Auslandsreisekrankenversicherung: Leistungen und Tarife

Sie sind nur gesetzlich krankenversichert? Dann Vorsicht bei Auslandsreisen: ggf. werden Sie für eine notwendige medizinische Behandlung hohe Kosten auf sich nehmen müssen, die Ihre Versicherung nicht übernimmt. Sollten Sie häufig im Ausland unterwegs sein, macht also eine private Auslandsreise-Krankenversicherung durchaus Sinn - vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass ein solcher Schutz im Vergleich relativ günstig ist.

Leistungen im Überblick

Prinzipiell ersetzt eine Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für sämtliche erforderliche medizinische und ärztliche Behandlungen und Untersuchungen, ebenso wie die Kosten für Arzneimittel, die im Ausland ärztlich verordnet wurden. Hinzu kommen Kosten, die für einen aus medizinischer Sicht notwendigen Rücktransport (Notfall) ins Heimatland anfallen. In aller Regel hingegen werden die Kosten für einen Rücktransport, der zwar, auf Basis ärztlichen Rates, aus sozialen Gründen, nicht jedoch unbedingt aus medizinischen Gründen ratsam ist.

Weiterhin werden folgende Kosten übernommen:
  • freie Krankenhaus-, Zahnarzt-, und Arztwahl
  • Kosten für den Transport zum nächstgelegen Notdienst oder Krankenhaus
  • notwendige Behandlungskosten
  • medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung im Todesfall / Bestattung am Sterbeort (gedeckelt, es besteht ein individueller Höchstbetrag, dem Versicherungsschein zu entnehmen)

Vorsicht: Einschränkung der Versicherungsleistung

Je nachdem, welcher Tarif bei welchem Versicherer gewählt wird, werden nur die Kosten übernommen, die bei unvorhersehbaren bzw. akuten Erkrankungen entstehen. Das heißt übersetzt: es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn die Auslandsreise aufgrund einer geplanten Behandlung unternommen wurde.

Außerdem besteht bei vielen Verträgen eine Altersgrenze - es werden in aller Regel nur Personen unter 65 Jahren versichert. Ein grundsätzlicher Leistungsausschluss besteht für Vorerkrankungen. Sollten Sie also unter einer chronischen Erkrankung leiden und aufgrund dessen im Ausland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, werden die Kosten hierfür wahrscheinlich nicht übernommen. Das Gleiche gilt für Kieferorthopädie und Zahnersatz: die Kosten werden nur teilweise ersetzt, beispielsweise für einfache Zahnfüllungen oder eine schmerzstillende Zahnbehandlung.

Was bezahlt eigentlich die GKV im Ausland?

Eigentlich werden die Leistungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) immer nur im Inland erbracht - dieser Schutz wird jedoch durch einige über- und zwischenstaatliche Regelungen mit anderen Ländern erweitert. Entsprechend ist es ratsam, vor dem Antritt einer Auslandsreise Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse zu halten. Nehmen Sie in jedem Fall Ihre Versicherungskarte mit in den Urlaub, denn auf deren Rückseite sollten Sie die EHIC finden - die „Europäische Krankenversicherungskarte„. Ersatzweise hilft im Notfall auch eine Anspruchsbescheinigung Ihrer Krankenkasse.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland werden bis zu der Höhe erstattet, die auch entsprechend bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wäre. Das bedeutet, dass Ihre deutsche GKV gegebenenfalls Abschläge vornimmt, und zwar für übererhöhte Verwaltungskosten. Vorsicht: müssen Sie Krankenhausleistungen im Ausland in Anspruch nehmen, so benötigen Sie die vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse! Die Krankenkasse darf die Inanspruchnahme der Leistungen im Ausland jedoch nur dann versagen, wenn eine gleichwertige Behandlung aus medizinischer Sicht auch im Inland rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann.

Wenn Sie in ein Land reisen, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht und die GKV entsprechend nicht bezahlt, ist ein privater Auslandsreisekrankenschutz ratsam.

Jahresvertrag oder Einzelpolice?

Auslandskranken-Versicherungen werden entweder als Jahresvertrag oder als für nur einzelne Reisen, als so genannte Kurzzeitpolice, angeboten. Bei einer Kurzzeitpolice darf die Reisedauer generell eine Länge von 42 Tagen nicht überschreiten. Sollten Sie also eine längere Reise planen, empfiehlt sich ein Jahresvertrag, damit Sie auch über die Dauer von 42 Tagen im Ausland krankenversichert sind.

Ein Jahresvertrag macht außerdem Sinn, wenn Sie mehrfach im Jahr ins Ausland reisen: die Prämien sind nur geringfügig höher, als bei Einzelpolicen, außerdem entfällt der administrative Aufwand, jedes Mal eine neue Versicherung abzuschließen. Sollte sich Ihr Auslandsaufenthalt gegebenenfalls verlängern, kann die Laufzeit des Auslandsreisekrankenschutzes in aller Regel mittels Anschlussversicherung angepasst werden. Häufig ist bei bestimmten Versicherern die Rückerstattung des nichtverbrauchten Anteils der Versicherung möglich, sollte die Reise doch nicht angetreten werden. Man unterscheidet prinzipiell zwischen den folgenden Policen:
  • langfristiger Auslandsreisekrankenschutz (bis 5 Jahre): auch als Auslandskrankenversicherung bezeichnet, da ein solcher Schutz nicht unbedingt für Urlauber, sondern vor allem für Personen, die oft (beruflich) im Ausland unterwegs sind.
  • mittelfristiger Auslandsreisekrankenschutz (bis 12 Monate): abgedeckt sind sämtliche Auslandsreisen, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages unternommen werden. Die jeweilige Reise darf jedoch nicht länger als 42 Tage andauern.
  • kurzfristiger Auslandskrankenschutz (bis 6 Wochen): die Versicherung gilt nur für eine einzelne Auslandsreise

Tarife und Versicherungsvertrag: Checklist

  • Mit Hilfe von Familienverträgen sichern Sie alle Familienmitglieder (bis zu einem Alter von 65 Jahren) während einer Auslandsreise ab
  • ein vereinbarter Selbstbehalt macht bei der Versicherungsprämie nur einen sehr geringen preislichen Unterschied aus
  • die Police sollte immer in erster Linie nach der Leistung und erst in zweiter Linie nach dem Preis ausgesucht werden
  • Jahresverträge machen bei der Auslandskrankenversicherung oft mehr Sinn, als Einzelpolicen
  • der Auslandsreisekrankenschutz sollte nicht im Reisebüro abgeschlossen werden, sondern bei einer Versicherung
  • je älter Sie sind, desto höher wird die Versicherungsprämie sein
  • Vorsicht bei Einschränkungen für Schwangere: Behandlungen und Untersuchungen aufgrund der Schwangerschaft im Ausland sind in aller Regel von der Versicherungsleistung ausgenommen, es sei denn, es treten akute Schwangerschaftskomplikationen auf
  • möglicherweise verfügen Sie bereits über eine Krankenversicherung im Ausland: zum Beispiel über Ihre Kreditkarte

Tarifvergleich

Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen der Länder raten zu einer Auslandskrankenversicherung bei entsprechenden Auslandsaufenthalten. Die Versicherungsprämien sind, gemessen an der Versicherungsleistung, als relativ gering zu bezeichnen, trotzdem sollten Sie die Tarife der einzelnen Anbieter vor Abschluss eines Versicherungsvertrages miteinander vergleichen - auch dann, wenn Sie bereits über einen alten Vertrag verfügen. Bessern Sie diesen gegebenenfalls nach oder kündigen Sie ihn zu Gunsten einer neuen Police.

Berechnungsbeispiel: für die folgenden exemplarisch ausgewählten Versicherungstarife wird die folgende Berechnungsgrundlage vorausgesetzt: Frau oder Mann, zum Versicherungsbeginn 30 Jahre alt, kein Selbstbehalt, Tarifgebiet West, Arbeitnehmer, Zahnersatz 75%, Zahnbehandlung 90%, Privatpatient im Einzelbettzimmer, inkludierte Pflegeversicherung. Zum aktuellen Stand (2013) ergibt sich ein Zahlbeitrag (Arbeitgeberbeitrag abgezogen) ab etwa EUR 215,-.