Unternehmerkapital - ERP Kapital für Gründung
Im Zuge der Existenzgründung bzw. beim Gründungsvorhaben wird den meisten schnell klar, dass nicht ausreichend Kapital besteht. Es bestehen diverse Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Existenzgründern, doch nicht alle davon kommen zwangsläufig für jeden Existenzgründer in Frage - so auch das ERP Kapital für Gründung bei null bis drei Jahren.
Gefördert werden mit diesem Unternehmerkapital bzw. dem ERP-Kapital für Gründung all diejenigen Investitions- und Gründungsvorhaben, die einer nachhaltigen tragfähigen selbständigen Existenz als Hauptberuf erwarten lassen, wobei es egal ist, ob es sich um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Konkret ist das ERP Kapital für Gründung nur dann vorgesehen, wenn es sich um die Existenzgründung bei selbständiger gewerblicher oder aber freiberuflicher Tätigkeit, einer „tätigen Beteiligung„ mit Einfluss in unternehmerischer Hinsicht, beispielsweise als Geschäftsführer mit nicht unerheblichem Gesellschaftsanteil, eine Unternehmensübernahme oder um die Festigung der Existenz, freiberuflicher oder selbständig gewerblicher Art, innerhalb von drei Jahren nach Gründung handelt.
Eine Förderung durch das ERP-Kapital für Gründung ist bei den folgenden Anlässen möglich:
Baunebenkosten, Gebäude, Grundstücke, Sachanlageinvestitionen, Geschäftsausstattung, Betriebsausstattung, immaterielle Investition bei Transfer von Technologien - diese müssen jedoch auch in der Bilanz aktiviert sein, beim Erwerb eines Unternehmensteils oder eines kompletten Unternehmens, wobei vorausgesetzt wird, dass ein unabhängiger Investor der Käufer ist.
Gefördert werden außerdem die Teilnahmen an den ersten Messen, Beratungsdienstleistungen, die extern in Anspruch genommen werden, sowie die Kosten für Ersatzteillager, Warenlager und Materiallager, sofern die Aufstockung langfristig und betriebsnotwendig ist oder es sich um eine Erstausstattung handelt.
Außerdem findet eine Förderung durch das ERP-Kapital für Gründung nur dann statt, wenn der jeweilige Existenzgründer die notwendige kaufmännische und fachliche Qualifikation für das entsprechende Vorhaben, das gefördert werden sollen, mitbringt, und außerdem eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit vorliegt, die für das Vorhaben ausreicht.
Nicht zulässig ist die Mehrheitsbeteiligung eines zweiten Unternehmens, es sei denn es handelt sich um Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Erfüllt werden müssen zusätzlich die so genannten KMU-Kriterien der EU, eigene Mittel müssen bei Kreditgewährung durch den Kreditnehmer mit eingebracht werden, wobei diese eigenen Mittel bei mindestens 10 bzw. 15% der Kosten des Vorhabens, das gefördert wird, liegen sollten.
Aufgestockt werden können die förderfähigen Kosten auf bis 45 bzw. 50 Prozent durch das Nachrangdarlehen, den restlichen Finanzierungsbedarf übernimmt in aller Regel die Hausbank. Der Höchstbetrag für das ERP-Kapital für Gründung liegt bei 500.000 Euro pro Antragsteller, die Laufzeit ist festgelegt und beträgt 15 Jahre, die ersten sieben Jahre der Laufzeit sind tilgungsfrei.
Gefördert werden mit diesem Unternehmerkapital bzw. dem ERP-Kapital für Gründung all diejenigen Investitions- und Gründungsvorhaben, die einer nachhaltigen tragfähigen selbständigen Existenz als Hauptberuf erwarten lassen, wobei es egal ist, ob es sich um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Konkret ist das ERP Kapital für Gründung nur dann vorgesehen, wenn es sich um die Existenzgründung bei selbständiger gewerblicher oder aber freiberuflicher Tätigkeit, einer „tätigen Beteiligung„ mit Einfluss in unternehmerischer Hinsicht, beispielsweise als Geschäftsführer mit nicht unerheblichem Gesellschaftsanteil, eine Unternehmensübernahme oder um die Festigung der Existenz, freiberuflicher oder selbständig gewerblicher Art, innerhalb von drei Jahren nach Gründung handelt.
Eine Förderung durch das ERP-Kapital für Gründung ist bei den folgenden Anlässen möglich:
Baunebenkosten, Gebäude, Grundstücke, Sachanlageinvestitionen, Geschäftsausstattung, Betriebsausstattung, immaterielle Investition bei Transfer von Technologien - diese müssen jedoch auch in der Bilanz aktiviert sein, beim Erwerb eines Unternehmensteils oder eines kompletten Unternehmens, wobei vorausgesetzt wird, dass ein unabhängiger Investor der Käufer ist.
Gefördert werden außerdem die Teilnahmen an den ersten Messen, Beratungsdienstleistungen, die extern in Anspruch genommen werden, sowie die Kosten für Ersatzteillager, Warenlager und Materiallager, sofern die Aufstockung langfristig und betriebsnotwendig ist oder es sich um eine Erstausstattung handelt.
Außerdem findet eine Förderung durch das ERP-Kapital für Gründung nur dann statt, wenn der jeweilige Existenzgründer die notwendige kaufmännische und fachliche Qualifikation für das entsprechende Vorhaben, das gefördert werden sollen, mitbringt, und außerdem eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit vorliegt, die für das Vorhaben ausreicht.
Nicht zulässig ist die Mehrheitsbeteiligung eines zweiten Unternehmens, es sei denn es handelt sich um Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Erfüllt werden müssen zusätzlich die so genannten KMU-Kriterien der EU, eigene Mittel müssen bei Kreditgewährung durch den Kreditnehmer mit eingebracht werden, wobei diese eigenen Mittel bei mindestens 10 bzw. 15% der Kosten des Vorhabens, das gefördert wird, liegen sollten.
Aufgestockt werden können die förderfähigen Kosten auf bis 45 bzw. 50 Prozent durch das Nachrangdarlehen, den restlichen Finanzierungsbedarf übernimmt in aller Regel die Hausbank. Der Höchstbetrag für das ERP-Kapital für Gründung liegt bei 500.000 Euro pro Antragsteller, die Laufzeit ist festgelegt und beträgt 15 Jahre, die ersten sieben Jahre der Laufzeit sind tilgungsfrei.