Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Kann Versicherungen, die man aber unter bestimmten Voraussetzungen haben sollte. Unnötig ist sie nur für diejenigen, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen - z. B. Rentner, Hausfrauen oder Schüler und Kinder.
Zwar ist man als Arbeitnehmer auch über die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich abgesichert, jedoch ist dieser Versicherungsschutz eingeschränkt: Denn seit der Reform der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Berufsunfähigkeit nur dann anerkannt, wenn man für jeden möglichen Beruf unfähig ist.
Wer also in seinem erlernten Beruf aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, der hat noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, solange derjenige noch in einem anderen Beruf arbeiten kann - auch wenn dieser weit unter seiner bisherigen Qualifikation oder Bezahlung liegen sollte.
Das gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einem Versicherungsträger abgeschlossen werden kann - aber nur dann, wenn im Vertrag die „abstrakte Verweisklausel„ enthalten ist. Diese sagt nicht anderes aus als das, was auch in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: berufsunfähig ist nur der, der keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Ist diese Klausel nicht enthalten reicht die Berufsunfähigkeit für den erlernten und bisher ausgeübten Beruf aus.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, der sollte hierbei stets ehrlich sein. Denn sollten im Antrag Vorerkrankungen, bereits bestehende Leiden verschwiegen werden oder andere Risikoerkrankungen in der Familie nicht angegeben werden, so ist der Vertrag damit nichtig. Bei einem Eintreten der Berufsunfähigkeit kann die Versicherung dann, auch wenn man jahrelang einbezahlt hat, den Versicherungsschutz ablehnen.
Ob man eine Berufsunfähigkeit abschließt oder nicht, sollte deswegen früh entschieden werden, am besten sobald man in das Berufsleben einsteigt. Denn junge Arbeitnehmer bringen in der Regel keinerlei Vorerkrankungen mit, so dass diese Anträge eher bewilligt werden. Je älter man wird, desto unattraktiver wird man für einen Versicherungsträger, da für diesen das Risiko steigt und er einen Antrag auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch ablehnen kann.
Wer jedoch nicht mehr von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden sollte, hat noch die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen, die auch zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Hier entscheidet jedoch nicht die Berufsunfähigkeit über eine Auszahlung im Schadensfall, sondern lediglich der Invaliditätsgrad.
So ist man z. B. für viele Versicherungen, die eine Unfallversicherung anbieten, auch nach dem Verlust einer Hand oder eines Auges noch zu 50 % berufsfähig, auch wenn man in seinem eigentlichen Beruf nicht mehr arbeiten kann oder keine Arbeit mehr findet. Hier werden dann maximal 50 % der Police ausbezahlt, was den Empfänger einer Unfallversicherungsrente finanziell deutlich schlechter stellt als einen Berufsunfähigkeitsrentner.
Zwar ist man als Arbeitnehmer auch über die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich abgesichert, jedoch ist dieser Versicherungsschutz eingeschränkt: Denn seit der Reform der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Berufsunfähigkeit nur dann anerkannt, wenn man für jeden möglichen Beruf unfähig ist.
Wer also in seinem erlernten Beruf aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, der hat noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, solange derjenige noch in einem anderen Beruf arbeiten kann - auch wenn dieser weit unter seiner bisherigen Qualifikation oder Bezahlung liegen sollte.
Das gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einem Versicherungsträger abgeschlossen werden kann - aber nur dann, wenn im Vertrag die „abstrakte Verweisklausel„ enthalten ist. Diese sagt nicht anderes aus als das, was auch in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: berufsunfähig ist nur der, der keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Ist diese Klausel nicht enthalten reicht die Berufsunfähigkeit für den erlernten und bisher ausgeübten Beruf aus.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, der sollte hierbei stets ehrlich sein. Denn sollten im Antrag Vorerkrankungen, bereits bestehende Leiden verschwiegen werden oder andere Risikoerkrankungen in der Familie nicht angegeben werden, so ist der Vertrag damit nichtig. Bei einem Eintreten der Berufsunfähigkeit kann die Versicherung dann, auch wenn man jahrelang einbezahlt hat, den Versicherungsschutz ablehnen.
Ob man eine Berufsunfähigkeit abschließt oder nicht, sollte deswegen früh entschieden werden, am besten sobald man in das Berufsleben einsteigt. Denn junge Arbeitnehmer bringen in der Regel keinerlei Vorerkrankungen mit, so dass diese Anträge eher bewilligt werden. Je älter man wird, desto unattraktiver wird man für einen Versicherungsträger, da für diesen das Risiko steigt und er einen Antrag auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch ablehnen kann.
Wer jedoch nicht mehr von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden sollte, hat noch die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen, die auch zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Hier entscheidet jedoch nicht die Berufsunfähigkeit über eine Auszahlung im Schadensfall, sondern lediglich der Invaliditätsgrad.
So ist man z. B. für viele Versicherungen, die eine Unfallversicherung anbieten, auch nach dem Verlust einer Hand oder eines Auges noch zu 50 % berufsfähig, auch wenn man in seinem eigentlichen Beruf nicht mehr arbeiten kann oder keine Arbeit mehr findet. Hier werden dann maximal 50 % der Police ausbezahlt, was den Empfänger einer Unfallversicherungsrente finanziell deutlich schlechter stellt als einen Berufsunfähigkeitsrentner.