Informationen zur Halbwaisenrente
Als Halbwaisenrente wird eine finanzielle Leistung der Sozialversicherung an Kinder bezeichnet, die in Anspruch genommen werden kann, sobald ein rentenversicherungspflichtiger Elternteil stirbt. Eine solche Rente ist gesetzlich garantiert, muss aber jeweils beantragt werden.
Um Halbwaisenrente beantragen zu können, muss also zuerst das Verhältnis zwischen Antragsteller und verstorbenem Familienmitglied festgestellt werden.
Die Zahlung der Halbwaisenrente wird längstens nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
Falls mehrere Kinder eines verstorbenen berufstätigen Elternteils Halbwaisenrente beantragen, darf der Gesamtbetrag der Rente nicht mehr als 80 Prozent des zugrundegelegten Jahresgehaltes betragen. Zu beachten ist auch, dass die Halbwaisenrente auf verschiedene Einkommen (Gehalt, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Übergangsgeld) angerechnet wird.
Wer zahlt die Halbwaisenrente?
Tritt der Fall ein, dass ein rentenversicherungspflichtiger Elternteil stirbt, kann der verbliebene Elternteil oder eine andere erziehungsberechtigte Person für das Kind den Antrag auf Halbwaisenrente beim zuständigen Rententräger stellen. Diese sind:- die gesetzliche Rentenversicherung
- die Unfallversicherung
- das Versorgungsamt
- die Berufsgenossenschaft
Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?
Damit Halbwaisenrente beantragt werden kann, muss der Antragsteller in einem bestimmten Verhältnis zum verstorbenen Elternteil gestanden haben. Ein Antrag kann nur gestellt werden von:- einem leiblichen Kind
- einem nicht ehelichen Kind der verstorbenen Mutter
- einem nicht ehelichen Kind des verstorbenen Vaters (bei anerkannter Vaterschaft)
- einem Stiefkind
- einem Pflegekind, das mindestens seit einem Jahr betreut wurde
Um Halbwaisenrente beantragen zu können, muss also zuerst das Verhältnis zwischen Antragsteller und verstorbenem Familienmitglied festgestellt werden.
Zeitpunkt des Antrages
Damit das betroffene Kind keine finanziellen Einbußen erleidet und möglichst schnell über die Halbwaisenrente verfügen kann, sollte der Antrag unmittelbar nach dem Tod des Elternteils gestellt werden, da Halbwaisenrente rückwirkend nur für höchstens 12 Monate gewährt wird. Deshalb ist es notwendig, einen Antrag auf Halbwaisenrente so bald wie möglich einzureichen.Wie lange wird Halbwaisenrente gezahlt?
Die Dauer der Halbwaisenrente ist ähnlich den Regelungen für das Kindergeld. In der Regel wird Halbwaisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Die Leistung wird verlängert, wenn der Rentenempfänger noch Schüler ist, eine Ausbildung macht, an einem freiwilligen Sozialen Jahr teilnimmt oder aber in solchem Maße behindert ist, dass er nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.Die Zahlung der Halbwaisenrente wird längstens nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
Unterlagen für einen Antrag auf Halbwaisenrente
Um den Antrag auf Halbwaisenrente korrekt zu stellen, werden einige Unterlagen benötigt, die einen Nachweis über die Ausbildung, Einkünfte, geleisteten Wehrdienstzeiten sowie eventuelle Behinderungen der verstorbenen Person zulassen. Handelt es sich bei der verstorbenen Person um die Mutter, werden zusätzlich die Geburtsurkunden aller Kinder verlangt.Höhe der Halbwaisenrente
Für die Berechnung der Höhe einer Halbwaisenrente wird entweder der bis zum Todeszeitpunkt erworbene Rentenanspruch herangezogen, oder es wird der Jahresverdienst ermittelt, von welchem dann ein Betrag in Höhe von 20 Prozent als Halbwaisenrente gezahlt wird.Falls mehrere Kinder eines verstorbenen berufstätigen Elternteils Halbwaisenrente beantragen, darf der Gesamtbetrag der Rente nicht mehr als 80 Prozent des zugrundegelegten Jahresgehaltes betragen. Zu beachten ist auch, dass die Halbwaisenrente auf verschiedene Einkommen (Gehalt, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Übergangsgeld) angerechnet wird.