Mit der Schenkung Steuern und Geld sparen
Mit einer Schenkung lässt sich richtig Geld und Steuern sparen - denn wer etwas vererbt, dem gehört vielleicht bis zum Ende seines Lebens alles, aber danach bedient sich der Staat noch einmal so richtig, bevor die Erben etwas davon haben können. An seinem Vermögen „bis zum bitteren Ende„ festzuhalten nutzt somit nur dem Finanzamt.
Viele Menschen haben Angst vor einer Schenkung, da diese damit ihren Besitz, auf den sie oft ihr ganzes Leben lang hingearbeitet haben, einfach so aus der Hand geben. Aber: Das ist nur dann der Fall, wenn eine Schenkung nach 10 Jahren rechtskräftig geworden ist, denn dann lässt sich nicht mehr ändern, oder wenn man es den Erben einfach so überlässt.
Das muss man aber nicht - und sollte man auch nicht, auch wenn das Verhältnis aktuell sehr gut ist. Im Lauf der Zeit kann viel passieren, und wenn es um`s Geld geht, wird ein gutes Verhältnis gern hinten angestellt. Man sollte sich deswegen bei einer Schenkung immer im Grundbuch seine Rechte eintragen lassen und auch in einen notariellen Vertrag mit aufnehmen.
Eines dieser Rechte sollte bei Immobilien immer sein, dass man das lebenslange Wohnrecht behält und ggfs. das Nießbrauchrecht. Bei de Rechte können nicht verkauft werden oder vererbt und man kann nicht zu einer Aufgabe dieser Rechte gezwungen werden.
Der Unterschied zwischen dem Wohnrecht und dem Nießbrauch ist, dass das Wohnrecht nur das Recht einräumt, das Haus zu bewohnen und zu bewohnen (oder vertraglich festgelegte Teile eines Hauses). Das Nießbrauchrecht jedoch überlässt die gesamte Nutzung demjenigen, der es hat.
Im Falle einer Schenkung gehört so bei einem im Grundbuch eingetragenem lebenslangem Nießbrauchrecht das was man verschenkt zwar auf dem Papier einer anderen Person, diese wird dann zum Eigentümer - aber alle andere Rechte, sei es die Nutzung oder im Falle einer Vermietung Mieteinnahmen oder auch Rechte aus anderer Bewirtschaftung, liegen bei demjenigen, der das Nießbrauchrecht innehat. Das gilt im Falle eines lebenslangen Nießbrauchs selbst dann, wenn der neue Eigentümer das Geschenk verkaufen sollte!
Eine Schenkung, egal wie gut man sich versteht, sollte immer über einen Notar erfolgen. Denn falls es später Streitigkeiten geben sollte, ist ein notariell beglaubigter Vertrag Gold wert und spart hohe Kosten, wie sie z. B. durch einen Prozess entstehen können.
Eine Schenkung heißt somit, wenn man es richtig macht, nicht, dass man auf sein Eigentum verzichten muss und es sogar verlieren kann. Der Vorteil einer Schenkung mit eingetragenem Wohnrecht / Nießbrauchrecht ist, dass man wie vorher eine Sache weiter nutzen kann, aber den Erben die sehr hohen Erbschaftssteuern erspart und so einen möglichen Verlust von Eigentum und Vermögen. Denn diese Kosten können gerade bei Immobilien so hoch ausfallen, dass die Erben zu einem Verkauf gezwungen sind um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.
Wichtig: Eine Schenkung an eine andere Person ist nur bis zu 400.000 Euro alle 10 Jahre steuerfrei - wer ein großes Vermögen besitzt, sollte somit eher frühzeitig damit anfangen, Teile unter Beherzigung des oben genannten zu verschenken, um die Erbschaftsteuer zu umgehen. Wer spät damit anfängt, kann zwar immernoch einen Teil sparen, aber sollte die Schenkung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, so kann für jedes noch nicht abgelaufene Jahr 10% des Wertes der Schenkung der Erbschaftssteuer unterliegen.
Viele Menschen haben Angst vor einer Schenkung, da diese damit ihren Besitz, auf den sie oft ihr ganzes Leben lang hingearbeitet haben, einfach so aus der Hand geben. Aber: Das ist nur dann der Fall, wenn eine Schenkung nach 10 Jahren rechtskräftig geworden ist, denn dann lässt sich nicht mehr ändern, oder wenn man es den Erben einfach so überlässt.
Das muss man aber nicht - und sollte man auch nicht, auch wenn das Verhältnis aktuell sehr gut ist. Im Lauf der Zeit kann viel passieren, und wenn es um`s Geld geht, wird ein gutes Verhältnis gern hinten angestellt. Man sollte sich deswegen bei einer Schenkung immer im Grundbuch seine Rechte eintragen lassen und auch in einen notariellen Vertrag mit aufnehmen.
Eines dieser Rechte sollte bei Immobilien immer sein, dass man das lebenslange Wohnrecht behält und ggfs. das Nießbrauchrecht. Bei de Rechte können nicht verkauft werden oder vererbt und man kann nicht zu einer Aufgabe dieser Rechte gezwungen werden.
Der Unterschied zwischen dem Wohnrecht und dem Nießbrauch ist, dass das Wohnrecht nur das Recht einräumt, das Haus zu bewohnen und zu bewohnen (oder vertraglich festgelegte Teile eines Hauses). Das Nießbrauchrecht jedoch überlässt die gesamte Nutzung demjenigen, der es hat.
Im Falle einer Schenkung gehört so bei einem im Grundbuch eingetragenem lebenslangem Nießbrauchrecht das was man verschenkt zwar auf dem Papier einer anderen Person, diese wird dann zum Eigentümer - aber alle andere Rechte, sei es die Nutzung oder im Falle einer Vermietung Mieteinnahmen oder auch Rechte aus anderer Bewirtschaftung, liegen bei demjenigen, der das Nießbrauchrecht innehat. Das gilt im Falle eines lebenslangen Nießbrauchs selbst dann, wenn der neue Eigentümer das Geschenk verkaufen sollte!
Eine Schenkung, egal wie gut man sich versteht, sollte immer über einen Notar erfolgen. Denn falls es später Streitigkeiten geben sollte, ist ein notariell beglaubigter Vertrag Gold wert und spart hohe Kosten, wie sie z. B. durch einen Prozess entstehen können.
Eine Schenkung heißt somit, wenn man es richtig macht, nicht, dass man auf sein Eigentum verzichten muss und es sogar verlieren kann. Der Vorteil einer Schenkung mit eingetragenem Wohnrecht / Nießbrauchrecht ist, dass man wie vorher eine Sache weiter nutzen kann, aber den Erben die sehr hohen Erbschaftssteuern erspart und so einen möglichen Verlust von Eigentum und Vermögen. Denn diese Kosten können gerade bei Immobilien so hoch ausfallen, dass die Erben zu einem Verkauf gezwungen sind um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.
Wichtig: Eine Schenkung an eine andere Person ist nur bis zu 400.000 Euro alle 10 Jahre steuerfrei - wer ein großes Vermögen besitzt, sollte somit eher frühzeitig damit anfangen, Teile unter Beherzigung des oben genannten zu verschenken, um die Erbschaftsteuer zu umgehen. Wer spät damit anfängt, kann zwar immernoch einen Teil sparen, aber sollte die Schenkung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, so kann für jedes noch nicht abgelaufene Jahr 10% des Wertes der Schenkung der Erbschaftssteuer unterliegen.