Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich wie bei der Hausratversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Kann Versicherung, die man zwar nicht haben muss, aber haben sollte. Um die Frage: „Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?„ hängt es jedoch, deshalb Kann Versicherung, von einigen Faktoren ab, ob sich eine Rechtsschutzversicherung empfiehlt.

Das Problem bei einer Rechtsschutzversicherung ist, dass es hier keine umfassende gibt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken nur bestimmte Teilbereiche ab, z. B. den Verkehrsrechtsschutz. Wenn man gegen alle Eventualitäten abgesichert sein möchte, müsste man diverse Rechtsschutzversicherungen zu einem Paket bündeln - aber das braucht es oft eben nicht.

Zum Beispiel eignet sich die Verkehrs Rechtsschutzversicherung vor allem für Vielfahrer, die lange Wege zu ihrer Arbeit oder von Berufs wegen haben oder oft im Ausland unterwegs sind. Zwar deckt die Autohaftpflicht einen Teil des Schadens ab und unterstützt auch finanziell, eben bei Rechtsstreitigkeiten, der Versicherten, wenn die Klage unangemessen ist, aber die Verkehrs Rechtsschutzversicherung bietet hier mehr Spielraum, wenn man selber klagen möchte.

Das gleiche gilt für andere Rechtsschutzversicherungen: Für Arbeitnehmer in Berufszweigen, wo Kündigungen häufig der Fall sind, eignet sich eine Berufs Rechtsschutzversicherung, für Hauseigentümer oder Eigentümer einer Wohnung bietet sich die Eigentums Rechtsschutzversicherung an, für Vermieter die Vermieter Rechtsschutzversicherung oder für Selbständige ein an ihr Unternehmensprofil angepasster Rechtsschutz.

Die Rechtsschutzversicherung ist immer dann unnötig, wenn man nur ein geringes Einkommen hat - denn sollte es hier einmal zu einem Verfahren kommen, dann kann hier ggfs. auch die Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Auch für diejenigen, die sich nur privat absichern möchten, und nicht beruflich, ist eine Rechtsschutzversicherung eher unwichtig. Durch die private Haftpflichtversicherung ist man in der Regel ausreichend geschützt, da diese, wie auch die Autohaftpflichtversicherung, entweder einen Prozess bei unberechtigten Forderungen finanzieren oder den Schaden im Fall des Falles ersetzen würde. Im Vergleich zur Rechtsschutzversicherung kostet diese im Monat übrigens auch sehr viel weniger.

Was häufig falsch verstanden wird ist, dass die Rechtsschutzversicherung keine „Klageversicherung„ ist - man kann, nur weil man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, nicht einfach jederzeit jemanden verklagen und die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten. Denn vor einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, muss diese der Kosten erst einmal zustimmen und prüfen, ob die Klage aus ihrer Sicht überhaupt Erfolg hätte. Schätzt die Rechtsschutzversicherung die Erfolgsaussichten als gering ein, wird sie eine Kostenübernahme verweigern und man muss die Klage selbst bezahlen.

Eine Ausnahme hiervon stellen lediglich die so genannten 75er Klauseln dar. Sollten diese teilweise Bestandteil des Versicherungsvertrages sein, dann werden die Erfolgsaussichten nicht durch die Versicherung, sondern durch den Anwalt geprüft. Ein Anwalt mit Mandat wird naturgemäß eher die Klage als erfolgreich einschätzen als die Versicherung.

Wie bei jeder Versicherung ist es wichtig zu prüfen, bis zu welcher Summe man überhaupt versichert ist. Falls die Prozesskosten, was vor allem bei mehreren Instanzen sehr leicht möglich ist, die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung muss man die entstanden Kosten ab dieser Summe selbst aufbringen. Nur: Je höher die Deckungssumme ausfällt, desto höher fallen auch die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung aus.