Betriebliche Altersvorsorge optimal nutzen

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine Art Versicherung dar, die der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber abschließt. Dabei werden die jeweiligen Beiträge zur Altersvorsorge direkt vom monatlichen Lohn abgezogen und können steuerlich gefördert werden. Es kommt nicht selten vor, dass der Arbeitgeber sich an diesen Beiträgen beteiligt.

Die Betriebsrente ergibt sich aus dem Altersvorsorgevertrag und wird mitunter auch als so genannte „dritte Säule der Altersvorsorge„ bezeichnet. Vorausgesetzt wird, um betriebliche Altersvorsorge leisten zu können, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Seit dem Jahr 2002 ist jeder Arbeitnehmer per Gesetz dazu berechtigt, einen gewissen Teil des Lohns durch Gehaltsumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren, der Staat bietet besondere Vergünstigungen für diese Art der Altersvorsorge.

Steuerliche Vergünstigungen

Der Arbeitnehmer kann jährlich bis zu 4% der Beitrags Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für den Aufbau einer betrieblichen Rente steuerfrei einsetzen. Es entfallen auf die entrichteten Beträge keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern.

Die betriebliche Altersvorsorge wird durch das Betriebsrentengesetz, kurz BetrAVG, geregelt. Insbesondere zählen dazu die Regelungen zu den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen, der Anspruch auf Entgeltumwandlung / Gehaltsumwandlung, der Insolvenzschutz und die Anpassungspflicht - im Zweifelsfall ist die jeweils aktuelle Höhe der Betriebsrente zu überprüfen.

Betriebliche Altersvorsorge: unterschiedliche Modelle

Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich in 5 Vorsorgemodelle aufteilen: alle Modelle werden staatlich gefördert und sind „Hartz IV sicher„. Viele Unternehmen verlagern die Abwicklung der Altersvorsorge an externe Unternehmen bzw. Institutionen, so zum Beispiel an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Pensionskasse. Man unterscheidet die folgenden Vorsorgemodelle:

  • Pensionskasse: das jeweilige Unternehmen zahlt die entsprechenden Beiträge in direkter Form an eine Pensionskasse, die die Verwaltung und spätere Auszahlung übernimmt

  • Direktversicherung: Teile des Gehalts werden durch den Arbeitgeber einbehalten und auf einen Versicherungsvertrag zur Finanzierung einer Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung für den Arbeitnehmer eingezahlt

  • Pensionsfonds: Einrichtung bzw. Unternehmen zur Altersvorsorge, die eingezahlten Gelder werden abhängig vom jeweiligen Anlagestatut der Einrichtung angelegt.

  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbständige Einrichtung mit dem Arbeitgeber als Träger kümmert sich ausschließlich um die Altersvorsorge

  • Direktzusage / Pensionszusage: Dem Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Arbeitgeber eine direkte Zahlung von vereinbarten Leistungen zugesagt, wobei der Leistungsfall bei Tod, Invalidität oder Ruhestand eintritt.


Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge ist dann konkurrenzlos attraktiv, wenn sie alleine vom Arbeitgeber finanziert wird, sobald der Mitarbeiter jedoch auch selbst mit anspart (siehe Entgeltumwandlung), sind private Vorsorgeprodukte konkurrenzfähig und es kann keine eindeutige Aussage getroffen werden, da die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge im Rentenalter der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung unterliegen.