Goldanlagen und Gold - Besteuerung

Da es keine Edelmetallsteuer oder Vermögenssteuer wie etwa eine „Goldsteuer„ in Deutschland gibt, muss sich der private Goldkäufer bei seinem Goldkauf bzw. dem Kauf von physischem Gold auch keinerlei Gedanken über mögliche Steuern und Abgaben machen - eine Ausnahme stellt dabei allerdings der eventuelle Gewinn beim Verkauf und Ankauf im Rahmen von privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Kalenderjahres dar. Es ergeben sich unterschiedliche Steuerarten:

Einkommensteuer und Steuererklärung

Goldmünzen, Goldschmuck und natürlich Goldbarren sind Wertgegenstände physischer Natur, die keine Zinsen einbringen. Entsprechend fällt darauf auch keine Einkommensteuer an und wiederum entsprechend können keine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ebenso sind Gewinne aus dem Wiederverkauf von Edelmetallen, wie etwa Gold, nicht mit der Abgeltungssteuer behaftet.

Sofern das Gold nach der so genannten Spekulationsfrist, die bei einem Jahr liegt, gewinneinbringend wiederverkauft, fällt dieser Gewinn gemäß  § 23 EStG nicht in den Bereich der Einkommensteuer. Wer allerdings innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkauft, fällt auf den erzielten Gewinn nicht die Abgeltungssteuer mit 25% an, sondern es wird der eigene persönliche Steuersatz angesetzt.

Gold und Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Steuerfrei bei der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist der Verkauf und Kauf von Goldbarren und Goldmünzen dann, wenn das Gold gemäß  § 25 c Abs. 2 UStG als Anlagegold qualifiziert ist. Dazu lauten die anzusetzenden Kriterien:

  • Goldbarren - Gold in Plättchenform und Barrenform, das Gewicht wird von Goldmärkten akzeptiert. Feingehalt min. 995 Tausendstel.

  • Goldmünzen mit Feingehalt von min. 900 Tausendstel, geprägt nach 1800, ehemaliges oder bestehendes Zahlungsmittel des Ursprungslandes und zu einem Preis verkauft, der den Goldgehaltswert nicht mit mehr als 80 % übertrifft.
Wenn Gold nicht auf dem Zweitmarkt gekauft wird, so fallen allerdings anderweitige Gebühren an, die der Käufer als Aufschlag auf den eigentlichen Goldpreis einkalkulieren muss. Im professionellen Handel hingegen liegt der Ankaufspreis immer sehr deutlich über dem Verkaufspreis. Im Handel sind die Kriterien, die zu einer Befreiung von der Umsatzsteuer führen, normalerweise gegeben, die Kosten und Gebühren der Goldtransaktion ergeben sich in erster Linie aus der Handelsmarge.