Mit Rürup Rente Steuer sparen

Mit der Rürup Rente Steuer sparen – insbesondere für Selbstständige und Freiberufler hört sich dies sehr verlockend an. Doch um auch tatsächlich mit der Rürup Rente Steuer sparen zu können, sollten sich die Versicherten bereits im Voraus mit den Grundlagen der Basisrente auseinandersetzen. So richtet sich die Höhe der jährlichen Rürup Rente Steuer Ersparnis an die Höhe der monatlichen Beitragszahlung.

Umso höher die Beiträge ausfallen, desto mehr kann auch über die Steuererklärung geltend gemacht wird. Die maximale Höhe der jährlichen Rürup Rente Steuer Ersparnis liegt jedoch bei 20.000 EUR pro Versicherungsnehmer, Ehepaare können entsprechend den doppelten Wert geltend machen. Mit Einführung der Rürup Rente wurde festgehalten, welchen Prozentsatz der Beiträge zur Basisrente ein Versicherungsnehmer geltend machen kann.

Im Jahr 2005 waren es noch 60 Prozent der Beitragszahlungen, im Jahr 2010 sind es bereits 70 Prozent, im Jahr 2015 werden es 80% sein und im Jahr 2025 schließlich volle 100%. Der jeweilige Prozentsatz zur Rürup Rente Steuer Ersparnis steigt dabei jährlich um 2 Prozentpunkte an.

Doch mit der Rürup Rente Steuer sparen ist dabei leider noch lange nicht alles. So muss auch die spätere, monatliche Rente, welche an den Versicherungsnehmer gezahlt wird, voll versteuert werden. Allerdings richtet sich nicht nur die Rürup Rente Steuer Ersparnis nach einem gewissem Prozentsatz, sondern auch die Rürup Rente Steuer in der Auszahlungsphase.

Bis in das Jahr 2039 wird nämlich nicht die gesamte Rente zur Besteuerung herangezogen. Im Jahr 2005 wurden nur 50% der monatlichen Rentenauszahlungen zur Versteuerung berechnet, im Jahr 2010 sind es 60% und im Jahr 2015 70%. Bis zum Jahr 2020 steigt der Satz jährlich um 2 Prozentpunkte.

Ab dem Jahr 2021 bis in das Jahr 2039 wird der Prozentsatz nur noch um 1 Prozentpunkt je Jahr angehoben. Somit werden ab dem Jahr 2040 volle 100% der Rürup Rente zur Steuerberechnung herangezogen. Wichtig dabei ist jedoch, dass mit dem jeweiligen Jahr und dem dazugehörigen Prozentsatz der Zeitpunkt der ersten Auszahlung gemeint ist.