmten Ausmaß. Tatsächlich erstatten die meisten Kassen nur Kosten, die auch im Falle einer inländischen Behandlung anfallen würden. Ist die medizinische Behandlung teurer, bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen. Sollte der Erstattungssatz der Krankenversicherungen im jeweiligen Aufenthaltsland geringer sein als in Deutschland, setzt Ihre Krankenkasse dort an.
Vorsicht geboten ist auch bei Reiseländern, die in Ihrer Polizze ausgeschlossen wurden. Hier übernimmt die Krankenkasse meist keine Leistungen. Außerdem in der Regel immer ausgeschlossen sind die Kosten für einen eventuellen Rücktransport.
Es macht also durchaus Sinn, sich für ein paar Euro zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung zu leisten. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten?
Sie sind sehr empfehlenswert, wenn Sie sich zum Beispiel für längere Zeit beruflich im Ausland aufhalten.
Damit Sie sich nicht zusätzlich zu den Blessuren auch noch über teure Rechnungen ärgern müssen, sollten Sie sich vorab entsprechend versichern.
Krankenversicherung für den Urlaub – wozu?
Für, in Deutschland privat oder gesetzlich versicherte Personen gilt in der Regel auch ein Versicherungsschutz im europäischen Ausland. Für diesen Fall erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine sogenannte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Wie früher der Auslandskrankenschein, bescheinigt die EHIC den Anspruch auf medizinische Leistungen im Ausland.Wer von seiner Krankenkasse eine europäische Krankenversicherungskarte erhalten hat, ist zwar im Ausland versichert, allerdings nur bis zu einem bestimmten Ausmaß. Tatsächlich erstatten die meisten Kassen nur Kosten, die auch im Falle einer inländischen Behandlung anfallen würden. Ist die medizinische Behandlung teurer, bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen. Sollte der Erstattungssatz der Krankenversicherungen im jeweiligen Aufenthaltsland geringer sein als in Deutschland, setzt Ihre Krankenkasse dort an.
Vorsicht geboten ist auch bei Reiseländern, die in Ihrer Polizze ausgeschlossen wurden. Hier übernimmt die Krankenkasse meist keine Leistungen. Außerdem in der Regel immer ausgeschlossen sind die Kosten für einen eventuellen Rücktransport.
Es macht also durchaus Sinn, sich für ein paar Euro zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung zu leisten. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten?
Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung: Auf die Reisedauer kommt es an
Wer sich vor Reiseantritt nach einer geeigneten Versicherung umsieht, stößt auf zwei verschiedene Varianten:- Reisekrankenversicherungen
- Auslandskrankenversicherungen
Die Reisekrankenversicherung
Sie ist perfekt wenn Sie in den Urlaub fahren und sich dafür ein paar Wochen im Ausland aufhalten wollen. Reisekrankenversicherungen sind meist für wenige Euro zubuchbar und übernehmen die medizinischen Leistungen in Not- und Unfällen.Die Auslandskrankenversicherung
Diese Art der Versicherung bietet eine Vollversicherung – auch im Ausland. Ob Impfungen, Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen, die Behandlung von chronischen Erkrankungen oder beispielsweise auch die medizinischen Behandlungen in einer Schwangerschaft sind hier inkludiert.Sie sind sehr empfehlenswert, wenn Sie sich zum Beispiel für längere Zeit beruflich im Ausland aufhalten.
Neun Punkte, die eine gute Reisekrankenversicherung mitbringen sollte
Da es sich in der Regel jedoch um kürzere Urlaubsaufenthalte im Ausland handelt, finden Sie hier die neun wichtigsten Punkte, die eine gute Reisekrankenversicherung mitbringen sollte:- Rücktransport: Achten Sie darauf, dass nicht nur medizinisch notwendige Rücktransporte von der Reisekrankenversicherung übernommen werden, sondern auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte.
- Rund-um-die-Uhr-Hotline: Im Notfall ist es immer wichtig, sofort den richtigen Ansprechpartner zu haben. Achten Sie darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung eine 24h Hotline bietet.
- Kostenersatz nicht für stationäre Behandlungen: Achten Sie darauf, dass auch ambulante medizinische Behandlungen von Ihrer Reisekrankenversicherung übernommen werden.
- Zahnbehandlungen: Nicht nur medizinisch notwendige Zahnbehandlungen sollten von Ihrer Reisekrankenversicherung übernommen werden, sondern auch schmerzstillende Zahnbehandlungen.
- Kosten für Medikamente: Achten Sie darauf, dass nicht nur die Behandlung selbst, sondern auch die Kosten für notwendige Medikamente und Heilbehelfe rückerstattet werden.
- Selbstbehalt: Achten Sie darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung keinen Selbstbehalt vorgibt, sondern alle Kosten ohne Selbstbeteiligung Ihrerseits übernimmt.
- Transport zum Arzt/Krankenhaus: Selten bedacht aber ebenfalls ein wichtiger Punkt ist der Transport zum Behandler. Achten Sie darauf, dass auch diese Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
- Vorsicht bei Vorteilsklauseln: Viele Reisekrankenversicherungen beinhalten eine sogenannte Vorteilsklausel und übernehmen damit nur die Restkosten, die ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht rückerstattet
- Bergungskosten & Rückführungskosten im Todesfall: Sollte der schlimmste Fall eintreten, sollte Ihre Reisekrankenversicherung auch die Bergungskosten und die Rückführungskosten übernehmen.