Rürup Rente: Beitragsfreistellung

Die Rürup Rente Beitragsfreistellung ist ein wesentlicher Punkt, welcher in jedem Versicherungsvertrag enthalten sein sollte. Insbesondere in finanziellen Notlagen greifen Versicherungsnehmer gerne auf die Rürup Rente Beitragsfreistellung zurück.

Gesetz dem Fall, dass eine unerwartete Arbeitslosigkeit eintritt können die Beiträge zur Basisrente in vielen Fällen nicht mehr regelmäßig gezahlt werden. Da eine Kündigung der Rürup Rente in der Regel nicht möglich ist oder in Ausnahmefällen mit hohen Kosten, für die Rückzahlung der steuerlichen Vergünstigungen, verbunden ist, lässt sich eine finanzielle Notlage ideal mit der Rürup Rente Beitragsfreistellung vereinbaren.

Eine vorübergehende Beitragsfreistellung gibt es in unterschiedlichen Versicherungszweigen, bei der Rürup Rente beinhaltet sie die vorübergehende oder dauerhafte Nichtzahlung der fälligen Beiträge. Hierbei bleiben alle bereits eingezahlten Prämien unberührt bestehen. Diese werden weiterhin, Jahr für Jahr, bis zum Ende der Ansparphase versteuert.

Mit Rentenbeginn werden alle, bis zum Zeitpunkt der Rürup Rente Betragsfreistellung, gezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Förderung in Form einer monatlichen Rente an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Rürup Rente Beitragsfreistellung ist auch nur für einen gewünschten Zeitraum möglich. Sobald sich die finanzielle Lage des Versicherungsnehmers stabilisiert hat, kann dieser jederzeit erneut mit der Beitragszahlung beginnen.

Die Rürup Rente Beitragsfreistellung kann allerdings nicht nur dann genutzt werden, wenn sich die finanzielle Lage geändert hat, sondern auch, wenn der Versicherungsnehmer eine für ihn geeignetere Rürup Rente findet, oder aus anderen Gründen keine Beiträge mehr zahlen möchte. Um die Rürup Rente Beitragsfreistellung nutzen zu können muss der Versicherungsnehmer lediglich eine kurze Meldung an seinen Versicherer geben. In der Regel ist dies ohne Angaben von Gründen möglich. Oftmals reicht es allerdings auch aus, die Zahlung der Beiträge selbstständig einzustellen.

Nach einem gewissen Zeitraum stellt der Versicherer den Versicherungsvertrag automatisch auf Beitragsfrei. Um mit der Beitragszahlung erneut zu beginnen sollte allerdings unbedingt eine Mitteilung im Voraus, an den Versicherer, erfolgen. In anderen Fällen könnte es eventuell dazu kommen, dass der Versicherer die Beiträge nicht korrekt zuzuordnen weiß, sich Bankdaten geändert haben, oder eventuell auch der jeweilige Betreff für die Überweisung.