Bürgschaft Formular: Welche Daten müssen enthalten sein?
Eine Bürgschaft zu übernehmen oder zu verlangen ist kein leichter Schritt, denn für den Bürgen ist eine Bürgschaft stets mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Bei einem Ausfall des eigentlichen Schuldners können je nach Bürgschaftsmodell erhebliche Kosten auf ihn zukommen.
Eine Bürgschaft sollte somit stets wohlüberlegt sein, denn im Fall des Falles ist für den Gläubiger nicht der eigentliche Schuldner derjenige der haftet, sondern sein Bürge. Dieser kann zwar die Ansprüche wieder gegen den ursprünglichen Schuldner geltend machen, aber er ist erst einmal in der Pflicht, dessen Schulden und Verpflichtungen zu übernehmen. Leider wird eine Bürgschaft aber oft verlangt, wenn von anderer Seite Zweifel an der Bonität und der Vertrauenswürdigkeit desjenigen bestehen, für den gebürgt werden soll.
Damit man trotzdem auf der sicheren Seite ist, gibt es bereits bei dem Bürgschaft Formular einiges zu beachten, um den finanziellen Schaden für den Bürgen schon im Vorfeld zu begrenzen.
Im Bürgschaft Formular werden zuerst die Daten der jeweiligen Vertragspartner verlangt - diese müssen komplett vorliegen, d. h. die des Gläubigers, des eigentlichen Schuldners als auch des Bürgen - hier wird in der Regel nur die Adresse benötigt, um die Identität aller Vertragspartner festzuhalten.
Danach folgt die Angabe der Schuld: Hier sollte der Bürge darauf achten, dass im Bürgschaft Formular die Schuld exakt festgehalten wird, für die er bürgen soll - eine generelle Bürgschaft kann sonst schnell für alle Forderungen des Gläubigers an den Schuldner gelten. Das heißt, dass der Vertrag, für den gebürgt wird, genau wiedergegeben wird - bei einem Kreditvertrag wäre das z. B. die Nummer des Kreditvertrages sowie die Gesamtschuld, die sich aus diesem ergibt.
Denn falls im Nachhinein diese doch höher ausfallen sollte, hat der Bürge den Vorteil, dass er nur für die benannte Schuld aufkommen muss, nicht über das, was darüber hinausgeht. Eine generelle Bürgschaft erkennt man z. B. an allgemein gehaltenen Formulierung oder Formulierungen, die den Passus „für sämtliche bestehende und künftige Schulden„ enthalten. Hiervon sollte auf jeden Fall Abstand genommen werden - sollte der Vertragspartner auf diese Zusätze bestehen, geht Eigenschutz vor und man sollte es ablehnen, zu bürgen.
Wichtig: Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft! Es gibt für den Bürgen beträchtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Bürgschaftsarten. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft hat beispielsweise kein Widerspruchsrecht - sollte der Schuldner in Verzug sein, kann sein Gläubiger sofort mit allen Forderungen an den Bürgen herantreten. Eine einfache Bürgschaft erfordert, dass erst alle Vollstreckungsmittel gegen den Schuldner ausgenutzt werden müssen, bevor der Bürge für dessen Schulden aufkommen muss und eine Teilbürgschaft nimmt den Bürgen nur teilweise in Haftung.
Hier muss der Bürge nur für den festen Teil einer Schuld aufkommen, welcher im Bürgschaft Formular genau umrissen sein sollte, z. B. in Form einer Summe. Bei der Gesamtbürgschaft bürgt man ebenfalls für einen Teil der Schuld, falls mehrere Bürgen bestehen. Die Höhe der zu begleichenden Schuld wird dann durch die Anzahl der Bürgen geteilt und so gleichmäßig aufgeteilt.
Eine Bürgschaft kann auch zeitlich geschlossen werden oder am Betrag ausgerichtet werden. Wenn das möglich ist, sollte davon im Bürgschaft Formular Gebrauch gemacht werden - so ist man z. B. nach Ablauf einer Frist oder eines festgesetzten Datums nicht mehr haftbar, wenn der Schuldner erst danach ausfällt.
Eine Bürgschaft sollte somit stets wohlüberlegt sein, denn im Fall des Falles ist für den Gläubiger nicht der eigentliche Schuldner derjenige der haftet, sondern sein Bürge. Dieser kann zwar die Ansprüche wieder gegen den ursprünglichen Schuldner geltend machen, aber er ist erst einmal in der Pflicht, dessen Schulden und Verpflichtungen zu übernehmen. Leider wird eine Bürgschaft aber oft verlangt, wenn von anderer Seite Zweifel an der Bonität und der Vertrauenswürdigkeit desjenigen bestehen, für den gebürgt werden soll.
Damit man trotzdem auf der sicheren Seite ist, gibt es bereits bei dem Bürgschaft Formular einiges zu beachten, um den finanziellen Schaden für den Bürgen schon im Vorfeld zu begrenzen.
Im Bürgschaft Formular werden zuerst die Daten der jeweiligen Vertragspartner verlangt - diese müssen komplett vorliegen, d. h. die des Gläubigers, des eigentlichen Schuldners als auch des Bürgen - hier wird in der Regel nur die Adresse benötigt, um die Identität aller Vertragspartner festzuhalten.
Danach folgt die Angabe der Schuld: Hier sollte der Bürge darauf achten, dass im Bürgschaft Formular die Schuld exakt festgehalten wird, für die er bürgen soll - eine generelle Bürgschaft kann sonst schnell für alle Forderungen des Gläubigers an den Schuldner gelten. Das heißt, dass der Vertrag, für den gebürgt wird, genau wiedergegeben wird - bei einem Kreditvertrag wäre das z. B. die Nummer des Kreditvertrages sowie die Gesamtschuld, die sich aus diesem ergibt.
Denn falls im Nachhinein diese doch höher ausfallen sollte, hat der Bürge den Vorteil, dass er nur für die benannte Schuld aufkommen muss, nicht über das, was darüber hinausgeht. Eine generelle Bürgschaft erkennt man z. B. an allgemein gehaltenen Formulierung oder Formulierungen, die den Passus „für sämtliche bestehende und künftige Schulden„ enthalten. Hiervon sollte auf jeden Fall Abstand genommen werden - sollte der Vertragspartner auf diese Zusätze bestehen, geht Eigenschutz vor und man sollte es ablehnen, zu bürgen.
Wichtig: Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft! Es gibt für den Bürgen beträchtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Bürgschaftsarten. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft hat beispielsweise kein Widerspruchsrecht - sollte der Schuldner in Verzug sein, kann sein Gläubiger sofort mit allen Forderungen an den Bürgen herantreten. Eine einfache Bürgschaft erfordert, dass erst alle Vollstreckungsmittel gegen den Schuldner ausgenutzt werden müssen, bevor der Bürge für dessen Schulden aufkommen muss und eine Teilbürgschaft nimmt den Bürgen nur teilweise in Haftung.
Hier muss der Bürge nur für den festen Teil einer Schuld aufkommen, welcher im Bürgschaft Formular genau umrissen sein sollte, z. B. in Form einer Summe. Bei der Gesamtbürgschaft bürgt man ebenfalls für einen Teil der Schuld, falls mehrere Bürgen bestehen. Die Höhe der zu begleichenden Schuld wird dann durch die Anzahl der Bürgen geteilt und so gleichmäßig aufgeteilt.
Eine Bürgschaft kann auch zeitlich geschlossen werden oder am Betrag ausgerichtet werden. Wenn das möglich ist, sollte davon im Bürgschaft Formular Gebrauch gemacht werden - so ist man z. B. nach Ablauf einer Frist oder eines festgesetzten Datums nicht mehr haftbar, wenn der Schuldner erst danach ausfällt.