KfW Finanzierung: altersgerecht umbauen

Die Wohnung oder das Eigenheim altersgerecht herzurichten, ist in vielen deutschen Haushalten früher oder später einfach eine Notwendigkeit: Räumlichkeiten müssen leicht zugänglich sein, Barrieren müssen abgebaut werden: Treppenlifte oder Rampen, Duschen mit niedrigem Einstieg und extra breiter Raum rund um das WC sind dabei nur einige Stichworte. Die KfW fördert Maßnahmen, die dem altersgerechten Umbau dienen, mit günstigen Finanzierungen.

KfW Programmnummer 159

Im Rahmen des Kreditprogramms 159 (Altersgerecht umbauen) fördert die KfW sämtliche baulichen Maßnahmen, die eine gute Wohnqualität gewährleisten und Barrieren reduzieren, genauso jedoch wird der Kauf von frisch umgebauten Wohngebäuden gefördert. Die Förderung können Sie auch als Mieter bzw. Vermieter in Anspruch nehmen, Mieter brauchen jedoch das Einverständnis ihres Vermieters. Gefördert werden Erwerb bzw. Umbau von:

  • Wohnumfeldmaßnahmen und Wege zu Gebäuden

  • Wohnungszugang und Eingangsbereiche (Wetterschutzmaßnahmen, Bewegungsflächen etc.)

  • Überwindung / vertikale Erschließung von Niveauunterschieden (Rampen, Aufzugsanlagen etc.)

  • Umbau der Raumgeometrie (Freisitze, Schwellenabbau, Änderung Raumzuschnitt etc.)

  • Haltesysteme, Stützsysteme, Bedienelemente, Kommunikation, Orientierung (Gegensprechanlagen, AAL-Systeme etc.)

  • Mehrgenerationenwohnen, Gemeinschaftsräume
Die Durchführung der förderfähigen Maßnahmen muss unter den Gesichtspunkten von gewissen technischen Mindestanforderungen geschehen, das heißt, dass der Umbau von Fachunternehmen ausgeführt werden müssen.

Die Firmen müssen in ihren Rechnungen bestätigen, dass die getätigten Umbauten den Maßgaben dieses Merkblatts entsprechen.

Den Antrag zum Download finden Sie hier. Altersgerechter Umbau

Das Darlehen der KfW umfasst bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme, maximal jedoch EUR 50000 pro Wohneinheit. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre, eine Zinsbindung kann für 5 bzw. 10 Jahre vereinbart werden. Ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 8 Jahren ist möglich.

Der Antrag muss immer vor dem eigentlichen Umbau beantragt werden, und zwar über Ihre Hausbank. Durch diese wird dann das Darlehen zum Umbau auch bereitgestellt, wenn die Unterlagen geprüft wurden. Nicht gefördert werden können:

  • Umschuldungen bereits bestehender Kredite

  • Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen oder begonnenen Vorhaben

  • Wochenendhäuser und Ferienwohnungen

  • Flächen, die gewerblich genutzt werden

Konditionen

Sollzins und Effektivzins betragen bei dem Darlehen Nummer 159 1,00 % p.a., die Zinsen werden bei Antragseingang bzw. bei Kreditzusage festgeschrieben, und zwar mit einer Frist von 5, 8 oder 10 Jahren. Es kann eine tilgungsfreie Anlaufzeit gewählt werden, das erste Jahr der Laufzeit ist in jedem Fall tilgungsfrei. Ist die erste Zinsbindungsfrist abgelaufen, erhalten Sie von der KfW Bank ein Prolongationsangebot. In der tilgungsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer nur die monatlichen Zinsen, die nur auf den tatsächlich abgerufenen (genutzten) Kreditbetrag anfallen.

Der Kredit kann mit einer Frist von 12 Monaten nach der Kreditzusage abgerufen werden, eine Verlängerung der Abruffrist um weitere 24 Monate ist möglich. Nach 4 Monaten und 2 Bankarbeitstagen wird eine Bereitstellungsprovision berechnet, sie liegt bei 0,25 Prozent des bislang noch nicht abgerufenen Kreditbetrags pro Monat.

Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen, das heißt, dass der Umbaukredit nach Ablauf der tilgungsfreien Laufzeit in gleichbleibend hohen Raten an die Bank zurückgezahlt wird. Sondertilgungen sind während der Zinsbindungsfrist jederzeit möglich, der Kredit kann in voller Höhe vorzeitig getilgt werden - allerdings muss dann eine Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer entrichtet werden. Voraussetzung für die Kreditbewilligung sind die banküblichen Sicherheiten, die der Kreditnehmer mit seiner Hausbank vereinbart.