Die Wohnung von der Steuer absetzen

Bekanntlich bieten Immobilien viele steuerliche Vorteile - aber auch dann, wenn es sich um die eigene Wohnung handelt? Kann man auch Kosten für die eigene Wohnung von der Steuer absetzen?

Das Problem hierbei ist, dass dies, wenn es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt, nur in sehr geringem Umfang möglich ist, z. B. in Form von Handwerkerkosten, die bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Aber nur, wenn die Arbeiten an einer selbst genutzten Wohnung stattfanden und hier auch nur die Arbeitsstunden, nicht die Materialkosten. Es dürfen außerdem nur maximal 20 % der Kosten geltend gemacht werden - um 1.200 Euro Lohnkosten für Handwerker absetzen zu können, müssen Arbeitsstunden im Wert von 6.000 Euro angefallen sein. Eine ordentliche Rechnung, auf der die Lohnkosten und die Materialkosten gesondert ausgewiesen sind, ist hierfür Voraussetzung.

Die Kosten für die Hausratversicherung kann man ebenfalls als Kosten für die Wohnung von der Steuer absetzen.

Aufwendungen für eine Wohnung oder Immobilie können immer dann steuerlich absetzbar sein, wenn diese vermietet wird. Hier können sowohl die Kosten für den Kauf einer Wohnung, als auch für den Erhalt der Wohnung sowie laufende Kosten geltend gemacht werden und sind somit steuerlich absetzbar.

Wer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt, der kann hier auch alle Kosten, die für die Vermietung und Verpachtung der Wohnung entstehen, von der Steuer absetzen und dem Gewinn gegenrechnen. Für den Kauf können sowohl Gebühren und Auslagen, sowie Maklergebühren, als auch Zinsen für Kredite, die ggfs. aufgenommen werden mussten, von der Steuer abgesetzt werden.

Auch Folgekosten für eine Hausverwaltung, die sich um die Abrechnung und den Verkehr mit den Mietern kümmert oder die Kosten für Renovierung, Modernisierung oder Sanierung, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden können, kann man als Kosten für die Wohnung steuerlich absetzen. Auch die Grundsteuer kann von der Steuer abgesetzt werden, sowie notwendige Rücklagen, die gebildet werden müssen. Dazu kommen Veräußerungsverluste, z. B. falls eine Wohnung in einem Jahr gekauft und wieder verkauft wird - der Verlust ist hier ebenfalls als Kosten geltend zu machen.

Falls eine Wohnung nicht vermietet werden kann, können die Kosten hierfür übrigens trotzdem von der Steuer abgesetzt werden. Denn auch wenn die Wohnung keinen Gewinn erwirtschaftet, so hat man doch Verluste in Form der laufenden Kosten.

Eine Wohnung von der Steuer abzusetzen lohnt sich vor allem immer dann, wenn man die eigene Steuerlast mindern möchte, indem man überschüssiges Kapital in die Instandhaltung oder die Modernisierung der Wohnung investiert. Dieses kann man als Verlust geltend machen und gleichzeitig den Wert der Immobilie steigern - es geht also nicht an den Staat verloren, sondern erhöht den Wert des Eigentums.