Rente versteuern - gesetzliche Regelungen

Natürlich sind Rentner, genau wie Arbeitnehmer, Beamten, Selbständige, Freiberufler oder Unternehmer dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Hinsichtlich der Rentenversteuerung hat sich innerhalb der letzten Jahre allerdings einiges verändert, und alte Gesetze des Steuerrechts finden nun keine Anwendung mehr. In welcher Höhe müssen Rentner also ihre Rente versteuern?

Ursprünglich richtete sich der Steuersatz zur Versteuerung der Renten alleine nach dem Alter der Person, die in Rente geht bzw. das Berufsleben aufgegeben hat. Entsprechend ergaben sich auch unterschiedlich hohe Steuersätze: wer lange weiterarbeitete, senkte mit jedem weiteren Jahr im Berufsleben den Steuersatz, bis er im Alter von 97 Jahren bei 1% lag. Der maximale Steuersatz betrug 59%, wobei den meisten Rentnern ein Steuersatz zwischen 20 und 35% auferlegt wurde.

Diese Regelung hat aktuell jedoch keine Gültigkeit mehr, genauer gesagt wurden diese Steuergesetze zum Jahr 2005 verworfen. Seit 2005 nun ist nicht mehr das Alter bei Renteneintritt relevant, sondern vielmehr, in welchem Jahr man in Rente geht. Dabei startete der Rentensatz im Jahr 2005 bei 50% und steigt seitdem um 2% pro Jahr: Rentner, die 2011 in Rente gehen, unterliegen also einem Steuersatz von 62%.

Diese schrittweise Anhebung des Rentensteuersatzes wird anhalten, bis er im Jahr 2040 bei 100% liegt - ab dem Jahr 2020 erfolgt nur noch eine Erhöhung von 1% pro Jahr. Bei Rentenerhöhungen steigt die steuerliche Belastung für Rentner, denn der Rentenfreibetrag, der nicht versteuert werden muss, wird festgesetzt und ist nicht veränderlich, der so genannte Rentenanpassungsbetrag ist also versteuerungspflichtig.

Grundsätzlich haben Rentner aber natürlich die Möglichkeit, diverse steuersenkende Kosten geltend zu machen, ebenso wie Arbeitnehmer oder Selbständige auch. Pauschal werden 102 Euro pro Steuerjahr bei den Werbungskosten und 36 Euro bei den Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, es sind jedoch auch Kosten, die darüber hinaus gehen, abzugsfähig.

Kosten, die über die geltenden Pauschalen hinaus abgesetzt werden sollen, müssen dem Finanzamt durch Rechnungen, Belege oder Quittungen nachgewiesen werden, ansonsten werden sie nicht anerkannt. Bei Rentnern führen dabei oft die außergewöhnlichen Belastungen zu einer Senkung der Steuerlast, denn im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen können beispielsweise Krankheitskosten abgesetzt werden, die die Kasse oder die Versicherung nicht übernommen hat.