Überblick über finanzielle Förderungen beim Hauskauf

Ein Hauskauf oder Hausbau ist teuer – warum also nicht auf Fördermittel zurückgreifen? Angebote und Möglichkeiten dazu gibt es zuhauf: über 5000 unterschiedliche Förderprogramme für Modernisierungs- und Baumaßnahmen bieten Energieversorger, Kirchen, Gemeinden, Bund und Länder an. Bevor Bauherren also eine Finanzierung abschließen, sollten sie prüfen, ob wirklich alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden, denn das spart bares Geld.

Klassisch: Wohn-Riester

Fördermittel beim Hauskauf Eine Möglichkeit zur staatlichen Förderung des Hausbaus oder Kaufs ist die so genannte Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt. Das Prinzip ist relativ simpel: Ein gewisser Teil des monatlichen Einkommens wird fest in einen Wohn-Riester-Vertrag eingezahlt, der Sparer erhält dafür staatliche Zuschüsse. Ein weiteres Plus: das eingezahlte Kapital kann als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Wer in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt, muss das akkumulierte Guthaben auch tatsächlich für eine Immobilie verwenden, beispielsweise durch direkte Einzahlung in einen Bausparvertrag. Nicht für jeden lohnt sich diese Art der Förderung: vor allem Gutverdiener und Familien mit Kindern profitieren. Mehr zum Thema Wohn-Riester und ob sich die Förderung für Sie lohnt lesen Sie in unserem separaten Artikel zum Thema Wohn-Riester .

Wohnraumförderung: Möglichkeit für Geringverdiener

Vergünstigtes Bauland, finanzielle Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen – das alles ist im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes möglich. Die Voraussetzungen zur Wohnraumförderung durch den Bund sind jedoch mitunter ein Balanceakt: zwar darf das Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen, gleichzeitig jedoch müssen Interessenten ausreichend Eigenkapital mitbringen.

Je nach Bundesland sind die Regelungen zur Höhe des Eigenkapitalanteils unterschiedlich und liegen zumeist zwischen 15 und 25% der Gesamtfinanzierung. Mitunter werden auch Mitarbeit und Sachleistungen als Eigenleistung angerechnet. Die Einkommensgrenzen, die im Sinne der Wohnraumförderung nicht überschritten werden dürfen, gestalten sich wie folgt: EUR 12.000 pro Jahr für einen Einpersonenhaushalt, EUR 18.000 für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere, dem Haushalt angehörige Person, erhöht sich die Grenze um EUR 4100, für jedes Kind um EUR 500. Achtung: den Bundesländern ist es per Gesetz erlaubt, gesondert Einkommensgrenzen festzulegen!

Lesen Sie hier mehr zum Thema Wohnraumförderung.

Günstige Baufinanzierung von der KfW-Bank

Fördermittel WohnriesterAuf der Suche nach einer günstigen Eigenheimfinanzierung stößt man früher oder später auf die Förderprogramme der KfW-Bank: sie vergibt zinsgünstige Darlehen für den Hauskauf bzw. Hausbau – sofern es sich bei der Immobilie um ein Eigenheim handelt. Neben den reinen Baukosten werden bei der Finanzierung eines Hausbaus auch die Baunebenkosten und Grundstückskosten berücksichtigt, ebenso Kosten für Außenanlagen.

Besondere Fördermittel erhalten Bauherren von Energieeffizienzhäusern, wobei die Werte sich hierbei im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bewegen müssen. Ist dies der Fall, erhöht sich der maximale Kreditbetrag noch einmal, außerdem wird dem Kreditnehmer zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt.

Förderung durch Länder, Kommunen und Kirchen

Auch auf Länderebene gibt es Förderbanken, die Zuschüsse für den Hauskauf bzw. Hausbau und günstige Baukredite gewähren. Die Förderungsbedingungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, für nähere Informationen müssen sich Interessenten an ihre jeweilige Landesbank wenden. Der Antrag auf finanzielle Förderung wird allerdings beim Landratsamt gestellt, nur bei kreisfreien Städten ist das jeweilige Referat zuständig.

Hinzu kommt die mögliche finanzielle Förderung durch die Kommunen: Darlehen, Vergünstigungen und Zuschüsse – Kommunen unterstützen den Zuzug in ihre Region tatkräftig. Konditionen und Anforderungen für die Förderungsmöglichkeiten müssen bei der jeweiligen kommunalen Behörde erfragt werden.

Was wenige wissen: selbst die evangelische und katholische Kirche hilft bei der Baufinanzierung bzw. beim Hauskauf. Dies geschieht in der Regel per Erbbaurecht. Erbpacht bedeutet, dass ein Grundstück bebaut werden darf, das dem Bauherren nicht gehört, sondern nur gepachtet wurde. Der Vorteil: die Anschaffungskosten beim Bau sind geringer, da der Grundstückspreis, der je nach Region enorm hoch sein kann, nicht entrichtet werden muss. Vorsicht: bei Ende des Vertrages, dessen Laufzeit mindestens 80 Jahre betragen sollte, geht das Haus in das Eigentum des Grundstückbesitzers über. Dafür muss dem bisherigen Hausbesitzer eine Entschädigung gezahlt werden, die, sofern keine anderweitigen vertraglichen Regelungen bestehen, jedoch nur bei etwa 2/3 des tatsächlichen Wertes des Hauses liegt.

Lesen Sie hier mehr über das Thema Erbbaurecht.

Günstiges Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen zum HauskaufNicht in jeder Firma ist es möglich, den Chef um Kredit zu bitten – je kleiner das Unternehmen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Sie Ihren Hauskauf oder Bau über Ihren Arbeitgeber finanzieren können. Wird ein solches Arbeitgeberdarlehen jedoch gewährt, ist es in aller Regel günstiger als herkömmliche Immobilienfinanzierungen. Ein weiterer Vorteil: neben günstigeren Konditionen werden in aller Regel auch deutlich geringere Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangt, auch üblich sind ratenfreie oder tilgungsfreie Zeiten. Ein zusätzliches Plus ist der häufige Verzicht auf Grundbuchvermerke und Schufa Einträge.

Vorsicht: wird der Kreditgeber, also der Chef, im Grundbuch eingetragen, darf er, ebenso wie eine Bank, auch eine Zwangsversteigerung beantragen, sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht mehr zurückzahlen können. Hinzu kommt, dass die Zinsvorteile steuerlich nachteilig sein können: der Unterschied zwischen dem regulären Zinssatz und demjenigen Zinssatz, der dem Arbeitnehmer von seinem Chef gewährt wird, unterliegt der Lohnsteuer, sofern er den Freibetrag von EUR 44 pro Monat übersteigt. Nicht versteuert werden muss der Zinsvorteil bei Krediten und EUR 2.600.

Lesen Sie hier mehr über das Thema Arbeitgeberdarlehen.

Fazit: eine Baufinanzierung besteht optimalerweise aus mehreren Bausteinen und kann durch Zuschüsse und Förderungen erheblich vergünstigt werden. Ausschlaggebend sind die Fragen: Was soll gefördert werden – Hausbau, Hauskauf, Energieeffizienzhaus? Wer soll gefördert werden – Geringverdiener, Familien, Besserverdiener? Welche Fördermittel in Frage kommen und an welche Ebene, also Bund Länder, Kommune, Kirche, Arbeitgeber, man sich am besten wendet, muss individuell entschieden werden. Suche nach und Vergleich von Fördermöglichkeiten lohnt sich bei Immobilienfinanzierungen auf jeden Fall und spart dem Bauherren bares Geld.