Beste Hundehaftpflicht Versicherung
Der Hund gehört nach wie vor zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland, aber oft wird vergessen, dass egal wie lieb, zahm und guterzogen ein Hund ist, dieser immer ein potentielles Risiko darstellt - und das vor allem in finanzieller Hinsicht, denn durch Hunde verursachte Sachschäden und Personenschäden sind nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert.
Umso mehr gilt das, da eine gute Hundeversicherung nicht selten mehr als 30 - 60 Euro im Jahr kostet und trotzdem gegen Sachschäden und Personenschäden bis zu mehreren Millionen Euro absichert. Dass diese Versicherungssummen nicht zu hoch gesteckt sind, wird vor allem bei Personenschäden deutlich: Verletzt oder beißt der Hund eine andere Person, so muss man als Halter für sämtliche dadurch verursachten Kosten, angefangen von der Erstbehandlung bis hin zu teuren Folgebehandlungen, selbst Jahre später mit seinem gesamten Vermögen haften.
Aber: Während man eine private Haftpflichtversicherung relativ einfach vergleichen kann anhand weniger Faktoren, die hauptsächlich über die nicht immer notwendigen Zusatzleistungen entscheiden, ist es bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung schwieriger, hier die beste Hundehaftpflichtversicherung zu finden, da bei der Hundehaftpflicht je nach Anbieter bereits Basisleistungen grundverschieden sein können.
Als Luxusleistung / Zusatzleistung kann bei der Hundehaftpflichtversicherung die Operationsversicherung, die Zusatzversicherung weiterer Hunde, der Versicherungsschutz im Ausland, die Teilnahme an Hundeschulen sowie die gewerbliche Nutzung betrachtet werden, auch wenn fast alle Hundeversicherung, mit unterschiedlich hohen Deckungssummen und Einschränkungen, bereits im Basistarif eine Auslandsversicherung anbieten, sowie eine Hundeschulen Versicherung.
Warum all das für die beste Hundehaftpflicht Versicherung wichtig ist, zeigt sich immer wieder in der Praxis:
Dieser Ausschluss lässt sich natürlich gegen die Zahlung eines höheren Beitrags meist „wegkaufen„, jedoch ist dies aus unserer Sicht und Erfahrung willkürliche Geschäftemacherei der Versicherungen mit den Haltern dieser Rassen ohne Mehrwert und ohne jegliche, nachweisbare Begründung.
Das wird nicht nur daran deutlich, dass richterliche Gutachten und Fachgutachten der Gefährlichkeitseinstufung diverser Hunderassen jegliche Aussagekraft absprechen und diese in der (versicherungsinternen, sowie offiziellen) Beißstatistik mit anderen, als ungefährlich geltenden Rassen gleich auf liegen, sondern dass teilweise Hunderassen auf diesen Ausschlusslisten geführt werden, die es nicht gibt.
Für den Halter eines Listenhundes / „gefährlichen Hundes„ heißt das: Hundehaftpflicht Versicherungen, die den eigenen Hund nur gegen einen erheblichen Aufpreis versichern wollen, sollte man schlichtweg meiden - denn es gibt genug Anbieter am Markt, die ohne Einschränkungen jede Hunderasse versichern und das ohne stattlichen Aufpreis zu marktüblichen Tarifen.
Wichtig: Auch wenn ein pauschaler Leinenzwang unzulässig ist, so müssen Einzelverbote beachtet werden, z. B. wenn in der Nähe von Spielplätzen / in Parkanlagen durch Schilder zum Anleinen aufgefordert - andernfalls trägt man als Halter bei Schäden eine Mitschuld. Bei Altverträgen vor 2005 / 2006 sollte geprüft werden, ob das Führen ohne Leine inbegriffen ist.
Und: Fremde Hüter sind zwar bei fast allen Hundehaftpflichtversicherungen versichert, jedoch oft nicht, falls diese selbst vom Hund des Halters und Versicherungsnehmers gebissen oder durch den Hund geschädigt werden sollten. Auch dieser Fall sollte bei der besten Hundehaftpflicht mitversichert sein.
Ähnlich verhält es sich beim Auslandsschutz: Dieser ist bei fast jedem Basistarif inklusive, er unterscheidet sich lediglich in der angebotenen Versicherungssumme und der Gültigkeit. Wir empfehlen: Die Versicherungssumme im Ausland sollte mit der Inlandssumme übereinstimmen, sowie dessen Laufzeit.
Die gewerbliche Nutzung des Hundes als Wachhund, Suchhund, Therapiehund oder Rettungshund ist nicht immer, aber oft, im Basistarif inbegriffen. Wer seinen Hund als Spezialhund in einen dieser Bereiche einsetzt / einsetzen möchte, sollte auf diese Zusatzleistung besonderen Wert legen, um im Schadensfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Hundehaftpflicht: Kein Kann, sondern Muss!
Zwar ist die Hundehaftpflicht Versicherung nur in wenigen Bundesländern (Berlin, Niedersachsen, Sachen-Anhalt) wirklich Pflicht und man muss sie aufgrund der Landesgesetze haben (Haustiere sind Ländersache / Sache der Kommunen), aber will man finanziell auf der sicheren Seite sein, muss man als Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung im Versicherungsportfolio haben.Umso mehr gilt das, da eine gute Hundeversicherung nicht selten mehr als 30 - 60 Euro im Jahr kostet und trotzdem gegen Sachschäden und Personenschäden bis zu mehreren Millionen Euro absichert. Dass diese Versicherungssummen nicht zu hoch gesteckt sind, wird vor allem bei Personenschäden deutlich: Verletzt oder beißt der Hund eine andere Person, so muss man als Halter für sämtliche dadurch verursachten Kosten, angefangen von der Erstbehandlung bis hin zu teuren Folgebehandlungen, selbst Jahre später mit seinem gesamten Vermögen haften.
Aber: Während man eine private Haftpflichtversicherung relativ einfach vergleichen kann anhand weniger Faktoren, die hauptsächlich über die nicht immer notwendigen Zusatzleistungen entscheiden, ist es bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung schwieriger, hier die beste Hundehaftpflichtversicherung zu finden, da bei der Hundehaftpflicht je nach Anbieter bereits Basisleistungen grundverschieden sein können.
Tipps für die beste Hundehaftpflichtversicherung
Vereinfacht gesagt, sollte die beste Hundehaftpflichtversicherung Sachschäden und Personenschäden mit mindestens 3 - 5 Millionen Euro versichern, sowie keine Hunderassen vom Versicherungsschutz ausschließen und der Selbstbehalt entfallen. Zusätzlich sollten auch Mietsachschäden, fremde Hüter, der Schutz fremder Hüter und das Führen ohne Leine versichert sein.Als Luxusleistung / Zusatzleistung kann bei der Hundehaftpflichtversicherung die Operationsversicherung, die Zusatzversicherung weiterer Hunde, der Versicherungsschutz im Ausland, die Teilnahme an Hundeschulen sowie die gewerbliche Nutzung betrachtet werden, auch wenn fast alle Hundeversicherung, mit unterschiedlich hohen Deckungssummen und Einschränkungen, bereits im Basistarif eine Auslandsversicherung anbieten, sowie eine Hundeschulen Versicherung.
Warum all das für die beste Hundehaftpflicht Versicherung wichtig ist, zeigt sich immer wieder in der Praxis:
Ausschluss von „gefährlichen„ Rassen / Listenhunden
Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde (Ländertabellen / Versicherungsvorgaben) werden oft nicht innerhalb der Basishundehaftpflichtversicherung mitversichert, sondern sind von diesem ausgeschlossen - ausgeschlossene Rassen sind oft: American Pitbull / Pitbulls allgemein, Doggen / Bulldoggen allgemein, Hirtenhunde allgemein, Terrier & Bullterrier, und viele weitere, als „Kampfhunde„ geltende Rassen sowie je nachdem auch Kreuzungen, in die diese Hunde eingeflossen sind.Dieser Ausschluss lässt sich natürlich gegen die Zahlung eines höheren Beitrags meist „wegkaufen„, jedoch ist dies aus unserer Sicht und Erfahrung willkürliche Geschäftemacherei der Versicherungen mit den Haltern dieser Rassen ohne Mehrwert und ohne jegliche, nachweisbare Begründung.
Das wird nicht nur daran deutlich, dass richterliche Gutachten und Fachgutachten der Gefährlichkeitseinstufung diverser Hunderassen jegliche Aussagekraft absprechen und diese in der (versicherungsinternen, sowie offiziellen) Beißstatistik mit anderen, als ungefährlich geltenden Rassen gleich auf liegen, sondern dass teilweise Hunderassen auf diesen Ausschlusslisten geführt werden, die es nicht gibt.
Für den Halter eines Listenhundes / „gefährlichen Hundes„ heißt das: Hundehaftpflicht Versicherungen, die den eigenen Hund nur gegen einen erheblichen Aufpreis versichern wollen, sollte man schlichtweg meiden - denn es gibt genug Anbieter am Markt, die ohne Einschränkungen jede Hunderasse versichern und das ohne stattlichen Aufpreis zu marktüblichen Tarifen.
Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht
Während bei der privaten Haftpflichtversicherung Mietsachschäden, die nicht durch gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, fast in jedem Basistarif inbegriffen sind, ist dies bei der Hundehaftpflicht nicht die Regel - es sollte vor Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass diese Leistung mit inbegriffen ist. Die Versicherungssumme deckt hier häufig Schäden von 300.000 Euro bis zu mehreren Millionen Euro ab.Fremde Hüter und das Führen ohne Leine
Da das Führen ohne Leine ist laut Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Entscheidung 01/2005) grundsätzlich erlaubt und pauschale Verbote in kommunalen Satzungen und Ländergesetzen sind ungültig - somit ist das Führen ohne Leine auch in allen Hundehaftpflichtversicherungen Standard und mitversichert.Wichtig: Auch wenn ein pauschaler Leinenzwang unzulässig ist, so müssen Einzelverbote beachtet werden, z. B. wenn in der Nähe von Spielplätzen / in Parkanlagen durch Schilder zum Anleinen aufgefordert - andernfalls trägt man als Halter bei Schäden eine Mitschuld. Bei Altverträgen vor 2005 / 2006 sollte geprüft werden, ob das Führen ohne Leine inbegriffen ist.
Und: Fremde Hüter sind zwar bei fast allen Hundehaftpflichtversicherungen versichert, jedoch oft nicht, falls diese selbst vom Hund des Halters und Versicherungsnehmers gebissen oder durch den Hund geschädigt werden sollten. Auch dieser Fall sollte bei der besten Hundehaftpflicht mitversichert sein.
Selbstbehalt: Ja oder nein?
Die beste Hundeversicherung braucht keinen Selbstbehalt, denn ein Selbstbehalt von 100 - 300 Euro bringt oft nur eine Ersparnis von wenigen Euro auf den Jahrespreis, jedoch sind die häufigsten Schäden im Bereich von 100 - 400 Euro anzusiedeln (Sachschäden, sowie die häufigsten Personenschäden).Operationsversicherung, Auslandsschutz & gewerbliche Nutzung
Eine Operationsversicherung wird häufig nicht und wenn nur gegen Aufpreis angeboten. Die Versicherungssummen decken hier häufig weniger als 1.000 - 2.000 Euro ab und der Versicherungsschutz ist zudem oft auf nur wenige Fälle beschränkt. Aus unserer Sicht und Erfahrung ist die Operationsversicherung weithin überflüssig.Ähnlich verhält es sich beim Auslandsschutz: Dieser ist bei fast jedem Basistarif inklusive, er unterscheidet sich lediglich in der angebotenen Versicherungssumme und der Gültigkeit. Wir empfehlen: Die Versicherungssumme im Ausland sollte mit der Inlandssumme übereinstimmen, sowie dessen Laufzeit.
Die gewerbliche Nutzung des Hundes als Wachhund, Suchhund, Therapiehund oder Rettungshund ist nicht immer, aber oft, im Basistarif inbegriffen. Wer seinen Hund als Spezialhund in einen dieser Bereiche einsetzt / einsetzen möchte, sollte auf diese Zusatzleistung besonderen Wert legen, um im Schadensfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.