Hauskredit umschulden - so funktionierts
Es kommt bei den meisten Darlehennehmern von Hauskrediten ganz sicher irgendwann der Zeitpunkt, an dem sich die Frage nach der richtigen Umschuldung für das Darlehen stellt - ein Zeitpunkt großer Unsicherheit für den Kreditnehmer, denn zum einen muss erst einmal gerechnet werden, wann sich die Umschuldung überhaupt lohnt, und dann beginnt die Suche nach einem neuen Finanzierungsangebot. Nur selten empfiehlt es sich dabei, bei der gleichen Bank zu bleiben - häufig werden Kredite umgeschuldet, indem man zu einer neuen Bank wechselt.
Bei einer Umschuldung werden zusätzliche Kosten bzw. Gebühren fällig, die der Kreditnehmer tragen muss. Dazu gehören beispielsweise Bearbeitungebühren, auch wenn viele Banken aus Kulanz, und weil sie schließlich den Neukunden an sich binden möchten, verzichten - in jedem Fall jedoch zu entrichten sind Notarkosten und Grundbuchkosten, die sich in etwa auf 0,5% der Darlehensumme belaufen.
Um diese Kosten kommt der Kreditnehmer, der die Bank zwecks Umschuldung kontaktiert hat, nicht herum, denn zum einen ist es notwendig, dass das beliehene Objekt neu bewertet wird, weswegen der Kreditnehmer auch diverse Objektunterlagen zur Verfügung stellen muss, zum anderen muss die Grundschuld zu Gunsten der neuen Bank abgeändert werden: dazu wird die alte Grundschuld entweder ganz bzw. teilweise gelöscht und neu eingetragen, oder auf die neue Bank übertragen.
Eine Kündigung des Darlehens sollte dann unproblematisch machbar sein, wenn die Zinsbindungsfrist bereits verstrichen ist, generell haben Kreditnehmer nach zehn Jahren Laufzeit das Recht, ein Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vorzeitig zu kündigen. Wird innerhalb der Zinsbindungsfrist gekündigt, sofern die Bank dieser Kündigung überhaupt zustimmt, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden.
Wer keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen möchte, gleichzeitig aber trotzdem mit aktuell günstigen Zinsen liebäugelt, hat die Möglichkeit, ein Forward Darlehen aufzunehmen. Gegeben sein muss dabei jedoch, dass die Zinsbindung in maximal drei Jahren enden wird, ebenso muss man einen, wenn auch geringen, Zinsaufschlag im Gegensatz zu den aktuell gültigen Zinsen in Kauf nehmen.
Bei einer Umschuldung werden zusätzliche Kosten bzw. Gebühren fällig, die der Kreditnehmer tragen muss. Dazu gehören beispielsweise Bearbeitungebühren, auch wenn viele Banken aus Kulanz, und weil sie schließlich den Neukunden an sich binden möchten, verzichten - in jedem Fall jedoch zu entrichten sind Notarkosten und Grundbuchkosten, die sich in etwa auf 0,5% der Darlehensumme belaufen.
Um diese Kosten kommt der Kreditnehmer, der die Bank zwecks Umschuldung kontaktiert hat, nicht herum, denn zum einen ist es notwendig, dass das beliehene Objekt neu bewertet wird, weswegen der Kreditnehmer auch diverse Objektunterlagen zur Verfügung stellen muss, zum anderen muss die Grundschuld zu Gunsten der neuen Bank abgeändert werden: dazu wird die alte Grundschuld entweder ganz bzw. teilweise gelöscht und neu eingetragen, oder auf die neue Bank übertragen.
Eine Kündigung des Darlehens sollte dann unproblematisch machbar sein, wenn die Zinsbindungsfrist bereits verstrichen ist, generell haben Kreditnehmer nach zehn Jahren Laufzeit das Recht, ein Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vorzeitig zu kündigen. Wird innerhalb der Zinsbindungsfrist gekündigt, sofern die Bank dieser Kündigung überhaupt zustimmt, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden.
Wer keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen möchte, gleichzeitig aber trotzdem mit aktuell günstigen Zinsen liebäugelt, hat die Möglichkeit, ein Forward Darlehen aufzunehmen. Gegeben sein muss dabei jedoch, dass die Zinsbindung in maximal drei Jahren enden wird, ebenso muss man einen, wenn auch geringen, Zinsaufschlag im Gegensatz zu den aktuell gültigen Zinsen in Kauf nehmen.