Finanzierungsplan für Existenzgründer
Die Finanzierung einer Existenzgründung bereitet vielen fast-Selbständigen Kopfzerbrechen - wo erhalte ich Förderdarlehen oder tilgungsfreie Zuschüsse? Wie viel Eigenkapital habe ich? Notwendig ist deswegen im Zuge der Gründungsplanung ein genauer Finanzierungsplan, der finanzielle Lücken offen legt und dem Existenzgründer klar macht, um welche Punkte seiner Finanzierung er sich noch kümmern muss.
Das erste Augenmerk liegt fast immer auf den möglichen Förderungen bzw. Förderprogrammen. Da das Angebot der Förderungen für Existenzgründer wirklich zahlreich und auch umfangreich sind, ist es notwendig, die Möglichkeiten im Vorfeld einzuschränken, und zwar durch Eingrenzung, welche Förderungen überhaupt für das jeweilig geplante Unternehmen in Frage kommen.
Eine mögliche Anlaufstelle ist die Hausbank, denn hier wird der Antrag auf Fördermittel auch gestellt, und zwar bevor das geplante Vorhaben auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird. Die Hausbank kann mit Infos, weiterhelfen, und zwar inwiefern zunächst die gewählte Branche generell förderungsberechtigt ist.
Außerdem werden dort Existenzgründer darüber informiert ob mit Hilfe der unter Umständen gewährten Fördermittel auch Dinge wie Waren, Gegenstände oder gebrauchte Investitionsgüter beschafft werden dürfen.
Es ist im Bereich des Möglichen, dass Existenzgründer für bewilligte Fördergelder, die sie letztendlich gar nicht in Anspruch nehmen, eine so genannte Bereitstellungsprovision zahlen müssen - auch dies ist mit der Bank bzw. der Sparkasse abzuklären.
Geklärt werden sollte in einem Gespräch mit dem Bankberater auch, inwiefern die gewährten Fördermittel innerhalb einer bestimmten Frist eingesetzt werden müssen - denn es ist durchaus möglich, dass so genannte Verzugszinsen für den Existenzgründer anfallen, sofern die Frist nicht eingehalten wird.
Außerdem muss der Einsatz der jeweiligen Fördermittel nachgewiesen werden - auch hierüber bzw. die Art und Weise des Beweises spricht man am besten mit seiner Bank. Geklärt werden muss zusätzlich, ob die außerplanmäßige Rückzahlung der Mittel zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führen, oder nicht.
Wurde ein Fördermittel bewilligt, so hat der Existenzgründer in jedem Fall die Pflicht, sich mit der Hausbank in Verbindung zu setzen, wenn sich die Geschäftsführung oder die Gesellschafterstruktur des Unternehmens ändert, sich der Finanzierungsplan bzw. das Investitionsvorhaben ändert, die gewährten Mittel nicht innerhalb der geltenden Fristen abgerufen und eingesetzt werden können, Zinsen und Tilgung nicht fristgerecht entrichten werden können oder eine außerplanmäßige Tilgung vorgenommen werden soll.
Anders als im Kapitalbedarfsplan wird in einem Finanzierungsplan bei Existenzgründung nicht errechnet, wie viel Kapital zur Gründung des Unternehmens und für die geplante Anlaufphase benötigt wird, sondern vielmehr, wie die notwendige Summe denn finanziert werden kann.
Entsprechend sollte sich ein Finanzierungsplan für Existenzgründer tabellarisch aus den folgenden Posten zusammensetzen: Eigenkapital, ERP-Kapital für Gründung, Familiendarlehen bzw. Privatdarlehen, diverse Förderdarlehen wie etwa das StartGeld, Hausbankdarlehen, Leasing und Beteiligungen. Diese Posten ergeben addiert die Summe der Finanzierungen, fügt man die Betriebsmittel bzw. den Kontokorrentkredit hinzu, so er hält man die Gesamtsumme, die zu 100 Prozent dem benötigten Kapitalbedarf entsprechen sollte.
Das erste Augenmerk liegt fast immer auf den möglichen Förderungen bzw. Förderprogrammen. Da das Angebot der Förderungen für Existenzgründer wirklich zahlreich und auch umfangreich sind, ist es notwendig, die Möglichkeiten im Vorfeld einzuschränken, und zwar durch Eingrenzung, welche Förderungen überhaupt für das jeweilig geplante Unternehmen in Frage kommen.
Eine mögliche Anlaufstelle ist die Hausbank, denn hier wird der Antrag auf Fördermittel auch gestellt, und zwar bevor das geplante Vorhaben auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird. Die Hausbank kann mit Infos, weiterhelfen, und zwar inwiefern zunächst die gewählte Branche generell förderungsberechtigt ist.
Außerdem werden dort Existenzgründer darüber informiert ob mit Hilfe der unter Umständen gewährten Fördermittel auch Dinge wie Waren, Gegenstände oder gebrauchte Investitionsgüter beschafft werden dürfen.
Es ist im Bereich des Möglichen, dass Existenzgründer für bewilligte Fördergelder, die sie letztendlich gar nicht in Anspruch nehmen, eine so genannte Bereitstellungsprovision zahlen müssen - auch dies ist mit der Bank bzw. der Sparkasse abzuklären.
Geklärt werden sollte in einem Gespräch mit dem Bankberater auch, inwiefern die gewährten Fördermittel innerhalb einer bestimmten Frist eingesetzt werden müssen - denn es ist durchaus möglich, dass so genannte Verzugszinsen für den Existenzgründer anfallen, sofern die Frist nicht eingehalten wird.
Außerdem muss der Einsatz der jeweiligen Fördermittel nachgewiesen werden - auch hierüber bzw. die Art und Weise des Beweises spricht man am besten mit seiner Bank. Geklärt werden muss zusätzlich, ob die außerplanmäßige Rückzahlung der Mittel zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führen, oder nicht.
Wurde ein Fördermittel bewilligt, so hat der Existenzgründer in jedem Fall die Pflicht, sich mit der Hausbank in Verbindung zu setzen, wenn sich die Geschäftsführung oder die Gesellschafterstruktur des Unternehmens ändert, sich der Finanzierungsplan bzw. das Investitionsvorhaben ändert, die gewährten Mittel nicht innerhalb der geltenden Fristen abgerufen und eingesetzt werden können, Zinsen und Tilgung nicht fristgerecht entrichten werden können oder eine außerplanmäßige Tilgung vorgenommen werden soll.
Anders als im Kapitalbedarfsplan wird in einem Finanzierungsplan bei Existenzgründung nicht errechnet, wie viel Kapital zur Gründung des Unternehmens und für die geplante Anlaufphase benötigt wird, sondern vielmehr, wie die notwendige Summe denn finanziert werden kann.
Entsprechend sollte sich ein Finanzierungsplan für Existenzgründer tabellarisch aus den folgenden Posten zusammensetzen: Eigenkapital, ERP-Kapital für Gründung, Familiendarlehen bzw. Privatdarlehen, diverse Förderdarlehen wie etwa das StartGeld, Hausbankdarlehen, Leasing und Beteiligungen. Diese Posten ergeben addiert die Summe der Finanzierungen, fügt man die Betriebsmittel bzw. den Kontokorrentkredit hinzu, so er hält man die Gesamtsumme, die zu 100 Prozent dem benötigten Kapitalbedarf entsprechen sollte.