Umschuldung Baukredit - was Sie beachten müssen

Ein Baukredit ist nicht gerade eine kurzfristige Verpflichtung - je nach Zinsbindung ist der Kunde länger als ein Jahrzehnt an die jeweilige Bank gebunden. Viele Kreditnehmer machen den Fehler, dass sie während der Laufzeit die aktuellen Entwicklungen der Zinsen nicht im Auge behalten, und es entsprechend versäumen, sich zeitnah um eine Umschuldung bzw. eine Anschlussfinanzierung zu bemühen. Es gibt jedoch auch Zeiten, zu denen sich eine Umschuldung für den Kreditnehmer nicht lohnt - es muss auf jeden Fall genau gerechnet werden.

Die Umschuldung beim Baukredit kann dann relativ problemlos geschehen, wenn die Laufzeit des Baukredits bereits mehr als 10 Jahre beträgt bzw. die Zinsbindungsfrist verstrichen ist - die Dauer der Zinsbindung selbst legen Kreditnehmer und Bank gemeinsam im Rahmen des Kreditvertrages fest. Auch wenn ein Darlehen ausgelaufen ist, lässt sich eine Umschuldung problemlos einleiten.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur dann an, wenn vor Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt wird - da die Bank selbst das notwendige Kapital für die Finanzierung für eben genau den Zeitraum beschaffen musste, der eigentlich im Kreditvertrag festgelegt wurde, und entsprechend eine finanzielle Entschädigung benötigt, um den entstehenden Verlust wett machen zu können.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist unterschiedlich hoch und wird von jeder Bank separat berechnet, weswegen sich über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung keine pauschale Aussage treffen lässt - sie kann aber durchaus bei 10 % der Darlehenssumme liegen. Die Kündigungsfrist liegt bei 6 Monaten, grundsätzlich ist die Bank innerhalb der Zinsbindungsfrist nicht dazu verpflichtet, der Kündigung durch den Kreditnehmer auch tatsächlich zuzustimmen.

Prinzipiell ist es bei einer Umschuldung von einem Baukredit notwendig, dass das zu finanzierende Objekt neu bewertet bzw. begutachtet wird, weswegen der neuen Bank Objektunterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Außerdem fallen Grundbuch- und Notarkosten an, die der Kreditnehmer entrichten muss und deren Höhe sich an der Höhe der Grundschuld festmacht.