Arbeitgeberdarlehen – Geld vom Chef

Sich vom Chef Geld leihen, um die Immobilienfinanzierung komplett zu machen? In manchen Firmen undenkbar, in anderen wiederum wird das Arbeitgeberdarlehen Mitarbeitern grundsätzlich angeboten. Ist das Arbeitgeberdarlehen ein vernünftiger Baustein in der Immobilienfinanzierung oder sollten Arbeitnehmer davon lieber Abstand nehmen?

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Das Arbeitgeberdarlehen wird auch Mitarbeiterdarlehen genannt. Es handelt sich dabei um einen Kredit, dem Arbeitnehmer von ihrem Chef bzw. der Geschäftsleitung gewährt wird. De facto handelt es sich dabei um einen Privatkredit – nicht zwangsläufig muss damit eine Immobilie oder ein Hauskauf finanziert werden. Trotzdem sind Arbeitgeberdarlehen in aller Regel zweckgebunden – wird das Darlehen also beispielsweise für eine Fortbildung gewährt, so muss das geliehene Kapital auch tatsächlich dafür verwendet werden.

Warum vergeben Unternehmen überhaupt Arbeitgeberkredite? Arbeitgeberdarlehen vom ChefDie Antwort ist einfach: um Mitarbeiter fester an sich zu binden. Gleichzeitig ist die Verlockung für Arbeitnehmer groß, sich auf einen Arbeitgeberkredit einzulassen, da der Zinssatz solcher Darlehen in aller Regel deutlich günstiger als bei Kreditinstituten ist.

Der Zinssatz für ein Mitarbeiterdarlehen orientiert sich am so genannten Maßstabszinssatz. Bei Vertragsabschluss wird dabei der aktuelle, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte, Effektivzinssatz herangezogen, danach kann das kreditgebende Unternehmen einen Abschlag von bis zu 4% vornehmen. Übrigens: die Kreditsumme ist nicht beschränkt, das heißt, dass ein Darlehen zwischen einigen hundert Euro, beispielsweise für ein Seminar, bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro, beispielsweise für die Immobilienfinanzierung, gewährt werden können.

Achtung: das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, ist keinesfalls dazu verpflichtet, Ihnen einen Kredit zu gewähren, auch wenn das Mitarbeiterdarlehen grundsätzlich angeboten wird. Arbeitgeberdarlehen bei LohnpfändungBestehen Lohnpfändungen oder Verschuldung, wird der Personalkredit vom Chef häufig verweigert – hingegen dürfen beispielsweise Mitarbeitern, die nur in Teilzeit anstatt in Vollzeit im Unternehmen beschäftigt sind, keine schlechteren Kreditkonditionen angeboten werden.

Vorteile und Nachteile beim Arbeitgeberdarlehen

Nicht zwangsläufig ist ein Arbeitgeberdarlehen immer die günstigste Möglichkeit zur Finanzierung – da das Unternehmen den oben angesprochenen Zinsabschlag eigenmächtig durchführt – oder eben nicht. Ein qualifizierter Kreditvergleich ist unbedingt notwendig, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen. Kriterien für den Vergleich sind hierbei die Art des Darlehens, die Laufzeit und die Dauer der Zinsbindung.

Ein entscheidendes Plus beim Arbeitgeberdarlehen ist, dass häufig keine besonderen Sicherheiten verlangt werden, ins Besondere bei kleineren Kreditsummen. Eine Bank hingegen verlangt in aller Regel auch bei kleinen Ratenkrediten vorhandene Sicherheiten und Bonität.

Achtung: zwar ist ein Arbeitgeberdarlehen zumeist günstiger als ein vergleichbarer Bankkredit, der Zinsvorteil muss jedoch als Geldwerter Vorteil versteuert werden! Der Zinsvorteil wird als Sachbezug behandelt und unterliegt damit der Lohnsteuer. Diese Abzüge bzw. Kosten müssen bei einem Kreditvergleich unbedingt mit einberechnet werden. Es besteht allerdings eine Freigrenze von EUR 2.600 (jeweils zum Ende des Lohnzahlungszeitraums, steuerfrei ist ebenso ein Zinsvorteil von maximal 44 Euro pro Monat.

Ende des Arbeitsverhältnisses – Ende des Darlehens?

Ein Ausscheiden aus dem Betrieb, durch eigene Kündigung oder durch Kündigung durch den Arbeitgeber, bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch der Darlehensvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endet. Vertragsunterzeichnung ArbeitgeberdarlehenEs empfiehlt sich dringend, die Modalitäten hierzu im Kreditvertrag genau festzulegen, damit für beide Parteien Rechtssicherheit besteht. Mehrere Möglichkeiten sind hierbei denkbar:

1. Der Vertrag läuft weiter wie gehabt, und zwar zu den günstigen zuvor festgelegten Konditionen – ein wünschenswertes Szenario für den Arbeitnehmer, für das es für Arbeitgeber eigentlich keinen Grund zur Gewährung gibt.

2. Der Vertrag läuft weiter, die Konditionen verschlechtern sich jedoch. Der Zinssatz wird dabei zumeist an den aktuellen Maßstabszinssatz angepasst – eine übermäßige Erhöhung der Zinsen ist übrigens nicht zulässig.

3. Der Vertrag endet mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und der ehemalige Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, die komplette Kreditsumme ad hoc an den Chef zurückzuzahlen. Im schlimmsten Fall bedeutet das, eine Umschuldung steht an, was für den Kreditnehmer mit zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa einem Prozent der Kreditsumme verbunden ist, wenn der ehemalige Arbeitgeber im Grundbuch eingetragen ist.

Wenn der Mitarbeiter nicht mehr bezahlen kann

Werden Raten nicht mehr pünktlich entrichtet bzw. ganz eingestellt, passiert grundsätzlich bei einem Arbeitgeberdarlehen das Gleiche wie bei einer klassischen Bankenfinanzierung: ein Gerichtsvollzieher wird früher oder später vor der Tür stehen und beispielsweise einen Teil des Gehalts pfänden. Wurde das Arbeitgeberdarlehen zur Immobilienfinanzierung genutzt und steht der Arbeitgeber im Grundbuch, kann im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung angesetzt werden.

Es empfiehlt sich, dass die Kreditrate direkt vom verdienten Arbeitslohn einbehalten und nur die Differenzsumme auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird – dies bedeutet Sicherheit für den Arbeitgeber und letztendlich auch für den Arbeitnehmer.

Fazit: Ja, ein Arbeitgeberdarlehen kann günstiger sein, als ein Kredit von Ihrer Hausbank – ein Vergleich ist vor Vertragsunterzeichnung jedoch erforderlich. Denken Sie an die Versteuerung des gewährten Zinsvorteils, inwiefern sich nach Abzug dieser Kosten überhaupt noch ein finanzieller Vorteil ergibt, muss individuell entschieden werden. Bedenken Sie, dass Sie sich durch Verschuldung bei Ihrem Unternehmen in Abhängigkeit begeben und dass es das Arbeitsverhältnis mitunter schwer belastet, wenn Sie Kreditraten nicht mehr pünktlich oder gar nicht mehr zahlen können.