Geldanlage: Unverzinsliche Schatzanweisungen
Bei unverzinslichen Schatzanweisungen handelt es sich um mittelfristige bzw. kurzfristige Schuldverschreibungen - darunter fallen beispielsweise Bubills-Render, U-Schätze und Bubills. Ausgegeben werden unverzinsliche Schatzanweisungen von den Ländern, dem Bund und sonstigen öffentlichen Stellen, die jeweilige Laufzeit der Papiere liegt zwischen sechs Monaten und 12 Monaten.
Unter Bubills versteht man allgemein die Geldmarktpapiere des Bundes, ebenso wie bei Finanzierungsschätzen handelt es sich bei Schatzanweisungen um so genannte Diskontpapiere - das bedeutet, dass die jeweilige Verzinsung dem Differenzbetrag zwischen Nennwert und Preis bei Ausgabe entspricht. Entsprechend weisen unverzinsliche Schatzanweisungen weder eine laufende Verzinsung, noch einen Zinscoupon auf, sie fallen also in den Bereich der Nullkupon Anleihen mit abdiskontierter Zinszahlung.
Anders als bei den Finanzierungsschätzen sollen unverzinsliche Schatzanweisungen bzw. U-Schätze in erster Linie ausländische Zentralbanken und institutionelle Investoren ansprechen - doch rein theoretisch ist jeder dazu berechtigt, die Schatzanweisungen zu erwerben. Die unverzinslichen Schatzanweisungen werden nicht an der Börse gehandelt, der Mindestauftragswert liegt bei 1 Million Euro - dies erklärt wohl auch, weswegen die U-Schätze eher nicht das Interesse von Privatanlegern wecken.
Gehandelt werden dürfen Bubills nur am Sekundärmarkt, da keine Listung an der Börse für unverzinsliche Schatzanweisungen vorliegt. Auch Privatpersonen haben keinerlei Möglichkeiten, über die Deutsche Finanzagentur unverzinsliche Schatzanweisungen zu erwerben.
Fazit: Auch wenn die unverzinslichen Schatzanweisungen auch Privatpersonen bzw. privaten Anlegern offenstehen, investieren in erster Linie Fonds, Versicherungen, Sparkassen und Banken in die U-Schätze, für Privatanleger eher in Frage kommen andere Diskontpapiere, wie beispielsweise Zerobonds.
Unter Bubills versteht man allgemein die Geldmarktpapiere des Bundes, ebenso wie bei Finanzierungsschätzen handelt es sich bei Schatzanweisungen um so genannte Diskontpapiere - das bedeutet, dass die jeweilige Verzinsung dem Differenzbetrag zwischen Nennwert und Preis bei Ausgabe entspricht. Entsprechend weisen unverzinsliche Schatzanweisungen weder eine laufende Verzinsung, noch einen Zinscoupon auf, sie fallen also in den Bereich der Nullkupon Anleihen mit abdiskontierter Zinszahlung.
Anders als bei den Finanzierungsschätzen sollen unverzinsliche Schatzanweisungen bzw. U-Schätze in erster Linie ausländische Zentralbanken und institutionelle Investoren ansprechen - doch rein theoretisch ist jeder dazu berechtigt, die Schatzanweisungen zu erwerben. Die unverzinslichen Schatzanweisungen werden nicht an der Börse gehandelt, der Mindestauftragswert liegt bei 1 Million Euro - dies erklärt wohl auch, weswegen die U-Schätze eher nicht das Interesse von Privatanlegern wecken.
Gehandelt werden dürfen Bubills nur am Sekundärmarkt, da keine Listung an der Börse für unverzinsliche Schatzanweisungen vorliegt. Auch Privatpersonen haben keinerlei Möglichkeiten, über die Deutsche Finanzagentur unverzinsliche Schatzanweisungen zu erwerben.
Verfügbarkeit und Verkauf von Bubills
Generell nicht möglich ist eine verfrühte bzw. vorzeitige Rückgabe der unverzinslichen Schatzanweisungen, was jedoch zu jeder Zeit möglich ist, ist die Übertragung der U-Schätze auf eine dritte Person. Einlösung und Verwaltung kann kostenlos bei der Deutschen Finanzagentur, einer staatliche Institution, erfolgen, notwendig ist nur eine Übertragung auf das jeweilige Schuldbuchkonto.Fazit: Auch wenn die unverzinslichen Schatzanweisungen auch Privatpersonen bzw. privaten Anlegern offenstehen, investieren in erster Linie Fonds, Versicherungen, Sparkassen und Banken in die U-Schätze, für Privatanleger eher in Frage kommen andere Diskontpapiere, wie beispielsweise Zerobonds.