Welche Arten der Haftpflichtversicherungen gibt es?

Auch wenn oft von der Haftpflichtversicherung im allgemeinen gesprochen wird, so gibt es verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung in Deutschland, von denen einige eine Pflichtversicherung darstellen und andere auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können, jedoch aufgrund der finanziellen Absicherung ebenfalls einen Pflichtcharakter haben können.

Haftpflichtversicherung - Pflicht oder nicht?

Nicht jede Haftpflichtversicherung muss man haben, aber einige sind je nach Voraussetzung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu gehört die:
- Kfz Haftpflichtversicherung für motorisierte Teilnehmer im Straßenverkehr,
- Berufshaftpflichtversicherung (Rechtsanwälte, Notare, Architekten und Ingenieure, Ärzte, Steuerberater usw.)
- Betriebshaftpflichtversicherung (je nach Branche und Firma, z. B. Sicherheitsunternehmen, Makler)
- Tierhalterhaftpflichtversicherung (je nach Bundesland, Tierart)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung

Andere Haftpflichtversicherungen, wie etwa die:
- Privathaftpflichtversicherung,
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung,
- Wassersporthaftpflichtversicherung,
- Bauherrenhaftpflichtversicherung,
- D&O-Versicherung,
- sowie andere, spezielle Haftpflichtversicherungen

sind in Deutschland optional abschließbar, jedoch in der Regel für die betroffenen Personen sehr zu empfehlen, aufgrund der möglichen, sehr hohen Vermögensschäden im Schadensfall und die eher geringen Kosten für den Abschluss der Versicherung.

Bei bestimmten Haftpflichtversicherungen ist besteht zudem eine Pflicht zur Versicherung im Ausland, auch wenn diese in Deutschland selbst nicht zu den Pflichtversicherungen zählt, wie beispielsweise die Wassersporthaftpflichtversicherung, die vor allem in südlichen Ländern mit einem hohen Wassersportaufkommen (Schweiz, Griechenland, Spanien, Italien, usw.) vorhanden sein müssen.

Eine Haftpflichtversicherung für alles?

Angesichts der großen Vielfalt der Haftpflichtversicherungen fragen sich manche Versicherte oft, warum es nicht eine Haftpflichtversicherung gibt, die alles abdeckt - denn so schwingt indirekt immer das Risiko mit, dass man auf einmal nicht versichert ist, obwohl man dies angenommen hat.

Das Problem: Im Grunde gibt es diese „Versicherung für alles„, außer für Privatpersonen und Gewerbe gleichzeitig, denn die private Haftpflichtversicherung deckt ein sehr weites Feld ab - so muss beispielsweise als privater Hausbesitzer keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, da Personenschäden, die damit in erster Linie abgesichert werden sollen (Sturz auf ungestreutem Gehweg usw.), bereits über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Ähnlich verhält es sich bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung, da mögliche Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des ausführenden Bauunternehmens oder der Handwerksunternehmen sowie über die Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten bereits abgedeckt sind.

Zusätzlich sind bei den meisten privaten Haftpflichtversicherungen Risiken, die diese eigentlich ausschließen, siehe dazu: Wann und was zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?, oft gegen einen Aufpreis ebenfalls versicherbar.

Aber: All diese Alles-in-einem Versicherungen haben bei genauerer Betrachtung oft den Nachteil, da diese im Gegensatz zu speziellen Versicherungen:
- doch nicht alle Fälle versichern, da sie,
- die Gültigkeit durch besondere Risikobeschreibungen oder Versicherungsbedingungen einschränken,
- eine häufig geringe Versicherungssumme bieten

und die Regulierung des Schadens dadurch im Schadensfall oft sehr viel komplizierter ist.

Oft ist der Kostenvorteil, den man dadurch erlangt gering bis überhaupt nicht gegeben, da auch andere, spezielle Haftpflichtversicherungen im Einzelbeschluss nicht teurer, sondern oft noch billiger sind. Zudem, auch wenn es bequemer wird, wird dadurch letztendlich die Vergleichbarkeit verschiedener Versicherungen am Markt eher erschwert als erleichtert.