Haftpflichtversicherung kündigen

Die Haftpflichtversicherung gehört in der Regel nicht zu den eher teuren Versicherungen, aber ein Vergleich der Versicherung lohnt sich in gewissen Zeitabständen fast immer. Nicht selten findet man dabei ein Angebot, was oft günstiger als das der eigenen Versicherung ist. Jetzt muss man nur noch die alte Haftpflichtversicherung kündigen und los geht es mit dem sparen.

Aber kann man die Haftpflichtversicherung so einfach kündigen und zur nächsten wechseln? Oder gelten hier wieder bestimmte Fristen, die eine schnelle und unkomplizierte Kündigung unmöglich machen?

Wann kann man die Haftpflichtversicherung kündigen?

Man kann die Haftpflichtversicherung, wie übrigens auch alle anderen Versicherungen, stets zu 3 Zeitpunkten problemlos innerhalb der zu beachtenden Fristen (siehe unten) kündigen:
- vor der automatischen Vertragsverlängerung,
- nach einer Beitragserhöhung,
- nach der Regulierung / Ablehnung eines Schadens

Haftpflichtversicherung kündigen vor Vertragsverlängerung

Eine Versicherung kann man in der Regel nicht kündigen, wann man möchte, sondern nur vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Als Kündigungsfrist gelten in diesem Fall die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, die bei Jahresverträgen wie der Haftpflichtversicherung meist zwischen 1 - 3 Monaten betragen.

Das heißt: Wer seine Haftpflichtversicherung kündigen möchte, sollte innerhalb dieser Zeit vor Ablauf des Versicherungsvertrages die schriftliche Kündigung an seine Versicherung schicken. Sollte nicht innerhalb dieses Zeitraums gekündigt werden, so verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr.

Wann der Vertrag genau begonnen hat oder wann gekündigt werden kann, kann dem Versicherungsvertrag oft unter dem Punkt Vertragsdauer / Kündigung entnommen werden.

Haftpflichtversicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Erhöht die Haftpflichtversicherung den monatlichen / jährlichen Versicherungsbeitrag, so hat man ein Recht zur außergewöhnlichen Kündigung - das heißt, man kann die Versicherung 2 - 4 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung zur Beitragserhöhung kündigen.

Ob die Kündigungsfrist nun 2 oder mehr Wochen beträgt ist entweder im Benachrichtigungsschreiben selbst vermerkt oder im Vertrag unter Vertragsdauer / Kündigung - die Mindestfrist beträgt jedoch immer 2 Wochen ab Erhalt des Schreibens.

Haftpflichtversicherung kündigen nach Schaden

Nach dem ein Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet und entweder reguliert oder abgelehnt wurde, kann man ebenfalls die Haftpflichtversicherung außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall häufig einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen. Die Verhandlungen über den Schaden sind üblicherweise mit einer Ablehnung der Übernahme des Schadens oder der Erstattung und Zahlung des Schadens abgeschlossen.

Wichtig: Die außerordentliche Kündigung nach einem Schaden kann beiderseits erfolgen - das heißt, dass man nach einem Schaden nicht nur kündigen, sondern von der Versicherung auch gekündigt werden kann. Gerade bei Schäden mit einem „Geschmäckle„ oder kostspieligen Kunden ist eine Kündigung nach der Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung nicht unüblich.

Wie kann man die Haftpflichtversicherung kündigen

Tipp: Kündigungsvorlage auf blkk.de: Haftpflichtversicherung kündigen - Vorlage / Muster.

Die Haftpflichtversicherung kann man mit einem einfachen Kündigungsschreiben aufsetzen, welches an die Versicherungsgesellschaft geschickt wird. In der Kündigung sollte die Art der Versicherung und die Versichertennummer / Versicherungsnummer angegeben werden und anschließend der Wunsch, die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und bei einer erteilten Einzugsermächtigung diese nach dem Kündigungstermin zu widerrufen Zur Sicherheit sollte in dem Kündigungsschreiben selbst auch eine Kündigungsbestätigung vom Versicherer angefordert werden sowie das Schreiben als Einschreiben mit Rückantwort versendet werden.