Girokonto der Genossenschaftsbanken?

Genossenschaftsbanken sind regional tätige Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, die PSD-Banken sowie einige weitere überregional agierende genossenschaftlich organisierte Banken. Der Kunde kann bei einer Genossenschaftsbank zugleich Bankteilhaber werden, einige Banken setzen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft für die Eröffnung eines Girokontos voraus.

Die Mitgliedschaft in der Bankgenossenschaft führt zu einem Anrecht auf einen Anteil an der jeweiligen Dividende. Da bei fast allen Genossenschaftsbanken die Dividende prozentual deutlich höher ausfällt als die Verzinsung von Sparguthaben einschließlich des Festgeldes, ist der Erwerb von Geschäftsanteilen auch aus wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll.

Über die für ein Girokonto der Genossenschaftsbanken geltenden Bestimmungen entscheidet jede einzelne Bank selbst. Während Sparda-Banken und die PSD-Bank private Girokonten grundsätzlich kostenlos führen, bieten nur wenige regionale Volksbanken ein Gratiskonto an. Ein großer Vorteil eines Girokontos der Genossenschaftsbanken besteht im Servicenetz der Bankengruppe. Dieses Servicenetz stellt sicher, dass jeder Kunde einer beliebigen Genossenschaftsbank an den Automaten aller anderen Genossenschaftsbanken kostenlos Bargeld abheben darf. Einige Banken schränken die Anzahl der insgesamt monatlich möglichen kostenfreien Barverfügungen jedoch auf fünf ein, während die Sparda-Banken und einige weitere Genossenschaftsbanken zusätzlich zum Servicenetz der Genossenschaftsbanken auch Mitglied des Bankenverbandes CashPool sind, so dass ihre Mitglieder auch an weiteren Geldautomaten bundesweit kostenlos Geld abheben können. Weitgehend auf die Girokonten regionaler Volks- und Raiffeisenbanken beschränkt ist die Möglichkeit, bundesweit einen Kontoauszug am Auszugsdrucker jeder beliebigen Volks- und Raiffeisenbank zu ziehen.

Von vielen Kunden gewünscht wird die Möglichkeit, auch Überweisungsautomaten fremder Volksbanken benutzen zu können, dieser Wunsch kann aber bislang noch nicht erfüllt werden. Ab Mitte 2012 können Girokunden der Genossenschaftsbanken die Geheimzahl ihrer Bankkarte selbst ändern. Für die Eröffnung eines Girokontos setzen die meisten örtlichen Volks- und Raiffeisenbanken einen Wohnsitz am Ort des Institutes oder in dessen Nähe voraus. Einige Volks- und Raiffeisenbanken akzeptieren im Einzelfall auch Kunden, deren Arbeitgeber am Ort der Bank ansässig ist, auch wenn der neue Kontoinhaber nicht dort wohnt. Nur sehr wenige Volksbanken werben aktiv um bundesweite Kunden. Bei einem späteren Umzug kann ein bestehendes Girokonto bei einer Genossenschaftsbank so gut wie immer weitergeführt werden, da alle Genossenschaftsbanken ihren Kunden die Möglichkeit der Online-Kontoführung bieten. Die Genossenschaftsbanken haben die Einführung der Geldkarte gemeinsam mit den Sparkassen und einigen weiteren Banken von Anfang an unterstützt und stellen meistens auch heute ihren Kunden auf der Bankkarte den erforderlichen Chip zur Verfügung, ohne für diese Leistung zusätzliche Gebühren zu berechnen.

In Verbindung mit einem Girokonto einer Genossenschaftsbank kann der Kunde am Gewinnsparen teilnehmen, womit er bei kleinen Einsätzen ein am Jahresende auszuzahlendes Sparguthaben erwirbt und Chancen auf Geldgewinne hat.