Ausweg aus der Schuldenfalle: Tipps um Schulden zu begleichen
Verlockt durch Ratenkredite, vermeintlich günstige Finanzierung für Computer, Möbel oder Kühlschränke oder durch einen Autokredit gelangen immer mehr Menschen in die Überschuldung. Gerade durch diese Menge an verschiedenen Krediten und Kleinkreditenfällt es schwer, überhaupt noch den Überblick zu behalten und Schulden, die man nicht mehr abtragen kann, aus dem Weg zu gehen. Was empfiehlt sich also, wenn man den Überblick verloren hat?
Der erste Anlaufpunkt für den Schuldner sollte immer der Gläubiger sein. Viele fürchten sich vor einem persönlichen Gespräch mit einem Gläubiger oder schämen sich, das Überspannen ihrer finanziellen Lage offen zugegeben zu müssen und abgewiesen zu werden. Jedoch sind die meisten Gläubiger nicht daran interessiert einen „noch zahlenden„ Kunden zu verlieren oder gar im Wert mittlerweile geminderte Ware zurückzunehmen. Gläubiger lassen sich somit eher als man denkt auf eine neue Vereinbarung oder eine längere Ratenzahlung mit niedrigeren Raten ein.
Man sollte bewusst mehr einkalkulieren als man geben kann, um auch nach möglichen, kurzfristigen finanziellen Rückschlägen, z. B. einer unvorhergesehen und teuren Autoreparatur, noch zahlungsfähig zu sein. Denn sollte die neue Vereinbarung platzen wird es schwer fallen, einen Gläubiger von einer dritten Chance zu überzeugen, da diese dann (berechtigt) den Totalausfall ihrer Forderungen befürchten. Auch wenn man durch hohe Raten Zinsen sparen würde, und die zurückzuzahlende Gesamtsumme niedriger ausfällt, wäre die Kündigung der Vereinbarung durch den Gläubiger und damit ein sofortiges Bezahlen der Gesamtforderung die größere Katastrophe.
Eine andere Möglichkeit um Schulden zu begleichen neben der Rückzahlung der noch offenen Forderung mittels einer Ratenzahlung oder einer Änderung der bisherigen Ratenzahlung ist der Vergleich. Hier würde der Schuldner ebenfalls das Gespräch mit dem Gläubiger suchen, ihm aber anders als bei der Ratenvereinbarung nicht eine Rückzahlung der gesamten Forderung in kleineren Raten anbieten, sondern einen Teil der Forderung auf einen Schlag.
Je nach Gläubiger kann auch das eine Möglichkeit sein, größere ausstehende Forderungen vom Hals zu haben, jedoch erfordert der Vergleich natürlich ein größeres Verhandlungsgeschick seitens des Schuldners, da der Gläubiger natürlich kein Interesse daran hat, nur einen Teil seiner Forderungen zurückzuerhalten. Jedoch sollte man dieses nicht überschätzen - gerade wenn Zahlungen und Tilgungen über einen längeren Zeitraum ausstehen und es noch andere Gläubiger gibt, die die Chancen eines Gläubigers mindern, schnell seine ursprüngliche Forderung zu erhalten, können die Aussichten einen Vergleich zu erzielen sehr gut sein um die Schulden zu begleichen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Umschuldung, um Schulden zu begleichen. Hier werden im Grunde alle Finanzierungen und Kredite zu einem Kredit gebündelt, der oft zu wesentlich günstigeren Konditionen als ein Kleinkredit abgeschlossen werden kann, oder dieser aufgenommen, um mehrere kleinere Kredite bei verschiedenen Anbietern sofort oder mittels eines Vergleiches tilgen zu können. Zudem erlangt man so wieder den Überblick über seine Ausgaben zurück und die Möglichkeit, seine Schulden mit einer niedrigen und günstig verzinsten Rate begleichen zu können.
Wenn alle Wege scheitern, und man weder die Mittel für eine niedrige Ratenzahlung oder einen Vergleich hat, bietet sich das Verbraucherinsolvenzverfahren als letzter Ausweg an. Falls man nicht zahlungsfähig und pfändbar sein sollte, so kann das Gericht den Schuldner auf diesem Wege entschulden - ausgenommen von „Schulden beim Staat„, wie etwa ausstehende Steuerforderungen oder Bußgelder. Jedoch sollte man das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht als einfachen Weg aus der Überschuldung sehen, da man strengstens dazu verpflichtet ist, alles Mögliche zu unternehmen, um seine finanzielle Situation zu verbessern und den Gläubigern so Vermögen zur Verteilung zur Verfügung zu stellen.
Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens, welches sich durchschnittlich über 6 Jahre erstreckt, dürfen auch keine neuen Schulden mehr gemacht werden und das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze muss an das Gericht abgetreten werden zur Verteilung an die Gläubiger nach einem festen Verteilungsschlüssel. Auch wenn man während dieser Zeit nicht genug Vermögen erwirtschaften kann, z. B. durch die Pflicht sich um Arbeit und somit ein festes Einkommen zu bemühen, ist man nach Ende des Verbraucheninsolvenzverfahrens komplett schuldenfrei.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren sollte jedoch immer nur als allerletztes Mittel angesehen werden und nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man den durch das Gericht auferlegten Pflichten zu 100 % nachkommen und aus eigener Kraft die Schulden nicht innerhalb von 6 Jahren begleichen kann.
Der erste Anlaufpunkt für den Schuldner sollte immer der Gläubiger sein. Viele fürchten sich vor einem persönlichen Gespräch mit einem Gläubiger oder schämen sich, das Überspannen ihrer finanziellen Lage offen zugegeben zu müssen und abgewiesen zu werden. Jedoch sind die meisten Gläubiger nicht daran interessiert einen „noch zahlenden„ Kunden zu verlieren oder gar im Wert mittlerweile geminderte Ware zurückzunehmen. Gläubiger lassen sich somit eher als man denkt auf eine neue Vereinbarung oder eine längere Ratenzahlung mit niedrigeren Raten ein.
Man sollte bewusst mehr einkalkulieren als man geben kann, um auch nach möglichen, kurzfristigen finanziellen Rückschlägen, z. B. einer unvorhergesehen und teuren Autoreparatur, noch zahlungsfähig zu sein. Denn sollte die neue Vereinbarung platzen wird es schwer fallen, einen Gläubiger von einer dritten Chance zu überzeugen, da diese dann (berechtigt) den Totalausfall ihrer Forderungen befürchten. Auch wenn man durch hohe Raten Zinsen sparen würde, und die zurückzuzahlende Gesamtsumme niedriger ausfällt, wäre die Kündigung der Vereinbarung durch den Gläubiger und damit ein sofortiges Bezahlen der Gesamtforderung die größere Katastrophe.
Eine andere Möglichkeit um Schulden zu begleichen neben der Rückzahlung der noch offenen Forderung mittels einer Ratenzahlung oder einer Änderung der bisherigen Ratenzahlung ist der Vergleich. Hier würde der Schuldner ebenfalls das Gespräch mit dem Gläubiger suchen, ihm aber anders als bei der Ratenvereinbarung nicht eine Rückzahlung der gesamten Forderung in kleineren Raten anbieten, sondern einen Teil der Forderung auf einen Schlag.
Je nach Gläubiger kann auch das eine Möglichkeit sein, größere ausstehende Forderungen vom Hals zu haben, jedoch erfordert der Vergleich natürlich ein größeres Verhandlungsgeschick seitens des Schuldners, da der Gläubiger natürlich kein Interesse daran hat, nur einen Teil seiner Forderungen zurückzuerhalten. Jedoch sollte man dieses nicht überschätzen - gerade wenn Zahlungen und Tilgungen über einen längeren Zeitraum ausstehen und es noch andere Gläubiger gibt, die die Chancen eines Gläubigers mindern, schnell seine ursprüngliche Forderung zu erhalten, können die Aussichten einen Vergleich zu erzielen sehr gut sein um die Schulden zu begleichen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Umschuldung, um Schulden zu begleichen. Hier werden im Grunde alle Finanzierungen und Kredite zu einem Kredit gebündelt, der oft zu wesentlich günstigeren Konditionen als ein Kleinkredit abgeschlossen werden kann, oder dieser aufgenommen, um mehrere kleinere Kredite bei verschiedenen Anbietern sofort oder mittels eines Vergleiches tilgen zu können. Zudem erlangt man so wieder den Überblick über seine Ausgaben zurück und die Möglichkeit, seine Schulden mit einer niedrigen und günstig verzinsten Rate begleichen zu können.
Wenn alle Wege scheitern, und man weder die Mittel für eine niedrige Ratenzahlung oder einen Vergleich hat, bietet sich das Verbraucherinsolvenzverfahren als letzter Ausweg an. Falls man nicht zahlungsfähig und pfändbar sein sollte, so kann das Gericht den Schuldner auf diesem Wege entschulden - ausgenommen von „Schulden beim Staat„, wie etwa ausstehende Steuerforderungen oder Bußgelder. Jedoch sollte man das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht als einfachen Weg aus der Überschuldung sehen, da man strengstens dazu verpflichtet ist, alles Mögliche zu unternehmen, um seine finanzielle Situation zu verbessern und den Gläubigern so Vermögen zur Verteilung zur Verfügung zu stellen.
Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens, welches sich durchschnittlich über 6 Jahre erstreckt, dürfen auch keine neuen Schulden mehr gemacht werden und das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze muss an das Gericht abgetreten werden zur Verteilung an die Gläubiger nach einem festen Verteilungsschlüssel. Auch wenn man während dieser Zeit nicht genug Vermögen erwirtschaften kann, z. B. durch die Pflicht sich um Arbeit und somit ein festes Einkommen zu bemühen, ist man nach Ende des Verbraucheninsolvenzverfahrens komplett schuldenfrei.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren sollte jedoch immer nur als allerletztes Mittel angesehen werden und nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man den durch das Gericht auferlegten Pflichten zu 100 % nachkommen und aus eigener Kraft die Schulden nicht innerhalb von 6 Jahren begleichen kann.