Leasing - Bilanzierung nach IFRS
International gilt neben dem Rechnungslegungsstandard US GAAP auch der Standard nach IFRS - auch dieser unterscheidet sich, aufgrund der nationalen Regelungen, deutlich von den in Deutschland gültigen Regelungen. Ein Leasing, welches im Ausland nach IFRS Standard auch als Leasing eingestuft wird, kann somit trotzdem in Deutschland nur ein Mietkauf sein.
Von Nachteil ist dies insofern, dass bei einer Klassifizierung als Mietkauf fast alle Vorteile eines Leasings wegfallen - vor allem Steuervorteile und Bilanzvorteile und damit auch der Liquiditätsgewinn. Der IRFS Standard unterscheidet sich stark vom US GAAP Rechnungslegungsstandard und von nationalen Regelungen - so wird nur zwischen einem Finance Lease und dem Operate Lease unterschieden. Das Finance Lease ist ähnlich dem Capital Lease bei der US GAAP Klassifikation und ist eher dem Mietkauf zuzurechnen, während das Operate Lease prinzipiell in die Richtung (echter) Mietvertrag geht.
Nach IRFS ist dann von einem Finance Lease, in Deutschland: Finanzierungskauf / Mietkauf, auszugehen und nicht von einem Leasing, wenn:
- der Eigentumsübergang vertraglich festgeschrieben wird,
- die Nutzung des Leasingobjekts „mehrheitlich„ überschritten wird,
- ein günstige Verlängerungsoption vorhanden ist,
- die Leasingraten nahezu dem Verkehrswert entsprechen,
- es sich um ein Spezialleasing handelt.
Das Problem beim IRFS Standard ist, dass im Gegensatz zu den nationalen Regelungen oder dem US GAAP Standard alles sehr viel freier angegebenen ist. So liegt laut IRFS kein (Operate) Leasing vor, wenn die Nutzungsdauer „mehrheitlich„ (major part) die gewöhnliche Nutzungsdauer überschreitet - nur was mehrheitlich genau heißen soll, wird nicht genau festgelegt, auch wenn hier der Wert aus dem US GAAP Standard mit einer Höchstnutzungsdauer 75 % in der Regel zugrunde gelegt wird.
Die nationale deutsche Regelung legt diesen Wert übrigens auf bis zu 90 % fest - erst nachdem die gewöhnliche Nutzungsdauer (Grundlage: Abschreibungstabelle) zu mehr als 90 % überschritten wurde, wird kein Leasing, sondern ein Mietkauf aufgrund einer Kaufabsicht angenommen.
Das gleiche gilt für den Verkehrswert - das nahezu wird auch hier oft am US GAAP ausgerichtet und somit liegt ein Finance Leasing / Mietkauf dann vor, wenn die Summe der Leasingraten (minimum lease payments) 90 % (US GAAP) bis 95 % des Verkehrswertes (substantially all of fair market value) betragen sollten, somit muss auch hier ein Restwert am Ende der Leasing Laufzeit bestehen.
Die deutsche Regelung kennt diese Einschränkung nicht: Bei einem Leasing mit Vollamortisation können 100 % des Verkehrswertes zuzüglich der Aufwendungen des Leasinggebers abgetragen werden. Was in Deutschland somit noch als Leasing anerkannt wird, wird nach IRFS / US GAAP als Finanzierungskauf gewertet.
Die günstige Verlängerungsoption (bargain option) kennt auch die deutsche Regelung - der Kaufpreis eines Leasingobjekts darf somit nicht den Buchwert (Wert nach Abschreibung am Ende der Laufzeit) unterschreiten, jedoch ist das Spezialleasing in Deutschland möglich und wird auch als Leasing anerkannt, da es sich hierbei um ein nicht fungibles Wirtschaftsgut handelt, welches geleast wird.
Von Nachteil ist dies insofern, dass bei einer Klassifizierung als Mietkauf fast alle Vorteile eines Leasings wegfallen - vor allem Steuervorteile und Bilanzvorteile und damit auch der Liquiditätsgewinn. Der IRFS Standard unterscheidet sich stark vom US GAAP Rechnungslegungsstandard und von nationalen Regelungen - so wird nur zwischen einem Finance Lease und dem Operate Lease unterschieden. Das Finance Lease ist ähnlich dem Capital Lease bei der US GAAP Klassifikation und ist eher dem Mietkauf zuzurechnen, während das Operate Lease prinzipiell in die Richtung (echter) Mietvertrag geht.
Nach IRFS ist dann von einem Finance Lease, in Deutschland: Finanzierungskauf / Mietkauf, auszugehen und nicht von einem Leasing, wenn:
- der Eigentumsübergang vertraglich festgeschrieben wird,
- die Nutzung des Leasingobjekts „mehrheitlich„ überschritten wird,
- ein günstige Verlängerungsoption vorhanden ist,
- die Leasingraten nahezu dem Verkehrswert entsprechen,
- es sich um ein Spezialleasing handelt.
Das Problem beim IRFS Standard ist, dass im Gegensatz zu den nationalen Regelungen oder dem US GAAP Standard alles sehr viel freier angegebenen ist. So liegt laut IRFS kein (Operate) Leasing vor, wenn die Nutzungsdauer „mehrheitlich„ (major part) die gewöhnliche Nutzungsdauer überschreitet - nur was mehrheitlich genau heißen soll, wird nicht genau festgelegt, auch wenn hier der Wert aus dem US GAAP Standard mit einer Höchstnutzungsdauer 75 % in der Regel zugrunde gelegt wird.
Die nationale deutsche Regelung legt diesen Wert übrigens auf bis zu 90 % fest - erst nachdem die gewöhnliche Nutzungsdauer (Grundlage: Abschreibungstabelle) zu mehr als 90 % überschritten wurde, wird kein Leasing, sondern ein Mietkauf aufgrund einer Kaufabsicht angenommen.
Das gleiche gilt für den Verkehrswert - das nahezu wird auch hier oft am US GAAP ausgerichtet und somit liegt ein Finance Leasing / Mietkauf dann vor, wenn die Summe der Leasingraten (minimum lease payments) 90 % (US GAAP) bis 95 % des Verkehrswertes (substantially all of fair market value) betragen sollten, somit muss auch hier ein Restwert am Ende der Leasing Laufzeit bestehen.
Die deutsche Regelung kennt diese Einschränkung nicht: Bei einem Leasing mit Vollamortisation können 100 % des Verkehrswertes zuzüglich der Aufwendungen des Leasinggebers abgetragen werden. Was in Deutschland somit noch als Leasing anerkannt wird, wird nach IRFS / US GAAP als Finanzierungskauf gewertet.
Die günstige Verlängerungsoption (bargain option) kennt auch die deutsche Regelung - der Kaufpreis eines Leasingobjekts darf somit nicht den Buchwert (Wert nach Abschreibung am Ende der Laufzeit) unterschreiten, jedoch ist das Spezialleasing in Deutschland möglich und wird auch als Leasing anerkannt, da es sich hierbei um ein nicht fungibles Wirtschaftsgut handelt, welches geleast wird.