Werden für eine Bankbürgschaft Kosten fällig?
Wer größere Aufträge an Handwerker oder Dienstleister vergeben möchte, kann damit konfrontiert sein, dass diese vorab eine Bankbürgschaft des Kunden für den zu vergebenden Auftrag haben wollen anstatt eines Abschlags, um das finanzielle Risiko abzusichern. Auch Vermieter können anstatt der Mietkaution in Form der Kaltmiete auf einer Bankbürgschaft bestehen.
Die Bankbürgschaft funktioniert so wie auch eine normale Bürgschaft durch einen bürgenden Dritten - nur dass an dessen Stelle eben die Bank als Bürge auftritt. Für viele Gläubiger ist das eine sichere Variante, da auch ein vom Vertragspartner benannter Bürge natürlich ausfallen kann, was bei einer Bank eher unwahrscheinlich ist.
Dazu kommt, dass die Bank nur dann bürgt, wenn der Beantragende über eine ausreichende Bonität verfügt. So kann vorab indirekt abgeklopft werden, ob hier vielleicht mit einem Zahlungsausfall zu rechnen sein könnte, falls die Bank sich weigert, zu bürgen. Den Vermieter befreit die Bankbürgschaft außerdem von der Pflicht, die Kaution des Mieters marktüblich anlegen zu müssen.
Die Bankbürgschaft stellt auch einen Vorteil für den dar, der sie beantragt, z. B. im Fall von Handwerkerarbeiten: Denn sollte dieser seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringen, so kann eine Vorauszahlung wieder zurückerstattet werden. Von Nachteil ist, dass diese immer mit Kosten verbunden ist - in der Regel verlangt eine Bank für eine Bankbürgschaft 2 % pro Jahr der gesicherten Gesamtsumme.
Falls die Bankbürgschaft so z. B: anstelle einer Mietkaution gestellt werden soll, bekommt der Mieter keine Zinsen auf die von ihm gestellte Kaution, sondern muss hier jährlich sogar noch etwas bezahlen - auf der anderen Seite muss er die Summe für die Kaution nicht aufbringen bzw. kann sie für andere Zwecke einsetzen, z. B. indem er sie selbst anlegt und mit dem Zinsgewinn die Kosten für die Bankbürgschaft bezahlt und selbst noch etwas übrig hat.
Zu beachten ist allerdings, dass eine Bankbürgschaft eben nicht jedem offen steht - sollte man über keine ausreichende Bonität verfügen, so kann die Bank die Bankbürgschaft auch verweigern. Diese besteht aus Sicht der Bank nur dann, wenn man ein Gehalt oder Lohn aus einer unbefristeten Tätigkeit bezieht und dieses auch ausreichend hoch ist. Aufgrund dessen ist es schwer eine Bankbürgschaft bei einer anderen Bank als der Hausbank zu erhalten, da diese jene Faktoren schlecht überprüfen kann und das Risiko für sie damit zu hoch ist.
Für eine Bankbürgschaft fallen Kosten an - diese, und hiervon gibt es leider keine Ausnahme, muss stets derjenige aufkommen, der diese bei der Bank beantragt. Eine Umkehr der Kosten tritt nur in Spezialfällen ein - beispielsweise wenn ein Unternehmen für einen größeren Auftrag eine Abschlagszahlung / Vorauszahlung verlangt und diese Zahlung gegenüber dem eigentlichen Auftraggeber absichern soll, damit dieser bei Schlechtleistung oder ausfallender Leistung diese wieder von der Bank zurückerhält.
Eine Abschlagszahlung / Vorauszahlung an sich ist jedoch nichts Unübliches, den gerade bei großen Kosten für Material müssen Handwerker diese verlangen, um dieses überhaupt stellen zu können, um mit der Arbeit anzufangen. In der Regel tritt dieser Fall jedoch nur bei Großaufträgen wie einem Hausbau und aufwärts ein - ungewöhnlich ist nur, falls ein Unternehmen auf einer Vorauszahlung besteht, aber nicht bereit ist, eine Bankbürgschaft zu stellen, um den Auftraggeber und seine Vorauszahlung abzusichern.
Auch bei angebotenen Nachlässen beim Verzicht auf die Bankbürgschaft durch den Auftraggeber, sollte man hiervon aufgrund des enormen Risikos Abstand nehmen.
Die Bankbürgschaft funktioniert so wie auch eine normale Bürgschaft durch einen bürgenden Dritten - nur dass an dessen Stelle eben die Bank als Bürge auftritt. Für viele Gläubiger ist das eine sichere Variante, da auch ein vom Vertragspartner benannter Bürge natürlich ausfallen kann, was bei einer Bank eher unwahrscheinlich ist.
Dazu kommt, dass die Bank nur dann bürgt, wenn der Beantragende über eine ausreichende Bonität verfügt. So kann vorab indirekt abgeklopft werden, ob hier vielleicht mit einem Zahlungsausfall zu rechnen sein könnte, falls die Bank sich weigert, zu bürgen. Den Vermieter befreit die Bankbürgschaft außerdem von der Pflicht, die Kaution des Mieters marktüblich anlegen zu müssen.
Die Bankbürgschaft stellt auch einen Vorteil für den dar, der sie beantragt, z. B. im Fall von Handwerkerarbeiten: Denn sollte dieser seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringen, so kann eine Vorauszahlung wieder zurückerstattet werden. Von Nachteil ist, dass diese immer mit Kosten verbunden ist - in der Regel verlangt eine Bank für eine Bankbürgschaft 2 % pro Jahr der gesicherten Gesamtsumme.
Falls die Bankbürgschaft so z. B: anstelle einer Mietkaution gestellt werden soll, bekommt der Mieter keine Zinsen auf die von ihm gestellte Kaution, sondern muss hier jährlich sogar noch etwas bezahlen - auf der anderen Seite muss er die Summe für die Kaution nicht aufbringen bzw. kann sie für andere Zwecke einsetzen, z. B. indem er sie selbst anlegt und mit dem Zinsgewinn die Kosten für die Bankbürgschaft bezahlt und selbst noch etwas übrig hat.
Zu beachten ist allerdings, dass eine Bankbürgschaft eben nicht jedem offen steht - sollte man über keine ausreichende Bonität verfügen, so kann die Bank die Bankbürgschaft auch verweigern. Diese besteht aus Sicht der Bank nur dann, wenn man ein Gehalt oder Lohn aus einer unbefristeten Tätigkeit bezieht und dieses auch ausreichend hoch ist. Aufgrund dessen ist es schwer eine Bankbürgschaft bei einer anderen Bank als der Hausbank zu erhalten, da diese jene Faktoren schlecht überprüfen kann und das Risiko für sie damit zu hoch ist.
Für eine Bankbürgschaft fallen Kosten an - diese, und hiervon gibt es leider keine Ausnahme, muss stets derjenige aufkommen, der diese bei der Bank beantragt. Eine Umkehr der Kosten tritt nur in Spezialfällen ein - beispielsweise wenn ein Unternehmen für einen größeren Auftrag eine Abschlagszahlung / Vorauszahlung verlangt und diese Zahlung gegenüber dem eigentlichen Auftraggeber absichern soll, damit dieser bei Schlechtleistung oder ausfallender Leistung diese wieder von der Bank zurückerhält.
Eine Abschlagszahlung / Vorauszahlung an sich ist jedoch nichts Unübliches, den gerade bei großen Kosten für Material müssen Handwerker diese verlangen, um dieses überhaupt stellen zu können, um mit der Arbeit anzufangen. In der Regel tritt dieser Fall jedoch nur bei Großaufträgen wie einem Hausbau und aufwärts ein - ungewöhnlich ist nur, falls ein Unternehmen auf einer Vorauszahlung besteht, aber nicht bereit ist, eine Bankbürgschaft zu stellen, um den Auftraggeber und seine Vorauszahlung abzusichern.
Auch bei angebotenen Nachlässen beim Verzicht auf die Bankbürgschaft durch den Auftraggeber, sollte man hiervon aufgrund des enormen Risikos Abstand nehmen.