Ein Schuldbuchkonto eröffnen

Wertpapieremissionen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Sondervermögen werden als Wertrechte in das Bundesschuldbuch, das ein Register ist, eingetragen. Jeder Anleger, der Bundeswertpapiere erwirbt, kann die Wertpapiere im Bundesschuldbuch bei der Finanzagentur in einem separaten Einzelschuldbuchkonto bzw. Schuldbuchkonto verwahren lassen. Es werden unverbriefte Wertrechte auf den Schuldbuchkonten eingetragen, da keine gedruckten Urkunden mehr ausgegeben werden, wie ehemals üblich.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und Wege, ein Schuldbuchkonto zu eröffnen: diese werden allesamt auf der Seite der Finanzagentur erläutert, des Weiteren kann man dort bei Interesse den entsprechenden Antrag zur Eröffnung des Schuldbuchkontos herunterladen.

Es fallen für Vorgänge, die auf dem Schuldbuchkonto stattfinden, keinerlei Gebühren an, es sei denn, es werden börsennotierte Wertpapiere, also Schatzanweisungen, Bundesanleihen und Bundesobligationen, vor der Endfälligkeit bzw. noch während der Laufzeit verkauft - hierbei fällt dann eine Provision von derzeit 0,4% des jeweiligen Kurswertes an.

Ein Einzelschuldbuchkonto kann mit diversen Vorteilen aufwarten, so zum Beispiel:

  • gratis Benachrichtigungen per Post für alle Transaktionen

  • Kontoabfrage und Auftragserteilung per Telefon und Internet

  • Schuldbuchgeheimnis ist verlässlich

  • Verfügungsmöglichkeit per Post, Filialbesuch, Telefon oder Internet

  • Kapitalzahlungen und Zinszahlungen sind gebührenfrei

  • Kontoführung ist kostenlos


Das Geldwäschegesetz macht es erforderlich, dass sich der Antragsteller bei Kontoeröffnung identifizieren lässt, bzw. sich diese Person ausweisen kann. Diese Legitimationsprüfung bzw. Identitätsprüfung wird mithilfe des PostIdent Verfahrens durchgeführt. Die kontoführende Stelle, also die Finanzagentur, hat nur das Recht, einem eingetragenen Gläubiger bzw. dessen Vertreter / Nachfolger und staatlichen Stellen, die auf Gesetzesgrundlage auskunftsberechtigt sind, Auskünfte und Bescheinigungen zu erteilen.

Sieht man einmal von den Mühen, die die einmalige Einrichtung des Schuldbuchkontos erfordert, ab, so ergeben sich aus der Führung eines Schuldbuchkontos durchweg nur Vorteile und keine weiteren Nachteile.