Zerstörtes Geld kostenlos ersetzen lassen
Schnell ist ein Unglück passiert und man hat sein Portemonnaie beim Waschen in der Hose vergessen oder man wollte ein paar Kassenbons zerreißen, unter die sich auch ein Geldschein gemischt hat und schon ist das Unglück perfekt - jedoch muss man nicht verzweifeln, wenn das Geld beschädigt oder zerstört wurde.
Auch wenn es zunächst ärgerlich ist, so stellt zerstörtes Geld in erster Linie nur Aufwand, aber keinen Verlust dar - denn zerstörte Geldnoten können durch die Hausbank oder die Bundesbank kostenlos ersetzen und zerstörte Scheine oder Münzen gegen neue umtauschen.
Während die Banken bei Münzen oft keine Ausnahmen machen, kann das bei Geldscheinen durchaus der Fall sein - denn ob das Geld ersetzt wird, hängt vom Grad der Zerstörung oder Beschädigung ab. Bei Münzen ist das recht leicht nachzuvollziehen, denn diese werden höchstens durch Abrieb oder Oxidation unkenntlich und unschön, bleiben jedoch im wesentlichen und oft zu mehr als 99 % erhalten.
Bei kaputten Geldscheinen kann sich das jedoch schwieriger gestalten, denn ein kaputter oder zerstörter Geldschein wird prinzipiell nur dann umgetauscht, wenn mehr als 50 % des Geldscheins erhalten sind - egal ob am Stück oder als „Puzzle„. So soll vermieden werden, dass man sich mit 2 Hälften eines Scheins gleich doppelten Ersatz besorgt.
Während die meisten Hausbanken bei ganzen, z. B. angebrannten oder zerrissenen, Scheinen, bei denen am Stück mehr als 51 % übrig sind, problemlos den Umtausch vornehmen sollten, kann das jedoch bei einem „Puzzleschein„ (z. B. ein Schein, der versehentlich in den Schredder ging) oder bei Scheinen, bei denen weniger als 50 % erhalten sind sehr viel schwieriger werden.
Denn Puzzlescheine oder Scheine, von denen weniger als 50 % erhalten sind, werden oft an die Bundesbank weitergeleitet - diese muss im Fall von Schredderscheinen entscheiden, ob mehr als 50 % des Scheines erhalten sind, wenn dies die Bank vor Ort nicht zweifelsfrei konnte. Sollten weniger als 50 % des Geldscheins erhalten sein, muss der Bundesbank genau nachgewiesen werden, wie der Schein genau zerstört wurde und dass der Rest des Scheines unwiederbringlich vernichtet wurde - das mag zwar kleinkariert erscheinen, aber auch hierdurch soll ein doppelter Ersatz vermieden werden.
Der Antrag bei der Bundesbank, welche dann die zerstörten Scheine im Nationalen Analysezentrum der Bundesbank kontrolliert, ist übrigens kostenlos - egal ob es sich nur um einen zerstörten 10 Euro Schein handelt oder um ein Bündel Geldscheine mit einem Wert von mehreren 10.000 Euro, welches z. B. durch Brand oder Feuchtigkeit (das klassische Versteck in der Wohnung oder im Garten) zerstört wurde.
Aber: Sollte die Bank bzw. Bundesbank nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass es sich um eine echte Geldnote handelt, so kann sie den Ersatz auch verweigern - oder auch, wenn eine mutwillige Beschädigung der Geldscheine nachgewiesen kann.
Denn: Die Beschädigung von Euro (!) Geldscheinen und Münzen ist zwar keine Straftat, da das Bargeld, sobald man es erst einmal erhält, zum Privateigentum wird, mit dem man machen kann, was man will, jedoch kann sich die Bundesbank oder die Hausbank weigern, mutwillig beschädigte Scheine (und auch Münzen) zu ersetzen.
Das heißt: Wer schon immer mal einen Geldschein lässig zerreißen wollte oder sich damit eine Zigarre anzünden möchte, der kann dies auch straffrei machen - nur sollte er nicht zwingend damit rechnen, dass er sein Geld dann auch ersetzt bekommt.
Auch wenn es zunächst ärgerlich ist, so stellt zerstörtes Geld in erster Linie nur Aufwand, aber keinen Verlust dar - denn zerstörte Geldnoten können durch die Hausbank oder die Bundesbank kostenlos ersetzen und zerstörte Scheine oder Münzen gegen neue umtauschen.
Während die Banken bei Münzen oft keine Ausnahmen machen, kann das bei Geldscheinen durchaus der Fall sein - denn ob das Geld ersetzt wird, hängt vom Grad der Zerstörung oder Beschädigung ab. Bei Münzen ist das recht leicht nachzuvollziehen, denn diese werden höchstens durch Abrieb oder Oxidation unkenntlich und unschön, bleiben jedoch im wesentlichen und oft zu mehr als 99 % erhalten.
Bei kaputten Geldscheinen kann sich das jedoch schwieriger gestalten, denn ein kaputter oder zerstörter Geldschein wird prinzipiell nur dann umgetauscht, wenn mehr als 50 % des Geldscheins erhalten sind - egal ob am Stück oder als „Puzzle„. So soll vermieden werden, dass man sich mit 2 Hälften eines Scheins gleich doppelten Ersatz besorgt.
Während die meisten Hausbanken bei ganzen, z. B. angebrannten oder zerrissenen, Scheinen, bei denen am Stück mehr als 51 % übrig sind, problemlos den Umtausch vornehmen sollten, kann das jedoch bei einem „Puzzleschein„ (z. B. ein Schein, der versehentlich in den Schredder ging) oder bei Scheinen, bei denen weniger als 50 % erhalten sind sehr viel schwieriger werden.
Denn Puzzlescheine oder Scheine, von denen weniger als 50 % erhalten sind, werden oft an die Bundesbank weitergeleitet - diese muss im Fall von Schredderscheinen entscheiden, ob mehr als 50 % des Scheines erhalten sind, wenn dies die Bank vor Ort nicht zweifelsfrei konnte. Sollten weniger als 50 % des Geldscheins erhalten sein, muss der Bundesbank genau nachgewiesen werden, wie der Schein genau zerstört wurde und dass der Rest des Scheines unwiederbringlich vernichtet wurde - das mag zwar kleinkariert erscheinen, aber auch hierdurch soll ein doppelter Ersatz vermieden werden.
Der Antrag bei der Bundesbank, welche dann die zerstörten Scheine im Nationalen Analysezentrum der Bundesbank kontrolliert, ist übrigens kostenlos - egal ob es sich nur um einen zerstörten 10 Euro Schein handelt oder um ein Bündel Geldscheine mit einem Wert von mehreren 10.000 Euro, welches z. B. durch Brand oder Feuchtigkeit (das klassische Versteck in der Wohnung oder im Garten) zerstört wurde.
Aber: Sollte die Bank bzw. Bundesbank nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass es sich um eine echte Geldnote handelt, so kann sie den Ersatz auch verweigern - oder auch, wenn eine mutwillige Beschädigung der Geldscheine nachgewiesen kann.
Denn: Die Beschädigung von Euro (!) Geldscheinen und Münzen ist zwar keine Straftat, da das Bargeld, sobald man es erst einmal erhält, zum Privateigentum wird, mit dem man machen kann, was man will, jedoch kann sich die Bundesbank oder die Hausbank weigern, mutwillig beschädigte Scheine (und auch Münzen) zu ersetzen.
Das heißt: Wer schon immer mal einen Geldschein lässig zerreißen wollte oder sich damit eine Zigarre anzünden möchte, der kann dies auch straffrei machen - nur sollte er nicht zwingend damit rechnen, dass er sein Geld dann auch ersetzt bekommt.